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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Ist Radfahren auf einem Zebrastreifen verboten? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 03. Dezember 2013 um 13:21 Uhr

(TF) In der letzten Zeit gab es in den Medien infolge einer Pressemitteilung des ACE Falschmeldungen zum Thema Benutzung eines Zebrastreifens als Radfahrender. Auf radverkehrspolitik.de erklärt Malte Hübner den wahren Sachverhalt und untersucht anhand der Quellen, wie es zu den Falschmeldungen kommen konnte.

Die Benutzung eines Fußgängerüberweges ist natürlich auch Radfahrenden gestattet. Das gilt wie an jeder anderen Stelle der Fahrbahn, daß die Fahrbahn gequert werden darf. Nur haben Fahrzeugführer, welche Radfahrende sind, nicht die den Fußgängern eingeräumten Vorrangrechte auf dem Fußgängerüberweg.Und natürlich müssen Radfahrende an einem Zebrastreifen den Fußgänger Vorrang gewähren, wenn sie auf der Fahrbahn fahren. Auf dem Radweg gilt das auch, wenn die Markierungen auch auf dem Radweg vorhanden sind. Ein Beispiel für durchläufige Markierungen auch auf der Radverkehrsanlage findet sich auf dem Gelände des RONDO Einkaufszentrums in Büdelsdorf. Nur auf der Fahrbahn, aber nicht auf dem Radweg gibt es Markierungen in der Eckernförder Straße. Hier könnte ein unachtsamer Fußgänger, der von einem Radfahrenden auf dem Radweg angefahren wird, durchaus die Schuld zugesproche werden. Allerdings ist es auch möglich, daß dem vorrangberechtigten Radfahrenden eine Schuld konstruiert wird. Daher solte da sehr, auf dem Radweg sehr vorsichtig gefahren werden.

https://www.radverkehrspolitik.de/der-fussgaengerueberweg-und-der-ace-ein-erklaerungsversuch/

 
Veloroute zwischen Kronwerk Gymnasium und Ejder-Skolen gesperrt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 19. November 2013 um 21:21 Uhr

Verkehrsmeldung: Vorübergehend ist wegen Fassadenarbeiten tagsüber die Durchfahrt zwischen Prof-Koopmann-Straße und Vinzierstraße gesperrt. Die wichtige Veloroute wird dort ohnehin durch eine Umlaufsperre behindert.  Es empfiehlt sich die Fahrt über Meynstraße und Schwarzer Stieg oder durch die Gerhardstraße. Bezüglich der Gerhardstraße sei angemerkt, daß die Benutzung linker Radwege sowie des Gehweges gefährlich und verboten ist.

 
ADFC gibt sich verkehrspolitisches Grundsatzprogramm PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 11. November 2013 um 22:47 Uhr

Am letzten Wochenende kam die Bundesdeliertenversammlung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs zusammen. Einstimmig wurde ein verkehrspolitisches Grundsatzprogramm beschlossen.

http://www.adfc.de/news/adfc-beschliesst-verkehrspolitisches-grundsatzprogramm

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. Juli 2014 um 08:07 Uhr
 
Fahrradfreundliches Kiel setzt StVO-Novelle von 1997 um PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Donnerstag, den 07. November 2013 um 20:29 Uhr

(TF) "Übersehen" heißt es in der Unfallmeldung, wenn mal wieder ein Autofahrender beim Abbiegen den Vorrang eines Radfahrenden auf dem Radweg mißachtet hat. Internationale wie deutsche Forschungsergebnisse belegen, daß Radfahrende auf der Fahrbahn im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer am sichersten unterwegs sind. Je schlechter ein Radweg ist, desto mehr Gefahren birgt er.
Der Verordnungsgeber hatte 1997 reagiert und in den 1970er eingeführte allgemeine Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Es gilt, daß Radfahrer im Regelfall ihr gleichberechtigtes Fahrzeug auf der Fahrbahn führen müssen, Radwege dürfen sie auf eigenes Risiko benutzen (§ 2 StVO).
Ausnahmsweise, wenn die Radfahrt auf der Fahrbahn nachweislich gefährlicherer ist als auf dem fahrbahnbegleitenden Radweg, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht anordnen (§ 45 StVO; BVerwG 3 C 42.09). Natürlich muß der Radweg dafür dem Stand der Technik entsprechen (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2; ERA 2010; VG Gießen 6 K 268/12.GI). Nach § 2 IV 2 StVO müssen fahrbahnbegleitende Radwege benutzt werden, wenn mit dem "Blauen Lolli" eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet wurde. Das gilt nach der Rechtsprechung nur dann, wenn der benutzungspflichtige Radweg fahrbahnbegleitend, stetig im Verlauf, benutzbar und zumutbar ist. Übrigens darf der Radweg nicht auf Kosten der Fußgänger verbreitert werden.
Die Stadt Kiel handelt hier also nicht willkürlich, sondern den Rechtsvorschriften folgend. Das Mobilitätsrecht gilt auch für den Radverkehr. Dieser darf nicht zur Bequemlichkeit von Autofahrenden separiert und gefährdet werden.

In Rendsburg wurden schon einige Radwegebenutzungspflichten abgeordnet. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde, der für die Kommunen im Umland mit weniger als 20.000 Einwohner als Straßenverkehrsbehörde wirkt, hält auch noch an mindestens einer Radwegebenutzungspflicht in ener 30-Zone fest, obwohl diese Kombination im § 45 Ic StVO eindeutig untersagt ist (An der Hochbrücke, Osterrönfeld).

http://www.shz.de/lokales/kiel/freiheit-beim-radeln-id3913941.html



Die "Blauen Lollies", die eine Radwegebenutzung gebieten.
Zeichen 237, 240 und 241 StVO

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 07. November 2013 um 20:42 Uhr
 
Verkehr in der Ortschaft sicherer machen? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 24. September 2013 um 09:11 Uhr

30 km/h im Herz(TF) Wie werden die Städte für Verkehrsteilnehmer sicherer? Ganz einfach: Indem die Bremswege verkürzt, die Reaktionen verbessert und die Unfallfolgen gemindert werden. Das sind die Effekte, wenn die Regelhöchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h gesenkt wird.
Die europäische Initiative fordert Tempo 30 innerorts als Regelfall. Nur ausnahmsweise soll dann die Straßenverkehrsbehörde nach genauer Prüfung und Berücksichtigung der Belange der übrigen Verkehrsteilnehmer eine höhere Geschwindigkeit erlauben dürfen.
Noch bis November kann die Europäische Initiative zu Tempo 30 innerorts gezeichnet werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub e.V. unterstützt diese Kampagne.

Unter diesem Link kann online gezeichnet werden:
http://de.30kmh.eu

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. April 2014 um 13:33 Uhr
 
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