Amt Jevenstedt

Positives und Negatives aus dem Amt Jevenstedt, z.B. Westerrönfeld



TOP: Radweg zwischen Schülp und Jevenstadt (K 43) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 22. Juli 2017 um 17:03 Uhr

(TF) Annähernd den Stand der Technik erfüllt der neue Radweg der K 43 zwischen Schülp und Jevenstedt. Der gemischte Fuß- und Radweg ist asphaltiert und ca. 2,6 m breit. Damit ist ein sicheres Überholen mit Sicherheitsabstand möglich. Die ERA 2010 setzen außerorts eine Mindestbreite von 2,5 m voraus.
Nicht klar ist, warum der gemischte Fuß- und Radweg mit einem Zeichen 240 versehen wurde, welches eine Benutzungspflicht anordnet. Vorher gab es in dieser Straße gar keinen Radweg, aber Radverkehr fand statt. Unfälle sind nicht bekannt. Gute Radwege brauchen ohnehin keine Benutzungspflicht.


Karte K 43 openstreetmap.org

K 43 Radweg Jevenstedt - Schülp

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. Juli 2017 um 21:11 Uhr
 
Top: Fahrradparken am Jugendzentrum Westerrönfeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 30. Juli 2012 um 16:47 Uhr

Fahrradständer, die auch die Gabel stützen und einen sicheren Anschluß ermöglichen, befinden sich in Westerrönfeld am Jugendzentrum. alt

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 18:15 Uhr
 
Flop: Rechtswidrige Zeichen 240 an Izehoer Chaussee PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 30. Juli 2012 um 15:50 Uhr

In der Izehoer Chaussee wurde ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn aufgebracht. Diese Lösung betrachten die ADFC-Aktiven aus Rendsburg und Umgebung als Top. Leider sind seine Enden katastrophal ausgeführt. Im spitzen Winkel wird der Radfahrer auf einen gemischten Geh- und Radweg geführt. Spitze Winkel provozieren Stürze. Ortseinwärts wird der Schutzstreifen sogar von einem reinen Gehweg heruntergeführt.  Über den Brahmkamper Weg kommen wohlgemerkt Fahrradtouristen vom Ochsenweg.  Die gemischten Geh- und Radwege sind mit ca. 2 m zu schmal. Die Verwaltungsvorschrift verlangt innerorts mindestens 2,5 m Breite und Sicherheitsraum dazu. Außerdem dürfte kein Zeichen 240 dort stehen, weil sowohl eine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn bestehen müßte (§ 45 StVO, BVerwG) als auch die Mindestkriterien für Radwege erfüllt sein müßten, um eine Radwegebenutzungspflicht anordnen zu dürfen.

alt

Aus dem Brahmkamper Weg kommend gibt es kein Zeichen 240 (eigentlich Top!).

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alt

Im spitzen Winkel sollen Fahrradfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen gemischten Fuß- und Radweg auffahren.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. Juli 2012 um 10:58 Uhr
 
Top! Schutzstreifen in Jevenstedt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Sonntag, den 22. Juli 2012 um 19:48 Uhr

Der Landeszeitung vom 5. Juli 2012 war zu entnehmen, daß in Jevenstedt die Itzehoer Chaussee (K 27) nach dem Umbau einen Schutzstreifen erhalten solle. Dieser Schutzstreifen werde 1,25 m breit sein. Zuvor gab es einen gemischten Fuß- und Radweg, der die Mindeststandards nicht erfüllte, also unzumutbar war.

Das ist Top!

Gemischte Geh- und Radwege (Z. 240 StVO)  sind außerorts der Standard, innerorts aber sollen sie die Ausnahme von der Ausnahme Radwegebenutzungspflicht darstellen. Sowohl Fußgänger als auch Fahrradfahrer werden auf ihnen unnötig gefährdet. Wegen der Gefahren auf Radwegen soll der Radverkehr ohnehin im Regelfall auf der Fahrbahn - im Volksmund fälschlich als "Straße" bezeichnet - im Mischverkehr fahren. Da auf der Fahrbahn keine besondere Gefahrenlage besteht, hätte die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nach § 45 IX StVO keine Radwegebenutzungspflicht anordnen dürfen. Das hätte sie auch nicht tun dürfen, wenn die baulichen Mindestandard erfüllt gewesen wären. Das besagt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 42.09).
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Sie dürfen auch von anderen Verkehrsteilnehmern überfahren werden, wenn kein Fahrradfahrer behindert oder gefährdet wird. Allerdings sollte ein Fahrradfahrer auf dem Schutzstreifen auch weiterhin den ihm zustehenden Sicherheitsabstand von 0,5 bis 1 m zum Fahrbahnrand wahren. Autofahrer dürfen nicht einfach am Fahrradfahrer vorbeifahren, sondern müssen beim Überholen die gerichtlich festlegten Seitenabstände von 1,5 bis 2 m einhalten. Ein Spurwechsel ist also auch beim Überholen von Fahrradfahrern auf Fahrbahnen mit Schutzstreifen notwendig, so daß eine Lücke im Gegenverkehr abgepaßt werden muß.
Da die zugestandenen Seitenabstände weiterhin eingehalten werden müssen, handelt es sich bei einem Schutzstreifen um eine Erinnerung für alle Verkehrsteilnehmer, daß Fahrradfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Daher ist es auch für uns nicht von Belang, daß mit 1,25 m Breite nur der Mindeststandard erfüllt wird. Fahrradfahrer fahren in Jevenstedt auf der Itzehoer Chaussee also bald im Mischverkehr auf der Fahrbahn, wo sie im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind. alt


alt

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. Juli 2012 um 16:15 Uhr
 


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