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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



E-Scooter - Was gilt eigentlich für die E-Roller? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 09. März 2026 um 13:22 Uhr

Der Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe Torben Frank setzt sich in diesem Beitrag mit den geltenden Regeln für die häufigen Radweg-Mitbenutzer auseinander. Der Autor ist kein Jurist, der Beitrag stellt auch keine Rechtsberatung dar. Der Historiker hat natürlich die Quellen zitiert.

Kurzzusammenfassung einiger Regeln für E-Scooter




(TF) Der ADFC ist die Fahrradlpobby. Mit Elektrokleinstfahrzeugen haben wir daher nur im Verkehrsraum als Radfahrende zu tun. Viele E-Roller sind mit zwei Personen besetzt, düsen auf linken Radwegen mit unangepasster Geschwindigkeit herum. Diese Gefährdung des Radverkehrs und den Versicherungskennzeichenwechsel auf Weiß-Schwarz am 1. März nehme ich zum Anlaß, einmal ein paar der Regeln für E-Roller-Führende zusammenzufassen. Übrigens sind auch S-Pedelecs oder Pedelec45 keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. S-Pedelecs sind dem Motorroller gleichgestellt.
Für E-Scooter gilt die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" (eKFV) neben der StVO. Diese Elektroroller unterliegen einer Versicherungspflicht. Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis ab dem 14. Lebensjahr geführt werden. Natürlich gelten auch für diese Fahrzeuge die Regeln der Rücksichtnahme aus § 1 StVO und die angepasste Geschwindigkeit nach § 3 StVO. Anders als Radfahrende müssen E-Scooter-Nutzende derzeit noch jeden Radweg benutzen, es gilt eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht. Angesichts der unangepassten Geschwindigkeit durch problemloses Erreichen der 20 km/h verstärken sich natürlich die radwegetypischen Konfliktrisiken. Radwegetypische Unfälle sind etwa der Abbiegeunfall durch Vorrangmissachtung blind abbiegender Kfz-Führender ("Übersehen"), Unfälle mit auf den Radweg tretenden zu Fuss Gehenden, Alleinunfälle durch Infrastrukturmängel oder Kollisionen mit Geisterradfahrenden. Im Gegensatz zu Radfahrenden müssen E-Roller-Nutzende auch jene Hochbordradwege aus dem Altbestand benutzen, auf denen die Unfallrisiken besonders hoch sind. Der 1,2 m schmale Hochbordradweg erlaubt keine sichere Benutzung. Deswegen sollen mit der kommenden Novelle der eKFV dem Vernehmen nach die Regeln der Verkehrsflächenbenutzung an die des Radverkehrs angepasst werden. Bis dahin müssen aber E-Roller-Fahrende weiterhin den Radweg benutzen, wenn in Fahrtrichtung rechts einer vorhanden ist. Interessanterweise gebietet das alleinstehende "Radverkehr frei", welches nach § 2 IV 4 StVO für Radfahrende ein Benutzungsrecht für den linken Radweg anzeigt, dem E-Roller-Fahrer die Benutzung dieses linken Radwegs, wenn in Fahrtrichtung rechts kein Radweg vorhanden ist.
Wenn zwei Personen verbotswidrig auf dem E-Roller stehen, ist die Masse des E-Rollers größer. Das erhöht für Radfahrende das Verletzungsrisiko, wenn die zwei auf dem E-Scooter als Geisterfahrer auf dem schmalen Radweg mit dem den Radweg korrekt benutzenden Radfahrenden kollidieren.
Den § 11 eKFV, die gesamte eKVF sollten sich die E-Scooter-Nutzenden einmal durchlesen! So lesen wir unter § 11 IV eKFV: "Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden."
E-Scooter-Nutzende sind also in gewisser Weise nachrangig unterwegs.. Sie dürfen die nichtmotorisierten Fahrzeuge (Fahrräder im Sinne des § 63a StVZO nicht behindern. Auch müssen sie sich auf gemeinsamen Fuss- und Radwegen unterordnen. Und hier springen wir zu einem weiteren Punkt, den für Radverkehr durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" freigegebenen Fussverkehrsbereichen. Diese sind für E-Scooter-Nutzende verboten. Das führt etwa zur absurden Situation, dass mit dem E-Roller aus Büdelsdorf kommend bis zum Bahnübergang der Eckernförder Straße auf der Fahrbahn gefahren, auf oder hinter dem Bahnübergang auf den Angebotsradweg gewechselt werden muss. Radfahrende dagegen können auf dem freigegebenen Gehweg zwischen Mühlenstraße und Bahnübergang mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder durchgehend auf der Fahrbahn bleiben. Das zeigt auch, dass die E-Scooter-Nutzenden unter der schlechten Verkehrsraumgestaltung leiden. Übrigens gibt es ein Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei".

Aktuelle eKFV; https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html

Zusammenfassung der Regeln als FAQ: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Ausblick auf Novellierungen der eKFV: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq-novelle.html

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 09. März 2026 um 13:33 Uhr
 
Tod des ehemaligen Aktiven Rüdiger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 25. September 2025 um 09:42 Uhr

(TF) Mit Bestürzung vernahmen wir die Nachricht vom Tod des ehemaligen Aktiven der Ortsgruppe Rüdiger Germeroth aus Büdelsdorf. Er half bei Infoständen, nahm an Fahrradtouren und Stammtischen teil, packte auch bei Aktionen wie dem PARKing Day mit an. Rüdiger war ein herzensguter Mensch und immer hilfsbereit, bis er gesundheitlich nicht mehr konnte. Danke, vielen Dank, Rüdiger, mögest Du in Frieden ruhen.

