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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Demonstration "Radverkehr - Gutes sichern" in Kellinghusen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 21. Juli 2014 um 15:30 Uhr

(TF) Für den morgigen 22. Juli hat der Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein Heinz-Jürgen Heidemann eine Demonstration in Kellinghusen angemeldet. Start ist um 13:45 am Kellinghusener Bürgerhaus.Unter dem Titel "Radverkehr - Gutes sichern" wird unter anderem gegen die enge Auslegung des § 29 StVO durch das Landesverkehrsministerium protestiert, welche Radtourenangebote im Land stark einschränkt. Ende soll ca. 14:30 sein.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. Juli 2014 um 08:18 Uhr
 
Müssen Fahrradtouren gebührenpflichtig angemeldet werden? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 16. Juli 2014 um 23:51 Uhr

(TF) Wenn das Kieler Verkehrsministerium auf seinem Standpunkt beharrt, daß geführte Touren anmeldepflichtig sind, wenn sie auch nur abschnittsweise auf Land- oder Bundesstraßen verlaufen, dann schadet es nicht nur dem Fahrradtourismus im Land. Demnach wäre eine geführte Radtour, ein Firmenausflug auf dem Fahrrad oder die Trainingsfahrt anmeldepflichtig wie ein Straßenrennen. Darauf wies der Landesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) hin.
Das Kieler Verkehrministerium hängt sich an der Formulierung "Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist," der VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 Rn. 9 auf. 

Auf einer Radtour z.B. um den Wittensee oder nach Sehestedt läßt sich die abschnittsweise Nutzung der Landstraße kaum vermeiden. Der Aktionsradius der ehrenamtlichen Tourenleiter von Vereinen und Verbänden wird stark eingeschränkt. Das Ehrenamt wird durch diese äußerst enge Auslegung des § 29 StVO torpediert.
Ohnehin muß die Frage gestellt werden, inwieweit Fahrräder überhaupt "übermäßig" benutzen. Es gibt annähernd keine Emissionen, die Verkehrsinfrastruktur wird nicht abgenutzt. Es geht hier im Falle des ADFC Rendsburg meist um rund 12 Radfahrende, im äußersten Falle mal fast 30. Auch die meisten Trainingsfahrten der Radsportler dürften sich in dieser Größenordnung bewegen. Ebenso betroffen sind die Naturfreunde, die AWO Büdelsdorf, das DRK Fockbek und viele andere Vereine, deren Ehrenamtler Radtouren anbieten.

Beim ADFC Rendsburg fahren die Teilnehmer einer Radtour eigenverantwortlich mit. Darauf wird in der Begrüßung durch den Tourenleiter wie auch im Faltblatt oder auf dieser Internetpräsenz hingewiesen.
 Daher ist die Haftungsfrage eingeschränkt.

- Pressemitteilung des Landesverbandes

-  Bericht auf hamburgsize.com

- § 29 StVO

- VwV-StVO zu § 29

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. August 2014 um 12:47 Uhr
 
Interessantes Interview PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 30. Juni 2014 um 11:50 Uhr

(TF) In der ZEIT findet sich ein Interview mit der dänischen Architektin und Stadtplanerin Helle Søholt.

"Radfahrer machen eine Stadt erst richtig lebendig. Man sieht Gesichter auf der Straße, und nicht nur hinter Windschutzscheiben. Die Stadt wird als menschenfreundlich wahrgenommen und dadurch attraktiv. Sie zieht Familien an, aber auch Unternehmen und gut ausgebildete Talente, die in der Stadt leben wollen."

"Wer mit dem Auto Einkaufen fährt, macht das ein Mal pro Woche. Man fährt zum Supermarkt, macht seinen Kofferraum voll und fährt wieder nach Hause. Wer aber mit dem Rad Einkäufe erledigt, macht das eher zwei bis drei Mal in der Woche. Er nimmt jedes Mal weniger mit, aber gibt unterm Strich etwas mehr aus." - Und das nicht auf der Grünen Wiese, sondern wohnungsnah, betriebsnah oder in der Innenstadt.

Die Stadtplanerin spricht bewußt von "gefühlter Sicherheit" auf Hochbordradwegen. Subjektive Sicherheit ist nämlich keine objektive Sicherheit. Da jedoch eine Zunahme des Radverkehrs das individuelle Unfallrisiko senkt, können die radwegetypischen Unfälle zurückgehen. 

 http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-05/stadtplanung-fahrrad

 
Bitte auf der Fahrbahn fahren! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 26. Juni 2014 um 22:31 Uhr


Dänische Straße, Kiel, Juni 2014
(TF) Eigentlich sagt das obere Z. 239 StVO schon alles, was darunter steht. Z. 254 in der Mitte ist problematisch, weil es eigentlich die gesamte Straße für den Radverkehr sperrt. Wenn es nur auf den gesperrten Radweg bezogen ist, ist es eigentlich unzulässig, da das obere Z. 239 schon Radverkehr auf dem Sonderweg verbietet. Aber bemerkenswert ist bei dieser in Kiel, vermutlich in der Dänischen Straße gesichteten Schilderwald-Kombination der nette Hinweis darunter. Er klärt darüber auf, was Radfahrende nach § 2 StVO machen müssen. Das ist doch mal etwas Anderes als das dumpfe "Radfahrer absteigen", oder?!

 

 
Mangelhafte Information über Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Sonntag, den 01. Juni 2014 um 19:42 Uhr

(TF) Ein Berliner Fahrradfahrer will das Bundesverkehrsministerium über eine Petition dazubringen, die Bevölkerung über die 1998 aufgehobene allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufzuklären.Mit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung, die 1998 in Kraft trat wurde die 1976 eingeführte Allgemeine Radwegebenutzungspflicht abgeschafft.Der Kenntnisstand darüber in der Bevölkerung ist gering.

Artikel im Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahrer-und-verkehrsregeln-besser-auf-der-strasse-bleiben-trotz-radweg/9973800.html

Kommentar von Torben Frank, Alltagsradfahrer und verkehrsrechtlicher Sprecher der Ortsgruppe Rendsburg

Eigentlich hatte das Bundesverkehrsministrium unter Matthias Wissmann (CDU) 1997 seine Hausaufgaben gemacht. Es hob die 1976 eingeführte Allgemeine Radwegebenutzungspflicht auf, weil sie zu Verletzten und Toten geführt hatte. Die Öffentlichkeitsarbeit der Nachfolgeregierungen war jedoch schleppend. Erst spät wurde die "Fahrradakademie" in das Leben gerufen, in welcher die kommunalen Verwaltungsmitarbeiter geschult werden. Bis heute wurde die "Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung" vor Ort nur schleppend umgesetzt.
Die Kommunen stellen sogar willkürlich die Verkehrszeichen noch auf, welche ausnahmsweise eine Radwegebenutzungspflicht anordnen. Dabei ist die Rechtslage klar. Nach § 45 StVO darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn der Radverkehr objektiv auf dem Radweg ausnahmsweise sicherer als auf der Fahrbahn unterwegs ist (BVerwG ). Das setzt aber voraus, daß der Radweg dem Stand der Technik entspricht, also die Mindeststandards nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2) respektive den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) erfüllen muß. Auch die Verkehrsfläche für den Fußverkehr muß ausreichend groß sein. Ein 1,2 m breiter Radweg neben einem 1 m breiten Gehweg entspricht nicht dem Stand der Technik. Die breite Masse der Bevölkerung meint jedoch mangels Aufklärung iommer noch, jeder vorhandene Radweg müsse benutzt werden.
Im Gegensatz zu Berlin, wurden im Rendsburger Umland bisher kaum die "blauen Lollies" entfernt. In den Gemeinden und in den Städten bis 20.000 Einwohner ist der Kreis zuständig. Die Stadt Rendsburg hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde, die zumindest angefangen hat, die Radwegebenutzungspflichten zu entfernen. Für baulich erkennbare Radwege besteht ein Benutzungsrecht, aber es wird niemand gezwungen, sich auf ihnen zu gefährden. Benutzungspflichtige Radwege müssen übrigens nur benutzt werden, wenn siestetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar sind.
Fährt ein sicherheitsbewußter Radfahrender dem § 2 StVO folgend auf der Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorhanden ist, wird er von regelunkundigen Autofahrenden, die sich zu Verkehrserziehern berufen fühlen, angepöbelt, zu eng überholt, geschnitten oder anderweitig genötigt. Wäre die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht, vor allem die Hintergründe  in der breiten Bevölkerung bekannt, könnten viele unnötige Konflikte im Straßenverkehr vermieden werden. Wenn sich dann noch mehr Radfahrende auf die Fahrbahn "trauen", können viele unnötige, "radwegetypische" Unfälle vermieden werden.

 
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