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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Wieder ein Sieg wider eine Radwegebenutzungspflicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 19. Februar 2014 um 16:33 Uhr

(TF) In Bayern wurde wieder von einem Gericht gegen die Kommune etschieden. Radfahrende sind im Mischverkehr auf der Fahrbahn im Regelfall am sichersten unterwegs. Deswegen gibt es die Fahrbahnbenutzungspflicht in § 2 StVO. Vorhandene Radwege dürfen benutzt werden. Nur ausnahmsweise, wenn die Radwegbenutzung nachweislich sicherer als die Fahrt auf der Fahrbahn ist und der Radweg dem Stand der Technik entspricht, darf die Straßenverkehrsbehörde eine Benutzungspflicht anordnen.
Der Klagende war Bernd Sluka vom Verkehrsclub Deutschland.  Bernd Sluka betreibt eine äußerst interessante Internetpräsenz.

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/verwaltungsgericht-radweg-100.html
http://bernd.sluka.de

In unserer Region  gibt es auch noch etliche rechtswidrig angeordnete Benutzungspflichten. Nach § 2 StVO gibt es ein Fahrbahnbenutzungsgebot für Radfahrende. Für in Fahrtrichtung rechts vorhandene Radwege gibt es ein Benutzungsrecht, sozusagen auf eigene Gefahr. Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 gibt es die Ausnahme Radwegebenutzungspflicht, wenn ein Z. 237, 240 oder 241 am Radweg steht. Allerdings muß dieser Radweg fahrbahnbegleitend, stetig im Verlauf, benutzbar und zumutbar sein. Ansonsten darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Eine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage ist nachzuweisen, damit die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht anordnen darf (§ 45 StVO; BVerwG). Eine weitere Voraussetzung ist, daß der betreffende Radweg dem Stand der Technik entspricht.

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Drohen dem Kreis Schadenersatzforderungen? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 10. Februar 2014 um 12:12 Uhr

(TF) Nicht nur im nordrhein-westfälischen Wesel wird über mögliche Regressforderungen diskutiert. Auch aus dem Kreis Harburg wird berichtet, daß die Verwantwortlichen vor Schadenersatzforderungen gewarnt werden. Wie dem ADFC Rendsburg zugetragen wurde, soll ein Unfallopfer wegen der Benutzungspflicht in der Großen Reihe in Fockbek gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde eine Klage führen.

Drohen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde Regressforderungen? In Büdelsdorf, Fockbek, Osterrönfeld und den übrigen Umlandgemeinden der Stadt Rendsburg ist der Kreis als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung von Verkehrszeichen zuständig. Schon seit April 1998 darf nicht mehr willkürlich eine Benutzungspflicht an einem Radweg angeordnet werden. Voraussetzung für eine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht ist, daß sowohl auf der Fahrbahn eine größere Gefahrenlage als auf dem Radweg besteht (§ 45 StVO) BVerwG) als auch der Radweg dem Stand der Technik entspricht (VwV-StVO zu §2 Abs. 4 S. 2; ERA 2010; VG Gießen 6 K 268/12.GI). Der Stand de Technik ist die Konsequenz der Ergebnisse der Unfallforschung. 30-Zone und Radwegebenutzungspflicht schließen sich nach § 45 Ic StVO aus.

Bis heute ist etwa Zeichen 240 an der Dorfstraße in Osterrönfeld noch nicht entfernt worden, welches aus dem schmalen Gehweg einen benutzungspflichtigen gemischten Fuß- und Radweg macht. Dabei hatte der Leiter der Straßenverkehrsbehörde Wischnewski in einer Sitzung in Osterrönfeld zugegeben, daß diese Sonderwege nicht zumutbar sind.
In Schacht-Audorf sind die Zeichen 240 zum Teil an Gehwegen angeordnet, die gerade einmal handtuchbreit sind. Der Stand der Technik verlangt 3 m Breite je Richtung und Sicherheitsräume.
In Fockbek sind trotz Unfällen im Spätsommer 2012 und der Kritik des ADFC weiterhin Zeichen 240 in der Großen Reihe und im Klinter Weg aufgestellt. Auch diese Sonderwege entsprechen nicht einmal annäherungsweise dem Stand der Technik.
Zum Teil wird das gefährliche Geisterradeln, das Benutzen linker Radwege gefordert und gefördert. Die Ulmenstraße in Büdelsdorf ist ein Beispiel dafür.