Rüdiger am Tisch beim PARKing Day

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. September 2025 um 09:47 Uhr
 
Fahrradstraße Apenradener Weg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 22. Februar 2025 um 16:02 Uhr

Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung des Verbandes oder der Ortsgruppe wieder.Der Autor Torben Frank ist unser Verkehrsrechtlicher Sprecher, hat sich hauptberuflich als Verkehrspolitischer Berater selbständig gemacht.

Da stöbere ich so im Ratsinformationssystem der Stadt Rendsburg, weil ich nach näheren Infos zur Brücke Obereider-Bahnhof suche, da stolpere ich, nachdem mir die Zuständigkeit des Umwelt- statt des Bauausschusses eingefallen war, folgendes zu Fahrradstraßen in Rendsburg in die Augen.

Mitteilungsvorlage für Umweltausschuss der Stadt Rendsburg im Nov. 2024

Quelle: Mitteilungsvorlage für Umweltausschaus des Rates der Stadt Rendsburg im November 2024, verfügbar über das Ratsinformationssystem der Stadt.

Es gibt schon länger den Vorschlag, den Apenradener Weg zur Fahrradstraße zu machen. Das ist eine ruhige Seitenstraße parallel zur Alten Kieler Landstraße. Die Alte Kieler Landstraße (im weiteren AKL) hat nur unzumutbare Hochbordradwege neben schmalen Gehwegen. Dazu werden die alten Radwege durch dooring zones geführt. Aalborgstraße und AKL bis Röhlingsweg wurden im verwaltungsrechtlichen Straßenkampf schon entschildert. Zwischen Röhlingsweg und Berliner Straße sind noch grob rechtswidrig mit Zeichen 241 StVO Radwegebenutzungspflichten angeordnet. Die Straßenverkehrsbehörde gefährdert dort Radfahrende durch Konflikte mit Fussverkehr und dooring.
Der Apenradener Weg verläuft parallel zum entschilderten Teil der AKL. Da über 90 % der Radfahrenden uninformiert sind oder ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden folgen, nutzen sie die Angebotsradwege. Das Unfallgeschehen bleibt wegen der weiterhin bestehenden radwegetypischen Unfallrisiken gleich. Hierbei ist das abstrakte Unfallrisiko durch die radwegetypischen Unfallrisiken zu betrachten.
Wr haben also eine Situation, dass in der Erschließungsstraße AKL
- Fussverkehr kaum Raum hat,
- Angebotsradwege mit sehr hohen radwegetypischen Unfallrisiken weiterhin befahren werden, weil Radfahrende im Raum Rendsburg unaufgeklärt sind und objektive Unfallrisiken nicht kennen

Nun gäbe es mindestens 2 Möglichkeiten für die AKL. Die Eine wäre Radverkehrsanlagen nach Stand der Technik herzustellen, um den Fahrradlemmingen ein sichereres Angebot zu schaffen. Der alte Hochbordradweg könnte dem Fussverkehr zugeschlagen werden, so dass auch Raum für Sitzgelegenheiten sowie anderes Mobiliar oder - flächenmäßig eher unwahrscheinlich - Erweiterung der Begrünung entstünde. Dann wäre Mischverkehr des gesamten Fahrverkehr auf der Fahrbahn der Regelfall. Der Querschnitt gibt vielleicht auch Raum für Schutzstreifen mit dem notwendigen Sicherheitsraum zu den Parkseitenstreifen her. Alternativ könnten Sharrows die Rechtslage verdeutichen.
Nun haben wir aber das Problem, dass die unaufgeklärten Fahrradlemminge zuhauf verbotswidrig auf dem Gehweg herumkurven würden. Also bedarf es attraktiver Alternativangebote, um Gefährdung für zu Fuss Gehende auszuschließen. Wenn ich keinen Raum für halbwegs sichere Radwege habe, muss ich mir Alternativen suchen. Und da böte sich der Apenrader Weg genau wie die Nobiskrüger Allee auf der anderen Seite an als Fahrradstraßen alternatives Angebot zu werden.
Jetzt habe ich ausführlich den Vorschlag der Fahrradstraße Apenrader Weg in die städtebauliche Entwicklung eingeordnet. Dazu folgt unten in Hinblick auf Netz- und Erschleßungsfunktion mehr.
Zur Gefahrenlage sei angemerkt, dass dem § 45 IX StVO entnommen werden darf, dass Anordnungen von Fahrradstraßen von der Hürde der qualifizierenden Gefahrenlage ausgenommen sind (§ 45 IX 4 2.). Oben skizziert habe ich, wieso es aber derzeit unnötige Gefahrenlagen in der AKL gibt, welche durch ein Alternativangebot entschärft werden könnten, weil ein Teil derer, welche sich ansonsten auf den unzumutbaren Radwegen gefährden lassen würden, in die Fahrradstraße verlagert würden.
Radverkehrsdichte wäre allerdings derzeit allerdings ein Punkt. Die beschränkt sich derzeit auf Anlieger und ein paar Ortskundige. Der Aspekt, dass Straßenverkehrsbehörden Verkehrsbeschränkungen zu "der Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr" (§ 45 I 2 7. b) StVO) haben, sollte eigentlich miteinfließen. Im Apenrader Weg würde nur Anliegerverkehr leicht beeinträchtigt. Fahrradstraßen dürfen auch dort angeordnet werden, wo durch Lenkungsprozesse als attraktives Angebot zu erwarten ist, dass der Radverkehr vorherrschende Verkehrsart würde.
Erreichbar ist der Apenrader Weg über die Vierzonstraße mit ihren nachbesserungsbedürftigen, da zu schmalen Schutzstreifen, außerdem mündet er vor Ende der "Schleife" in die AKL ein.

