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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Verkehr in der Ortschaft sicherer machen? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 24. September 2013 um 09:11 Uhr

30 km/h im Herz(TF) Wie werden die Städte für Verkehrsteilnehmer sicherer? Ganz einfach: Indem die Bremswege verkürzt, die Reaktionen verbessert und die Unfallfolgen gemindert werden. Das sind die Effekte, wenn die Regelhöchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h gesenkt wird.
Die europäische Initiative fordert Tempo 30 innerorts als Regelfall. Nur ausnahmsweise soll dann die Straßenverkehrsbehörde nach genauer Prüfung und Berücksichtigung der Belange der übrigen Verkehrsteilnehmer eine höhere Geschwindigkeit erlauben dürfen.
Noch bis November kann die Europäische Initiative zu Tempo 30 innerorts gezeichnet werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub e.V. unterstützt diese Kampagne.

Unter diesem Link kann online gezeichnet werden:
http://de.30kmh.eu

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. April 2014 um 13:33 Uhr
 
Pendeln mit dem Fahrrad PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 23. September 2013 um 20:32 Uhr

(TF) Alltagsradfahrende sparen Geld und leben gesünder.
http://www.zeit.de/auto/2011-04/fahrrad-pendler

 
Sonntagstour nach Eckernförde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 23. September 2013 um 16:21 Uhr

Neun Radwanderer fanden sich am Sonntag am Rendsburger Bahnhof ein, um mit dem ADFC Rendsburg nach Eckernförde und zurück zu fahren. Zwei Teilnehmer mußten leider in Sande aus technischen Gründen aussteigen.

Über Alt Duvenstedt und Holzbunge ging es nach Sande am Wittensee, wo eine Frühstückspause zur Stärkung angesetzt war. Über Klein und Groß Wittensee fuhr die Gruppe weiter. Über Osterby ging es zur Umrundung des Windebyer Noors, anschließend nach Eckernförde hinein, wo an der Hafenpromenade länger pausiert wurde. Über Haby, Sehestedt, Steinwehr, Rade und Schacht-Audorf ging es nach Rendsburg zurück. Schnell war sich die Gruppe einig, noch das Eisstübchen am Kanal heimzusuchen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. September 2013 um 16:24 Uhr
 
Guter Beitrag des NDR zum (Rad-)Verkehrsrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Dienstag, den 17. September 2013 um 10:21 Uhr

(TF) Ein guter Beitrag des NDR zu Rechten und Pflichten der Radfahrenden. Übrigens fielen uns gestern in der Fockbeker Chaussee und im Rotenhöfer Weg erschreckend viele Geisterradler sowie Tarnkappenradfahrer auf. Erstere benutzen ordnungswidrig den linksseitigen Radweg und gefährden dadurch sich und andere. Letztere fahren unerkannt durch die Nacht, weil sie ohne Licht mit dunkler Bekleidung fahren. Nabendynamos lassen sich problemlos nachrüsten, Akkulichter sind mit Einschränkungen inzwischen erlaubt (Novelle des § 67 StVZO im Sommer 2013). Allerdings ist Geisterradeln im Gegensatz um Fahren ohne Licht eine der Hauptunfallursachen für Radfahrende, gleich nach den radwegetypischen Unfällen (Unfallforschung der Versicherer).

Hier gibt es noch ein paar Erläuterungen zu einzelnen Bildern.

zu Bild 1: Es gilt § 5 VIII StVO. Ist ausreichend Platz, dürfen Radfahrende rechts an Wartenden vorbeifahren.

Zu Bild 2:
Beschrieben ist das sogenannte Direkte Linksabbiegen (§ 9 II StVO).

Zu Bild 3:
1,5 m ist der Mindestüberholabbstand gegenüber einspurigen Fahrzeugen. Zum Fahrbahnrand sollen Radfahrende 0,5 bis 1 m Sicherheitsabstand halten, zu Längsparkenden eine Türlänge (0,75 bis 1,25 m) Sicherheitsabstand. Diese Abstände gelten ab Sculter, Lenkerende o.ä.

Zu Bild 4:
Der Radweg ist unbenutzbar. Allerdings gilt beim Schieben des Fahrrades, daß der Schiebende ein Fußgänger ist. Fußgänger, die ein Fahrzeug mit sich führen, müssen unter Umständen auf der Fahrbahn gehen (§ 25 II StVO).

Zu Bild 11 und 13:
Da die Verwaltungen seit 1997 es nicht auf die Reihe bekommen haben, die Beschilderungen zu überprüfen, gilt dank der Rechtsprechung, daß nur Radwege mit angeordneter Benutzungspflicht nach § 2 IV 2 StVO benutzt werden müssen, wenn dieser stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, bnutzbar (vgl. auch Bild 4) und zumutbar ist. Im Bild 13 ist ein unzumutbarer gemischter Fuß- und Radweg zu sehen, der den Stand der Technik nicht erfüllt. Im Regelfall sollten Radfahrende auf der Fahrbahn fahren, wo sie ohnehin sicherer unterwegs sind, wie alle seriösen Studien belegen.

Zu Bild 16:
Die Benutzung des linksseitigen Radweges ist verboten. Sogenannte Geisterradler gefährden sich und andere. Nur ausnahmsweise darf die linksseitige Benutzung freigegeben werden, dafür sind hohe Hürden zu nehmen. Denn die Benutzung linksseitiger Radwege ist sehr gefährlich. Leider handhaben einige Straßenverkehrsbehörden die Freigabe sehr locker.

http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/fahrradrechte103.html

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. September 2013 um 10:22 Uhr
 
Rund um den Plöner See PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 12. August 2013 um 10:28 Uhr

(TF) An der Sonntagsradtour "Holsteinische Schweiz" nahmen 9 Radfahrerinnen und Radfahrer aus Bünsdorf, Fockbek, Rendsburg und sogar Kiel Teil. Holger Petersen führte die Tour in gewohnt souveräner Art über die von ihm geplante Strecke, ca. 76 km durch die Holsteinische Schweiz. Dabei waren relativ wenige Anstiege zu bewältigen. Auch der Regen am Vormittag vermieste den Teilnehmern nicht die Laune.
Um 8:27 Uhr ging es mit dem Zug nach Kiel und von dort weiter nach Preetz. Die Tour führte über Plön und Malente nach Bosau und bis Ascheberg. Nach einer längeren Pause in Malente mit Einkehr zur Mittagszeit, gab es noch eine kurze Kaffeepause in Bosau. Der Schnitt lag bei ca. 15,5 km/h. Von Ascheberg ging es wieder mit dem Zug nach Kiel und von dort weiter nach Rendsburg.

 
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