Positive und Negative Beispiele aus dem Amt Hüttener Berge, z.B. Borgstedt
FLOP: Radweg der K 2 zwischen Holzbunge und Bünsdorf
Geschrieben von: TF
Mittwoch, den 27. März 2024 um 19:31 Uhr
(TF) Zuerst einmal ist es gut, dass ein Radweg gebaut wurde. Zwar war er objektiv nicht notwendig, dort fahren seit Jahrzehnten Radfahrende ohne Probleme im Mischverkehr, im Hinblick auf das subjektive Sicherheitsempfinden möglicher Umsteiger auf das Fahrrad sowie Radverkehrsförderung ist es gut. In der Ausführung gibt es jedoch derart gravierende Defitizite, dass der neue Radweg der K 2 leider kein "Top" bekommen kann. Positive (+) und negative (-) Aspekte werden hier mal nachfolgend aufgezählt.
+ Der gemeinsame Fuss- und Radweg erfüllt in der Breite den Stand der Technik. + Der Untergrund rollt sich recht gut.
- Extrem viele Senken und Steigungen, zum Teil unter Fahrbahnniveau, hohes Blenderisiko schon durch Abblendlicht, ausgerechnet an Ausblickstellen auf den Wittensee unter Fahrbahnniveau. Im letzten Winter war der Radweg gesperrt, weil in den Senken Wasser stand. - Ohne Notwendigkeit Benutzungspflicht entgegen § 45 StVO (Z. 240 StVO statt Sinnzeichen nach VwV-StVO zu § 2 Rn. 38a). - Es fehlen die Führungsmarkierungen am Rand (Stand März 2024). - Von Badestelle Sande Auffahrt extrem schmal wegen Bushaltestelle, Sturzrisiko, ungeeignet für Begegnungsverkehr oder Spezialfahrräder. - Die einzige Stelle, wo es in den letzten Jahren einen Unfall gab, ist im Ort Bünsdorf gelegen, dort sollen Radfahrende hindurchfahren. Der gemeinsame Fuss- und Radweg endet vor Bünsdorf abrupt; es gibt keine stetige zumutbare und sichere Führung des Radverkehrs.
Gerade die vielen Senken werden von Radfahrenden stak kritisiert. Die Einen missen den Blick auf den Wittensee, wenn der gemeinsame Fuss- und Radweg unter Fahrbahnniveau versinkt. Der Radweg verläuft auf der vom Wittensee abgewandten Seite. Großeltern und Eltern beklagen sich, dass diese Höhenmeter insbesondere für Kinder anstrengend seien. Es ist fraglich, ob eine anstrengende Strecke Anklang findet. Im Fazit muss also festgehalten werden, dass die Ausführung für Radverkehrsförderung ungeeignet ist.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. März 2024 um 21:13 Uhr
FLOP: Fahrbahnschwellen in Holzbunge in der Dorfstraße
Geschrieben von: Torben Frank
Samstag, den 27. Mai 2023 um 13:35 Uhr
Schwarzgelbe Plastik-Bumper sollen wohl in der Dorfstraße in Holzbunge seit Frühjahr die Geschwindigkeit reduzieren. Die Dorfstraße liegt in einer "30-Zone". Die Bumper verlaufen quer über die gesamte Fahrbahnbreite. In der Dorfstraße verläuft die touristische Radroute Hüttener Berge-Tour (HBT), die mit kleinen weißgrünen Schildchen ausgewiesen ist. Fahrbahnschwellen dieser Machart erzeugen ein Alleinunfallrisiko für Radfahrende. Deswegen thematisieren die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen diese (Kap. 11.1.10 ERA d. FGSV). Aber der Hersteller gibt auch Hinweise zur Verwendung.
TOP: Bushaltestelle für modal split
Geschrieben von: TF
Mittwoch, den 07. Dezember 2022 um 22:11 Uhr
Im Bereich von Borgstedtfelde und Rossahlredder (Borgstedt) wurde der Kreuzungsbereich neugestaltet. Es gibt nun eine Ampel. In Richtung Holzbunge scheint der Radweg nun für etwa 100 m nach Stand der Technik gestaltet. Eine großzügigeBushaltestelle enflechtet gemeinsamen Fuss- und Radweg. Zuerst der negative Teil: Im Lichtraum des gemeinsamen Fuss- und Radweges stehen die Ampelmasten sowie andere Einbauten. Das ist lebensgefährlich. Positiv fallen die Anlehnbügel für den modal split auf. Modal split heißst es, wenn Verkehrsmittel intelligent kombiniert werden. Der gemeinsame Fuss- und Radweg scheint nach Stand der Technik eine ausreichende Breite zu haben. Positiv ist auch, dass der Wartebereich nicht auf dieser Fläche liegt.
FLOP Amt Hüttener Berge setzt sich nicht für Radweg auf Neubau der Rader Hochbrücke ein
Geschrieben von: TF
Sonntag, den 06. Februar 2022 um 14:57 Uhr
(TF) Immer mehr Menschen nutzen in ihrer Alltagsmobilität das Fahrrad. Das nichtmotorisierte Fahrzeug ist ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende, welche Teil des Klimaschutzes ist. 75 % aller privaten Autofahrten sind Kurzstreckenfahrten unter 15 km (Umweltbundesamt). Angesichts der wenigen Kanalquerungen wird die A7 auf der Rader Hocbrücke als "Gemeindeverbindungsstraße" genutzt(DEGES-Vertreter am Erörterungstermin). Erschreckend ist, dass das Potential für den Radverkehr nicht erkannt wurde. Der Bund hatte mit genau diesem Ziel der Animation zum Umstieg auf Kurzstrecke auf das Fahrrad den § 3 FStrG geändert. Mit Blick auf entstehende bzw. wachsende Gewebegebiete in Borgstedt und Büdelsdorf hätte es eigentlich im Interesse der Menschen im Amt Hüttener Berge gelegen, wenn die Kanalquerung käme. Mit Blick auf den Lärmschutz ist diese Kurzsichtigkeit auch unverständlich.