Erschreckend ist, daß in unserer Region auch 17 Jahre nach der "Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung" noch weiterhin Benutzungspflichen an unzumutbaren Sonderwegen angeordnet werden. Noch erschreckender ist jedoch, daß weiterhin Sonderwege von vorneherein so gebaut werden, daß sie nicht dem Stand der Technik entsprechen. Ein Beispiel hierfür ist die Fockbeker Chaussee in Rendsburg, für deren Ausbau der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr verantwortlich war. Dieser Landesbetrieb hat auch die Gestaltung der Kreuzung Hollerstraße mit der Brückenstraße zu verantworten. In der westlichen Hollerstraße gibt es keine Radwegebenutzungspflicht, aufgeklärte Radfahrende folgen dem Fahrbahnbenutzungsgebot des § 2 StVO. Doch die Ampel bleibt rot, weil die Lichtsignalanlage über eine schlecht eingestellte  Induktionsschleife gesteuert wird.  Radfahrende müssen bei Rot fahren. Auch hier ist Regress gegen den Kreis möglich, der eine Nachbesserung nicht für erforderlich hält. Derzeit ist eine Klage des ADFC-Sprechers Bodo Schnoor gegen die Straßenverkehrsbehörde wegen der Benachteiligung des Radverkehrs an dieser Kreuzung vor dem VG Schleswig anhängig.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-wesel-hamminkeln-und-schermbeck/regress-risiko-fuer-die-stadt-wesel-id8912572.html

 
Toter Winkel PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 01. Februar 2014 um 22:33 Uhr

(TF) Ein trauriger Anlaß rückt wieder die Gefahr des Toten Winkels in den Blickpunkt. In Hamburg war ein 18-jähriges Mädchen, das mit Vorrang auf dem Fahrrad geradeaus fuhr, von einem abbiegenden LKW überfahren. "Übersehen" heißt es in solchen Fällen in der Presseemeldung.

Der NDR nahm sich des Themas Toter Winkel an.
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/media/hamj32121.html

Zum Unfall
http://mobil.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/hohenfelde/article124422236/Fahrraddemo-zum-Gedenken-an-verstorbene-18-Jaehrige.html
http://www.shz.de/hamburg/meldungen/18-jaehrige-von-lkw-ueberrollt-tot-id5576306.html

 
Lesetip zu Lastenrädern PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 13. Januar 2014 um 10:41 Uhr

Auch in Rendsburg und Umgebung sind einige Lastenräder unterwegs. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Formen und Farben. Auch Tretunterstützung durch einen Elektromotor ist machbar, wenn die Last zu schwer ist. Die Berliner Zeitung beschäftigt sich mit dem "Arbeitspferd fürs 21. Jahrhundert". (TF)

 
Helmpflicht erhöht Unfallrisiko PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 21. Dezember 2013 um 11:56 Uhr

(TF) Deutlicher geht es kaum: Mit der Helmpflicht geht die Zahl der Radfahrenden zurück, aber das Verletzungsrisiko steigt. Aus Neuseeland gibt es belastbare Zahlen.
http://rdrf.org.uk/2013/12/17/the-effects-of-new-zealands-cycle-helmet-law

Aus Australien gibt es vergleichbare Ergebnisse. Vor wenigen Monaten war erst eine Studie aus Kanada bekannt geworden, nach der in Provinzen mit Helmpflich zwar ein geringerer Radverkehrsanteil gegeben ist, das Verletzungsrisiko aber höher ist.
Fahrradnationen wie Dänemark und die Niederlande kommen ohne Helmdiskussion aus. Dort fahren nur deutsche Touristen mit einem Fahrradhelm.

Teilnehmende an Radtouren des ADFC Rendsburg dürfen natürlich auch ohne Helm mitfahren.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. Dezember 2013 um 11:57 Uhr
 
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