Welche Potentiale in Hinblick auf Schwebefähre und Anschluß an das Veloroutennetz dort gegeben sind, werde ich gesondert erläutern. Das zeigt die städtebauliche Bedeutung auf.
Die Velorouten in Rendsburg gehören zu einem Kleinregionalen Netz (RadStark). Sie dienen vo allem des Anschlusses der Nachbarkommunen. Aufgrund von nach meiner Ansicht extrem groben oder fahrlässigen Fehlern des ersten Planungsbureaus, welches die Fördermittelantragstellung tätigte, sind Quellen und Ziele so wie wirkliche Bedürfnisse von Radverkehr nicht berücksichtigt worden. Die Kritik am System ist bekannt.
Diese regionalen Velorouten bräuchten Netzanbindungen für lokale Routen. Lokale Routen sollten wichtige Quellen und Ziele erschließen. Beim Blick auf die Karte stellen wir schnell fest, dass der Apenradener Weg sich im Einzugsbereich der einzigen drei Kanalquerungsmöglichkeiten für den Radverkehr im Raum Rendsburg befindet. Auch erkennen wir, dass er vorrangig für die Ost-West-Beziehung im südlichen Bereich der AKL relevant ist. Nördlich böte sich eher die Nobiskrüger Allee an, wo sich auch eine Schule befindet. Im Einzugsbereich südlich der AKL finden wir unter anderem die Fähren sowie den NOK-Fuss-u.-Radverkehrstunnel, das Wohngebiet Schleife, ein Einzelhandelskonglomerat am Kreishafen.
Wir erkennen auch auf der Karte, dass die Scheife nur wenige Ein- und Ausfahrten hat, weil sie vom Bahndamm umringt ist. Das verlängert Wege. Auch erschweren Niveauunterschiede wie in der Beziehung Sonderburger Allee und Rhlingsweg eine regelkonforme Verbindung. Die konfliktträchtige Situation dort ließe sich zum Teil durch das Angebot über den Sundewitter Weg die Schwebefähre zu erreichen auflösen. Der Kostenaufwand dürfte auch geringer als im Bereich der AKL sein. Wobei ich allerdings die Führung des Radverkehrs durch den Kreishafen mit seinem Schwerlastverkehrsaufkommen auf einer shared space-Fläche kritisch betrachte. Wiederum ist shared space dort ein kleineres Übel als nun irgendwie Separation der Verkehrsarten zu schaffen. Der Bahnhof und der "Alte Güterbahnhof" wie auch die Nordmarkhalle ließen sich mit einer Querungshilfe auf Höhe der Baustraße sehr gut erreichen. Hierbei berücksichtige ich, dass linksseitige Führung des Radverkehrs ausgeschlossen ist. Durch Wegfall von 4 Parkplätzen wäre dort viel machbar, auch die Verbesserung der Sichtbeziehungen allgemein.


Maßgeblich ist übrigens nicht der Erlass des Landes, sondern das bundeseinheitliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hier lohnt sich etwa der Blick in den § 45 StVO. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen "Fahrradstraße" (VwV-StVO zu Z. 244.1) bietet auch Rückschlüsse zu den Intentionen des Verordnungsgebers. Verordnungsgeber ist übrigens der Bund. Verkehrsrecht ist Bundesrecht. Frustriert teilt der Verordnungsgeber in seiner Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 1 StVO unter Randnummer 3 mit:


Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.

Das sollte eigentlich den Verantwortlichen augrund ihrer beruflichen Ausbildung bekannt sein.


 
Kalte Füsse? Radfahren in der kalten Jahreszeit. Bekleidungstipps PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 21. November 2024 um 16:37 Uhr

Beiträge im Blog geben die Meung des Autors, nicht zwingend die der Ortsgruppe oder des gesamten ADFC wieder. In diesem Beitrag gibt unser Verkehrsrechtlicher Sprecher und Tourguide Torben Frank gesammelte Bekleidungstipps für die kalte Jahreszeit wider. Der Autor ist Alltagsradfahrender und fährt das gesamte Jahr über., außerdem hat er sich fü einen Vortrag zum Thema Radfahren im Winter damit auseinandergesetzt. Auf der Seite des Bundesverbandes gibt es ebenso Beiträge zum Thema.

Die Fahrradsaison dauert von 1. Januar bis 31. Dezember. Es gibt kein schlechtes Wetter, nur ungeeignete Ausrüstung und Beleidung. So gibt es Tipps, um Züge und Schaltung des Fahrzeugs Winterfest zu machen. Bei Blitzeis läßt sich mit Winterreifen sehr sicher fahren. Wirkliche Hürden sind eigentlich nur Gewitter oder sehr starker Wind. Nagut, bei sehr dicker Schicht pulvrigen Schnees helfen beim einspurigen Fahrrad auch die besten Winterreifen nicht, ebenso ist sehr grobes Kopfsteinpflaster bei Schnee oder Eis ungeeigneter Untergrund. Winterreifen mit Spikes sollen hier aber nicht das Thema sein.

Bei der Halbtagestour Spezial Anfang November kam das Thema kalte Füsse auf. Und die über die Jahre gesammelten Tipps und Erfahrungen will ich hier zusammentragen. Deswegen arbeiten wir uns hier über die Füsse zum Kopf. Und es sollen vor allem preisgünstige oder mit Bordmitteln realisierbare Lösungen aufgeführt werden. Deswegen gehen ich auf Wärmpads für Schuhe oder Handschuhe nicht weiter ein.

Füsse & Unterschenkel

Der Fuss ist beim Radfahren zwar als Antrieb durchwegs in Bewegung, aber kalte Zehenspitzen treten auf. Von erfahrenen Alltagsradfahrenden kommt der Tipp, die Schuhe Winddicht zu machen. Im Radsport gibt es Zehenwärmer, die über die Spitze des Schuhs gezogen werden. Aber die meisten von Uns haben ohnehin für Regenfahrten Überzieher für die Schuhe. Die schließen sogleich auch den Übergang zwischen Hose und Schuh bzw. Socke ab. Anders als Regendichte oder winddichte Socken, sind diese Gamaschen mit integrierten Fusswärmern schon in vielen Haushalten vorhanden. Im übrigen Jahr halten sie die Füsse trocken, in der kalten Jahreszeit bilden die Überschuhe eben noch eine weitere, dazu wind- und wasserdichte Schicht. Der Fuss bleibt länger war. Übrigens gäbe es auch noch explizite Thermoüberschuhe . Für Alltagsfahrten und kurze Radtouren sollten aber Wintersocken und Regenüberschuhe über den Schuhen genügen. Damit kommt dann auch kein kalter Luftzug ins Hosenbein. Und ein Nebeneffekt von extra langen Gamaschen ist, dass hoch spritzender Dreck die Hose nicht verschmutzt.
Spezielle Fahrradsocken sind unter der Sohle gepolstert. Im Prinzip funktionieren auch Wandersocken sehr gut. Wer warme Wollsocken - Wenn Merino, dann bitte ohne Tierqual! - hat, zieht diese an. Ansonsten gäbe es auch explizite Winter-Fahrradsocken.

Oberschenkel und Oberkörper

Ich habe gute Erfahrungen mit Wanderhosen mit Stretchmaterial gemacht. Diese sind deutlich günstiger verfügbar als Fahrradhosen. Wegen der sich bewegenden Knie empfielt es sich, bei der Unterwäsche auf dehnbares Material zu achten, wenn etwa eine Lange Unterhose eingesettzt wird. Ein Trick ist es auch, sie am Oberschenkel höher zu ziehen, um Bewegungsfreiheit zu haben. Im Frühjahr werden Ski-Hosen verramscht, ein guter Anlass sich für den Winter mit einem Exemplar mit dünnerem Stretchmaterial zuversorgen. Auch gibt es warme Softshell-Trekkinghosen, welche wiederm alltagstauglicher sind. Ein häufig geäußerter Tipp ist es, über die Hose eine Regenhose zu ziehen. Diese bildet dann eine weitere, dazu windundurchlässige Schicht. Die eine bleiben warm.
Für den Oberkörper empfiehlt sich die Zwiebel erst recht. Über das Hemd kommt eine Weste oder Strickjacke, darüber die eigentliche Jacke. Auch hier kann wiederum eine Regenjacke über die unteren Schichten gezogen werden. Ich habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit Overlayern aus dem Ski-Bereich gemacht, die haben Thermo-Funktion, sind dazu häufig günstiger als explizite Fahrradbekleidung verfügbar.
Am Hals schützt ein klassischer Schal oder ein Schlauchschal davor, dass Kälte in die Jacke eindringt.

Die Hände

Nicht optimal, aber günstig ist die Lösung, sich ein paar Ski-Fingerhandschuhe über die normalen Handschuhezu ziehen. Ein Paar Strickhandschuhe unter einem Paar zwei Nummern größer gekauftem Paar Handschuhe vom Discounter tut eigentlich schon gute Wirkung. Es gibt Alltagsradfahrende, welche am Lenker Lösungen befestigt haben, welche die Hände vor dem kalten Wind zu schützen. Es gibt aber richtig gute Handschuhe, aber die haben ihren Preis, sind dafür jedoch atmungsaktiv, wasser- und winddicht, bieten dabei einen guten und sicheren Grip. Und der sichere Griff am Lenker sollte immer gegeben sein.

Der Kopf

Eine gute Mütze hilft gegen das Auskühlen am Kopf. Es empfiehlt sich, die Ohren zu bedecken. Eigentlich tut es jede Mütze. Bei Schnee kann eine Brille helfen. Ich persönlich finde den Schirm einer Mütze hilfreich, auch weil ich damit den Lichtsmog von den Augen fernhalten kann. Wer mit Helm fährt, findet diverse Unterhelm-Lösungen. Da gibt es die Schirmmützen aus dem Radsportbereich, aber auch Unterhelmmützen für den Winter. Das Rädchenhinten am Helm hilft bei der Anpassung an den vergrößerten Kopfumfang. Der Regenüberzug fürden Helm kann hier eine weitere Lage bilden, im Helm besteht ein Luftpolster, das von der Abwärme des Körpers gespeist wird. Im Sommer sollen die "Löcher" im Helm für Belüftung sorgen; mit Helmüberzug nutzen wir sie zum Warmhalten.Wer das Gesicht warmhalten will, findet im Motorrad- oder Ski-Accessoire-Angebot genau wie unter Fahrradbekleidung Lösungen. Ein Schal oder Schlauchschal kann hier ebenso helfen. Wer Mütze und Schal verknüpfen will, wird mit "Surmhaube" oder Baclava fündig.

Fazit

Schon mit den üblicherweise vorhandenen Textilien und Mitteln läßt sich mit dem Zwiebeleffekt eine warme Bekleidung ermöglichen. Regenbekleidung ist als äußere Schicht einsetzbar und schützt vor kaltem Wind.

 
Mobilitätswende trotz klammer Kommunalkassen und Fachkräftemangel? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 09. August 2024 um 12:00 Uhr

Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe oder des ADFC im allgemeinen wieder. Sie stellen eine Meinungsäußerung des Autors dar. Der ADFC Bundesverband setzt sich für die Schaffung von Radverkehrsinfrastruktur ein. Die Ortsgruppe rendsburg möchte ebenso die Bedienung des subjektiven Sicherheitsempfindens zwecks radverkehrsförderung durch Anfgebotsradwege.

(TF) Die Mobilitätswende scheitert an fehlendem Willen, fehlendem Geld und an fehlenden Fachkräften für Planung und Bau. Raum für geschützte Radfahrstreifen ist nicht überall. Es gibt eine rechtskonforme, kostengünstige und sichere Lösung: Domestifizierung des Kfz-Verkehrs und vehicular cycling.

Der Mobilitätswende fehlt es am Gestaltungswillen. Dabei ist sie so wichtig, nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für die Lebensqualzität in Dörfern und Städten. Außerdem will Kommunalpolitik keinen "Parkraum" opfern, welcher übrigens sehr häufig gar kein Parkplatz, sondern in Wirklichkeit zum Abstellen privater Kraftfahrzeuge in Beschlag genommener Verkehrsraum ist. Selten gibt es wie für die Hindenburgstraße in Rendsburg die mutige Entscheidung, sogar echten Parkraum zu opfern, weil bis dato der Verkehrsraum ungerecht verteilt war.
Wer Verkehrsraum gerecht verteilen will, benötigt Gehwege nach Stand der Technik. Auf diesen ist Begegnungsverkehr von zu Fuss Gehenden ohne Körperkontakt möglich. Fussverkehr, dass ist auch der Senior am Rollator, der alleinerziehende Vater mit Kinderwagen oder das unter 8-jährige Kind auf dem Fahrrad. Sie benötigen den Raum, welcher ihnen nach Stand der Technik zusteht. Dann haben wir die Restfläche für die allgemeine Fahrbahn und ggf. Radverkehrsanlagen. Auch Radverkehrsanlagen erfordern die Erfüllung eines Standes der Technik, weil sie ansonsten konfliktträchtig werden. Konfliktrisiken beschreiben die Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Der Radweg, welcher plötzlich endet, befördert etwa Konflikte beim Einfädeln. Das sind gefährliche Situationen, welche zu Unfällen mit schweren Verletzungen oder gar Tod führen können. Und weil es solche Fälle gibt, beinhaltet der Stand der Technik Hinweise, wie solche Radwegenden aufzulösen sind. Regelwerke wie die ERA 2010 der FGSV beinhalten schon seit etlichen Jahrzehnten Hinweise für Planer und Entscheider. So gab es zur Zeit der Umplanung des Thormannplatzes in Rendsburg etwa 2007 oder 2008 schon längst die ERA 95 der FGSV und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO. Hätten sich Planer und Entscheider das mal angesehen, hätten sie anders geplant und gebaut. Das krasse Beispiel ist am Nordwestende der schmale Hochbordradweg neben ebenso schmalem Gehweg. Ob da irgendwer die Belange des Fussverkehrs oder die Bedürfnisse des Radverkehrs im Hinterkopf hatte, darf arg bezweifelt werden. Und so ist in deutschen Kommunen Verkehrsraum noch bis in die jüngste Zeit gegen den Stand der Technik, wider alle Erkenntnisse der Unfallforschung gestaltet worden. Damit wurden Zustände wie in den 1970ern zementiert, denn es ist unwahrscheinlich, dass eine klamme Kommune eine Verkehrsraumgestaltung nach wenigen Jahren umbaut, weil ihre Verwaltung und ihre Entscheider wenige Jahre zuvor versagt hatten. Die barrierefreie Umgestaltung des Altstädter Marktes in Rendsburg ist da die rühmliche Ausnahme. - Und nun kommen da also auch noch die Radfahrer an und fordern ihr Mobilitätsrecht und ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein! Das war ihnen jahrzehntelang verwehrt worden. Es wurden Rad-wege gebaut, welche dann rechtswidrig Blaue Lollies bekamen, damit der deutsche Kraftfahrer frei und ungestört von Radfahrenden rasen kann. Das ist übrigens eine Anspielung auf die NS-Propaganda zur Einführung der RStVO 1934, welche alles dem Automobil, pardon, Kraftfahrzeug unterordnete.
Dieser Ungeist bestimmt noch heute die Verkehrsraumgestaltung. So wurden in der Ortsdurchfahrt der B 203 durch Büdelsdorf im Bereich eines Ärztehauses und einer Bushaltestelle, wohlgemerkt auf einer radstarken Veloroute, Rad- und Fussverkehr zusammengefercht, abschnittsweise ist der Straßenteil nicht einmal befestigt (Grant und nur etwa 2 m schmal. Der Landrat ordnete grob rechtswidrig Zeichen 240 StVO an diesem Neumurks an. Pikanterweise lag rechtzeitig eine Stellungnahme des Beauftragten für Menschen mit Behinderung vor, welcher auf Ausschlussgründe hinwies. In Alt Duvenstedt war 2019 wie in den 1980ern in der Ortsdurchfahrt der K1 auf einer Seite ein etwas breiterer Gehweg gebaut. Der bekam rechtswidrig in beide Richtungen Zeichen 240 StVO verpasst, soll also als gemeinsamer Fuss- und Zweirichtungsradweg fungieren, obwohl innerorts die Anordnung linker Radwegebenutzungspflichten nahezu ausgeschlossen ist, weil das Unfallrisiko für Geisterradfahrende schlicht zu hoch ist.
Offensichtlich sind Planern und Entscheidern technische Erfordernisse und Verkehrssicherheitsaspekte unbekannt oder schlicht egal, wenn es nicht um das Automobil geht. Sie planen noch, wie es 1982, 1972 oder 1937 gemacht wurde. Und wenn es Planer gibt, die sich redlich bemühen, zerreden Entscheider den Entwurf bis zur Unkenntlichkeit, so wie es an der "LIDL-Kreuzung" in Büdelsdorf geschehen ist, so dass partieller Neumurks entstand. - Kann mir mal jemand erklären, wie der eigenständig geführte gemeinsame Geh- und Radweg gegenüber der Konrad-Adenauer-Straße aus eben dieser regelkonform erreicht werden können soll? LBV SH und Polizeidirektion Neumünster hatten die Verlagerung der Auffahrt verlangt. In zivilisierten Weltgegenden wäre "Zum Born", so wird der eigenständige gemeinsame Fuss- und Radweg im Kartenwerk benannt, in die Knotenpunktgestaltung einbezogen worden. Aktuell gibt es eine Gefahrenlage, weil nach Querung der Hollerstraße der ohnehin unzumutbare gemeinsame Fuss- und Radweg der Hollerstraße verbotswidrig links benutzt wird, um Zum Born zu erreichen. Angesichts der schlechten Sichtbeziehungen ist das besonders katastrophal. Da zeigt sich, dass einigen Entscheidern wichtige Fähigkeiten fehlen. Dieser Satz fiel der Selbstzensur zum Opfer. Dem Planer, der liefert, was bestellt wird, kann kein Vorwurf gemacht werden.
Wegen Fachkräftemangels, der Querverweis auf vorherige Aussagen fällt der Selbstzensur zum Opfer, liegen viele Gestaltungsprojekte brach oder brauchen länger. Es fehlt an Personal und fähigen Planern sowie vor allem an Kenntnissen aüber echte Unfallrisiken oder auch Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmenden. Der menschengerechte Umbau der Städte und Kommunen ist daher eine Utopie.
Der Verordnungsgeber reagierte 1997 auf Erkenntnisse der Unfallforschung, als er die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aus der StVO strich. Seit dem 1. Oktober 1998 ist Radfahren im Mischverkehr auf der Fahrbahn der Regelfall. Baulich vorandene Radwege dürfen benutzt werden, sozusagen auf eigenes Risiko. Die Radwegebenutzungspflicht als Option sollte den Ausnahmefall darstellen, wenn es ausnahmsweise sicherer ist, den Radverkehr zu separieren. Selbst das haben Entscheider in Kreisen und Kommunen bis heute nicht umgesetzt. Und sie pappen sogar neue "Blaue Lollies", welche nach § 2 IV 2 StVO die Ausnahme Radwegebenutzungspflicht kommunizieren, willkürlich in die Gegend. Wenn essentielle Kenntnisse fehlen, müssen wir uns fragen: Was machen die eigentlich beruflich? Oder ist es schlicht fossile Bösartigkeit? Darauf, dass der LBV SH bei Holtsee einen "Radweg, der kein Radweg ist", baut, aber "besser befahrbar" als der Altbestand sei, obwohl das Befahren von Gehwegen verboten ist, weil Radfahrende der Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrzeuge aus § 2 StVO unterliegen, gehe ich aus Gründen der Selbstzensur nicht weiter ein. Ich verweise nur darauf, dass auch in Schleswig-Holstein die StVO der Bundesrepublik Deutschland gilt, dass für abweichende örtliche Regelungen kein Raum ist (vgl. VwV-StVO zu § 1 Rn. 3).
Es gibt ein bundesweit vehicular cyclists. Es sind nicht nur Männer, die ihr muskelbetriebenes Fahrzeug selbstbewusst im Mischverkehr auf der Fahrbahn bewegen. Sie bewegt bei Ignoranz gegenüber rechtswidrig angeordneten Radwegeenutzungspflichten der Gedanke an die Eigensicherung. Wer hupt, hat wahrgenommen. Dem gegenüber stehen die Gefahren der unzumutbaren Radwege an Knotenpunkten, wo Radfahrende gerne "übersehen" werden. "Übersehen" ist in Polizeimeldungen zu radwegetypischen Unfällen das euphemistische Synonym zu "Vorrang missachten und umfahren". Es beinhaltet noch unterschwellig den Vorwurf an das Unfallopfer, sich nicht sichtbar gemacht zu haben. In Begegleitung der Helm- und Wahnwestenkampagnen bekommt es ein besonderes Geschmäckle.
Und jetzt haben wir ein Problem. Die Zahl der vehicular cyclists ist zu klein. Das sind jene Radfahrenden, welche sich objektiv sicher auf der Fahrbahn, "mitten auf der Straße" und "zwischen den Autos" bewegen. Die Mehrzahl der Radfahrenden fühlt sich auf Radwegen sicherer. Nach - überfälliger- Aufhebung von Radwegebenutzungspflichten fährt weiterhin die Mehrzahl auf dem Radweg. Selbst jüngere Polizeibeamtys kennen das Verkehrsrecht nicht; so war im November 2022 ein jüngerer Polizeibeamter in Rendsburg noch der Auffassung, wo ein Radweg sei, müsse dieser benutzt werden. Diese Auffassung widerspricht aber normativen Rcht, für jeden nachlesbar in § 2 StVO. Die Rechtslage und vor allem die Hintergründe der Abschaffung der allgemeinen Radwegebenutzungspfdlicht sind gänzlich unbekannt. Und wenn ein Uniformierter einer Seniorin erklärt, sie solle auf dem Gehweg der westlichen Hollerstraße in Büdelsdorf fahren, weil sie ansonsten den Verkehr behindern würde, außerdem wäre sie dort sicherer unterwegs, zeigt es die Misere sehr deutlich auf. Die vermeintliche Autorität, welche es besser wissen müsste, verbreitet Quark, Verkehrsquerdenkygeschwurbel. Wegen der jahrzehntelangen Propaganda, alles Andere als Autos wären kein Verkehr, sondern Verkehrsbehinderungen, gibt es auf Radtouren häufg noch den irrational unterwürfigen Ruf "Auto", obwohl das Auto gar nicht rechtskonform und sicher überholen kann und darf. Wenn nicht aufgepasst wird, wenn eine Tourleitung dann nicht dicht macht, entstehen Gefahrensituationen. Und das ist auch das, was viele Radfahrende im Alltag verkehrt machen. Die UdV hatte vor wenigen Jahren die Erkenntnisse des ADFC Berlin nach Unfallauswertungen bestätigt. Es erwischt vor allem Frauen und Senioren. Und hinzu kommt, das Zögern und Zaudern das Unfallgeschehen begünstigt. Wer selbstbewusst sein Fahrzeug auf den Knotenpunkt zuführt, hatein geringeres Unfallrisiko. Klae Linie, gleichbleibendes Tempo, nur innere Bremsbereitschaft. Außerdem ist das Üben von Gefahrenbremsungen, Absteigen und Räumen des Gefahrenbereichs wichtig. Wer erschrocken liegenbleibt, liegt in der Schleppkurve des Aufliegers.
Wir haben also einen Dualismus zwischen objektiver Sicherheit des Mischverkehrs innerorts und subjektiver Sicherheit des Verdrückens in de gefährlichen Seitenraum. Aus Berlin wissen wir, dass Mischverkehr deshalb zu erhöhtem Gehwegradleraufkommen führt. Mit der Qualität der Radverkehrsanlage, was die bauliche Trennung vom Kfz-Verkehr betrifft, nimmt die Zahl derer ab, welche sich und zu Fuss Gehende auf dem Gehweg gefährden. Für Radverkehrsförderung sind daher Angebotsradwege wichtig.
Der ADFC tritt mit dem Ziel der Radverkehrsförderung für die Schaffung von Radverkehrsanlagen ein. Nein, nicht Radwege als Hochbordradwege, d.h. auf dem Bürgersteig, sondern bevorzugt geschützte Radfahrstreifen. Hochbordradwege, also Bürgersteigradwege sind schlicht zu gefährlich. Radfahrstreifen sind sicherer, dass sind jene Radverkehrsanlaggen auf Fahrbahnniveau mit durchgezogener Linie. Die Akzeptanz solcher Radfahrstreifen ist aber gering. Autofahrende nehmen alle Verkehrsflächen als Abstellplatz in Beschlag. Und unsichere, unbelesene, unkritische Radfahrende fühlen sich auf Radfahrstreifen nicht sicher., obwohl Radfahrstreifen sicherer als Hochbordalternativen sind. Der ADFC hat die Kombination aus Radfahrstreifen und baulicher Separaion nach Deutschland importiert, das protectedbike lane, die geschützte Radspur. Dafür wird - plump zusammengefasst - eine Spur der Fahrbahn baulich von der übrigen Fahrbahn getrennt und mit Fahrradpiktogrammen versehen. Das funktioniert auf den mehrspurigen Schneisen durch deutsche Städte sehr gut, weil der Raum vorhanden ist. Selbst eine Kleinstadt wie Rendsburg hat solche Schneisen, woeigentlich Handlungsbedarf für Rad-, aber auch Fussverkehr bestünde. Der alte schmale Hochbordradweg kommt n solchen Fällen dem Fussverkehr oder der Begrünung zugute. Aber es funktioniert eben nur dort, wo Raum ist. 
Ob ein protected bike lane  im Kreuzungsbereich so klug gestaltet ist, da habe ich meine Zweifel. Irgendwer postete letztens bei Facebook ein Photo aus Kopenhagen, wo der (Hochbord-)Radweg vor dem Knotenpunkt aufgelöst wurde, so dass die klassischen radwegetypischen Konflikte im Kreuzungsbereich entfallen.
Das ist ja auch der Standard für normale Kreisverkehrsplätze in Deutschland. Vor dem Kreisverkehrsplatz Hilfen zur Vermmischung schaffen. Damit folgt der Stand der Technik eben auch der Erkenntnis, dass die separierte Führung im Kreisverkehrsplatz zu unfallträchtig ist.
Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden ghat Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrsflusses. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Radfahrender müssen die Planer und Entscheider berücksichtigen. Mischverkehr auf der Fahrbahn ist meist die sichere Variante. Das ist auch die günstigste Variante, wenn eventuell vorhandene Angebotsradwege ein klein wenig sicherer gestaltet oder dem Fussverkehr zugeschlagen werden. Das ist die Variante, welche klammen Kommunen Diskussionen über Ausgaben erspart. Außerdem wird der Fachkräftemangel kompensiert. Nach der Reform des SVG, welches den Bundesrat passiert hat, fällt es wohl auch leichter, ein Geschwindigkeitslimit anzuordnen. Das wiederum macht senkt Hemmschwellen für unsicher Radfahrende.
Die kostengünstige Variante der Mobilitätswende ist eben nicht der Straßenumbau, sondern die verkehrsrechtliche Umgestaltung des Verkehrsraums. Außerdem ist Aufklärungsarbeit günstiger und weniger Aufwendig als hunderttausende Sitzungen ehrenamtlicher Kommunalvertreter und zig Ausschreibungen auf europäischer Ebene. Mit der (wo)menprower vor Ort kann kostengünsig die Verkehrswende im Ort realisiert werden, vorausgesetzt natürlich das Personal ist eingelesen oder fortgebildet.
Ob Mischverkehr in einer Straße mit einer Fantasteltrilliarde Kfz/d und drölf Millionen Schwerlastverkehr funktionieren kann, ist ein anderes Thema. Aber solche Straßem sind ja auch eher die Ausnahme. Häufig gibt es da auch kaum Quellen und Ziele, so dass ein paralles Netz eigenständig geführter Radwege, einschließlich Fahrradstraßen, hnehin die bessere Lösung sein könnte. Und parallel dürfen eben nicht mehr Verkehrsquerdenkyschwurbeleien verbreitet werden, sondern die Faktenlage muss sachlich und deutlich vertreten werden.
Wir müssen uns mal davon lösen, immer zu sagen, dass wir die eine oder andere Lösung gut finden. Realistisch betrachtet ist in den meisten Straßenzügen die Vermischung von Rad- und übrigem Fahrzeugverkehr die beste Lösung. Es ist kostengünstig und schnell zu haben. Wenn der Kfz-Verkehr domestifiziert wird, also gedrosselt auf max30 funktioniert das auch in der Radverkehrsförderung. Unsere Wünsche nach Umbau der Städte sind irreal, weil sie aufwendig und teuer sind. Die pop up-bike lane funktioniert eben nicht überall. Und das natürlich gewachsene Dorf mit bedeutender Ortsdurchfahrt braucht eben nur in der Ortsdurchfahrt Radverkehrsinfrastruktur nach Stand der Technik, ansonsten schlicht Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das bedeutet letztlich, dass jeder Straßenabschnitt als Einzellfall betrachtet werden muss.
Unsere Aufgabeals Fahrradlobbyisten ist es, Planer und Entscheider zu sensibilisieren, ihnen die Kenntnisse über echte technische Erfordernisse und Konfliktrisiken mitzugeben, damit sie für den Abschnitt die beste Lösung finden. Und die Planer und Entscheider müssen sich endlich von ihren ideologischen Ansetzen lösen. Im Beispiel der Fantasteltrilliarde Kfz/d kann es dann sogar mal der Hochbordradweg sein, bei geringem Fuss- und Radverkehrsaufkommen sogar zwei gemeinsame Fuss- und Radwege. Wo Raum ist, können auch Angebotsradwege geschaffen werden, etwa geschützte Radfahrstreifen. Aber im Regelfall ist der Mischverkehr mit domestifiziertem Kfz-Verkehr die beste Lösung. Denn der Raum ist beschränkt. Und die Gehwegradler müssen durch Aufklärungsarbeit umerzogen werden. Wir brauchen endlich die mutige und durch das Recht gestützte Ansage: vehicular cyclists haben recht und sind am sichersten unterwegs.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 09. August 2024 um 12:03 Uhr
 
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