FLOP:Unzumutbarer "Radweg" im Winkelhörner Weg in Borgstedfelde
Geschrieben von: TF
Sonntag, den 25. April 2021 um 00:07 Uhr
(TF) Eine der Möglichkeiten, um über Büdelsdorf oder Rickert in die Hüttener Berge zu gelangen, ist der Weg durch Borgstedtfelde. Als Verkehrsrechtlicher Sprecher der Ortsgruppe staunte der Autor ob der Ignoranz der Verwaltung gegenüber der Rechtslage. Er ließ sich heute von einem weiteren Aktiven auf einer privaten 2-Personen-Radtour führen. Dieser zeigte ihm die "neuen" Radwege in Borgstedtfelde im Winkelhörner Weg. Das Photo entstand im Anschluß im Rückblick vom Rastplatz.
Vereinzelt stehen Zeichen 240 StVO (Bild) an einem zum Teil 1 m schmalen Sonderweg. Diese Verkehrszeichnen ordnen auf den ersten Blick nach § 2 IV StVO eine Benutzungspflicht auf einem gemeinsamen Fuss- und Radweg an. Diese Vermischung ist außerorts der Regelfall, wenn das Fussverkehrsaufkommen gering ist. Eine Benuzungspflicht darf nach § 45 StVO nur dort angeordnet werden, wo es eine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage im Mischverkehr bestünde. Gefährdendes Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ist keine qualifizierende Gefahrenlage. Jedoch könnte das hohe Aufkommen an LKWs und Sprintern durchaus unter Umständen in dem nach § 45 StVO erforderlichen Gutachten ein Faktor sein. Sollte die Voraussetzung des § 45 StVO erfüllt sein, gäbe es eine weitere Hürde. Es bedürfte geeigneter Nebenflächen für die Separation. Der Verordnungsgeber ("Gesetzgeber") hat in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 Mindestandards für zumutbare Radverkehrsanlagen definiert. Die erforderliche Breite für gemeinsame Fuss- und Radwege beträgt nach der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 Rn. 20 außerorts mindestens 2 m. Bei höherem Radverkehrsaufkommen, etwa bei Schichtwechsel oder Feierabend ist eine größere Breite zu planen. Ohnehin gelten für neue Anordnungen nach der Randnummer 13 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV als verbindlich. Das Mindestmaß für die Breite beträgt 2,5 m. Vor Ort sind es weitestgehend geschätzt 1,2 m. Ein üblicher fahrradlenker ist 60 cm breit. Dazu kommt eine antriebsbedingte Schwankung des Radfahrenden (vgl. Kap. 1, ERA 2010). Zwei Radfahrende können sich also nicht sicher überholen oder im Begegnungsverkehr passieren. Die vorhandene Verkehrsfläche ist im Sinne der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 schlichtweg unzumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht hatte für Abweichung von den Mindeststandards sehr hohe Hürden gesetzt (BVerwG 3 B 62.11). Es müsste äußerst gefährlich sein, auf der Fahrbahn zu fahren, um eine Benutzungspflicht zu rechtfertigen. Ohnehin müßte zuerst das mildeste Mitte, etwa eine Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft werden. Im Winkelhörner Weg erzeugt allerdings dieser unzumutbare Radweg eine Gefahrenlage, weil er über stark frequentierte Ausfahrten führt, keinen Begegnungsverkehr oder sicheres Überholen ermöglicht.
Die Anordnung der Zeichen 240 StVO erfolgte grob rechtswidrig, falls sie denn überhaupt erfolgte. Es gengt die grobe Kenntnis der Rechtslage, um die schweren Ermessensfehler zu erkennen. Die Anordnung ist nach § 43 VwVfG nichtig, falls eine Anordnung erfolgte. Ob eine derart grob rechtswidrig angeordnete Benutzungspflicht befolgt werden muss, ist zwischen Rechtspositivisten und rechtsstaatlich orientierten liberalen Juristen umstritten. Wer ein Verwarnungsgeldangebot erhält, sollte anhand von Photos die fehlende Stetigkeit und die Unzumutbarkeit dokumentieren sowie das Unfallrisiko an den Ausfahrten im Anhörungsbogen anführen. Falls die Straßenverkehrsbehörde des Kreises als zuständige Verwaltung keine Anordnung tätigte, kann der sogenannte Nichtakt getrost ignoriert werden. Über die Informationsfreiheit kann jeder Bürger Akteneinsicht fordern.
Was muß die Verwaltung machen? Die Zeichen 240 StVO müssen weg. Angesichts des subjektiven Sicherheitsempfindens angesichts unkontrollierten Rasens in der Spitzenzeit wäre die Schaffung einer Radverkehrsanlage nach Stand der Technik wünschenswert. Alternativ sind Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu prüfen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrsflusses.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm