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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Aufklärung in Fockbek PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 01. Februar 2021 um 17:52 Uhr
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung aller Mitglieder der Ortsgruppe, sondern die von Einzelpersonen wieder. Die Beiträge sind namentlich gekennzeichnet. In diesem Beitrag bespricht und ergänzt unser Aktiver Torben Frank einen Artikel zur Radwegebenutzungspflicht in den Fockbeker Nachrichten.

(TF) Ich habe mir jetzt mal den gesamten Artikel zum Radwege-Komplex in den Fockbeker Nachrichten zu Gemüte geführt (FN 621, Januar 2021, S. 5). Zuerst einmal ist erfreulich, dass der Kreis endlich, nach fast einem Vierteljahrhundert angefangen hat, geltendes Recht umzusetzen. Das haben wir insbesondere den Neubesetzungen Hingst und Habermann(?) zu verdanken.
Was im Artikel zur Radwegebenutzungspflicht steht, wäre im Idealfall richtig. Der Idealfall wäre, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Fahrradnovelle von 1997 umgesetzt hätte, womit sie jetzt begonnen hatte. Im gesamten Raum Rendsburg, in gesamt Schleswig-Holstein wurde das nicht gemacht. Und das macht die Situation komplizierter. Es gibt bundesweit, aber auch in Schleswig-Holstein Gerichtsurteile, welche die Mängel aufzeigen und Benutzungspflichten kassierten. Das Bundesverwaltungsgericht setzte zwei Mal sehr hohe Hürden für die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten. Einmal ging es um den Nachweis der "über das normale Maß hinausgehenden Gefahrenlage" (BVerwG 3 C 42.09). Die Straßenverkehrsbehörde muß nach § 45 IX StVO in einem Gutachten nachweisen, dass die Separation notwendig, es ausnahmsweise sicherer ist, den Radverkehr auf dem Radweg zu führen. Sehr hohe Hürden für die Abweichung von den Mindeststandards der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 setzte das Bundesverwaltungsgericht dann 2012 (BVerwG 3 B 62.11). Da geht es darum, dass bei einer nachgewiesenen Gefahrenlage abgewichen werden kann, wenn die Gefahren auf dem unzumutbaren Radweg geringer sind als die allgemeinen Gefahren. Die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer müssen dabei gewertet werden.
Und da liegt das Problem. Innerorts in Fockbek wie in den übrigen Gemeinden des Raums Rendsburg gibt es keine Radverkehrsanlage, welche den Erfordernissen entspricht. Besonders schwerwiegend ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in den Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen auf gemeinsame Fuß- und Radwege setzte. Theoretisch ist schon außerorts bei hohem Fußverkehrsaufkommen zu separieren. Das Kapitel der ERA 2010 zum Thema las ich erst neulich. Nun gibt es aber innerorts ein erhöhtes Fußverkehrsaufkommen. Für einen Abschnitt der Rendsburger Straße führte das jüngst sogar temporär zur Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für die zu Fuß Gehenden. Es wurde offensichtlich kein Ermessen bei Anordnung der Radwegebenutzungspflicht in der Rendsburger Straße vorgenommen, wie auch die Unterschreitung der Mindestbreite zeigt. Für Radfahrende bedeutet dieser schwere Rechtsfehler, dass die mit den Zeichen 240 StVO kommunizierte Allgemeinverfügung Benutzungspflicht auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg nach § 44 VwVfG nichtig ist. Radfahrende dürfen demnach auf der Fahrbahn fahren. Der Mobilitätsrechtler Dr. Dietmar Kettler, der zu Lebzeiten als der Spezialist für Verkehrsrechtliche Anordnungen galt, hatte das in Aufsätzen und in seinem Buch "Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater" mehrmals durchdekliniert. Ein weiteres Indiz für die Nichtigkeit der Anordnung ist die grob rechtswidrige Beschilderuung sowohl links als auch recht in Fahrtrichtung. "Grob rechtswidrig" ist die Wortwahl von Verwaltungsrichtern zu vergleichbaren Fällen. Nun wissen ein paar Eingeweihte aber, dass es überhaupt keine ordentliche Anordnung gibt. Deshalb handelt es sich sogar um Nichtakte. Da anscheinend jetzt eine Verkehrsschau stattfand, sind aber eventuell Anordnungen in Arbeit. Aber die können und Berücksichtigung der Erfordernisse nicht rechtlich einwandfrei erfolgen, es läge wieder Nichtigkeit wegen schwerer Ermessensfehlern vor. Da es sich um eine Neuanordnung handeln würde, begönne die Ein-Jahres-Frist für Widersprüche wieder zu laufen.
Am neuen Abschnitt der Umgehungsstraße steht auch ein Zeichen 240 StVO. Zwar habe ich den Radweg nicht vermessen, aber der könnte rechtskorm sein. Außerorts fällt ohnehin das schwerwiegende radwegetypische Unfallrisiko weg. Innerorts sind die Abbiegeunfälle durch blind abbiegende Kfz-Führer ("übersehen") das Hauptunfallrisiko. Unfälle im Längsverkehr treten innerorts kaum auf, wenn wir von Stürzen nach engem Überholen absehen. Für den innerörtlichen Bereich ist der Forschungsstand eindeutig. Sehr häufig ist der Radverkehr sicherer im Mischverkehr auf der Fahrbahn unterwegs, wenn keine vernünftige Radverkehrsanlage vorhanden ist. Außerorts sind die Geschwindigkeitsunterschiede höher, außerdem gibt es noch keine Forschungsarbeit zum Thema außerörtlicher radweg, soweit ich weiß. Wer sich mal ansehen will, wie die Gefahrenlage auf Radwegen ist, wer Hinweise auf Literaur braucht, kann sich unter dem Lemma "Radverkehrsanlage" auf Wikipedia einen guten Artikel ansehen. Der enthält auch eine Graphik, welche nach den Erkenntnissen an der Universität Lund zum Unfallrisiko auf radwegen erstellt wurde.
 
Statt Infostand: Fahrradanhänger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 24. November 2020 um 18:57 Uhr

(TF) Die ehrenamtlich Aktiven der Ortsgruppe Rendsburg dürfen und wollen während der Pandemie keine Infostände organisieren. Deshalb werden neue Wege der Werbung für den ADFC Fahrradklima-Test 2020 gegangen.
Lastenanhänger mit AufstellerVor allem angesichts der niedrigen Teilnehmerzahl für Büdelsdorf bestand Handlungsbedarf. Ein Fahrradlastenanhänger, welche die von vielen Radfahrenden verwendete Weber-Kupplung trägtt, wurde mit einem Kundenstopper aus dem Fundus der Ortsgruppe Rendsburg versehen. Das Plakat des Bundesverbandes wirbt auf dem Aufsteller für den Fahrradklima-Test 2020 und ruft zur Teilnahme auf.

Die Befragung des ADFC mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums läuft noch bis zum 30. November 2020. Jeder kann für jede Kommune, in welcher er fahrradfährt einen Fragebogen ausfüllen.


Zwischenstand 24. November 2020:
24768 Rendsburg 119 ausgefüllte Fragebögen (2018: 222),
24782 Büdelsdorf 52 (117).

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. November 2020 um 16:54 Uhr
 
Tangenten in Rendsburg erhalten geschützte Radfahrstreifen oder Umweltspuren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 01. April 2020 um 13:05 Uhr

(TF) Wie der Verkehrsrechtliche Sprecher der Ortsgruppe Torben Frank gerade aus einer zuverlässigen Quelle erfuhr, wolle die Stadt Rendsburg sich nicht nur als "fahrradfreundlich" etikettieren, sondern auch entsprechend handeln. Viele Städte haben angesichts der pandemischen Krise schon gehandelt und dem Radverkehr mehr Raum zugestanden. Denn Epidemiologen fordern die Menschen auch in der krise mehr Fahrrad zu fahren, weil das das Immunsystem stärke, den ÖPNV entlaste und Bewegungsdefizite ausgleiche.
Die Stadt Rendsburg will nun auf den Fahrbahnen von An der Bleiche und Materialhofstraße geschützte Radfahrstreifen installieren. Diese sollen das komfortable, zügige und sichere Erreichen von Alltagszielen wie dem Arbeitsplatz oder Wochenmarkt mit dem Fahrrad sowie das sichere Überholen Radfahrender untereinander ermöglichen. Ebenso für die Herrenstraße ist jeweils ein geschützterer Radfahrstreifen für jede Richtung vorgesehen. Für die Eisenbahn- und die denkerstraßen sind Umweltspuren vorgesehen, die von Linienbussen und Taxen mitbenutzt werden dürfen. Damit soll auch der ÖPNV gefördert werden.
Desweiteren berichtete die Quelle, daß die Stadtverwaltung das Baustellenmanegement auf Radverkehrswegen optimieren wolle. Monatelange ersatzlose Sperrungen wie im Eiland solle es zukünftig nicht mehr geben. Ein Konzept für die rechtlich notwendigen Umleitungswegweisungen würde erarbeitet. Baustellenbeschilderungen sollten zukünftig auf Befolgung der Pläne zeitnah vor Ort geprüft werden,
Aus dem Umfeld des Landrates kommen auch gute Nachrichten. Der Kreis ist als Straßenverkehrsbehörde für die Umlandgemeinden zuständig. So sollen, um die notwendigen Abstände zu gewährleisten, Rad- und Fußverkehr nicht mehr auf den schmalen Gehwegen der Dörfer gemeinsam verkehren, sondern nach Umsetzung von seit 1998 geltenden Rechtsvorschriften des Bundes, Radfahrende zukünftig getrennt vom Fußverkehr auf der Fahrbahn fahren. Die schmalen Gehwege, welche durchgehend die Mindeststandards für gemeinsame Fuß- und Radwege unterschreiten, gewährleisten derzeit nicht, daß der Mindestabstand von 1,5 m bei Begegnung eingehalten werden kann, ergänzt der Verkehrsrechtliche Sprecher des ADFC Rendsburg.
Die Quellen werde er nun erst einmal dem Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor sowie den übrigen Aktiven des ADFC Rendsburg eröffnen. Dann solle über eine Pressemitteilung nachgedacht werden, welche diese Maßnahmen begrüßt und lobt.

Die Quellen von torben Frank hießen Traum und Kalenderblatt. April, April!

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. April 2020 um 14:03 Uhr
 
Trauer um Aktiven Rainer Porray PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Montag, den 23. Dezember 2019 um 11:22 Uhr

Mit Trauer reagiert die Ortsgruppe auf den überraschenden Tod des aktiven ADFC-Mitgliedes Rainer Porray. Dieser hatte aktiv an Informationsständen mitgeholfen, einige Radtouren geführt und war regelmäßiger Radtourenteilnehmer.

 
Es tut sich etwas in Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 30. Oktober 2019 um 13:26 Uhr

(TF) Auch wenn es nachwievor Rückschläge wie die kastrophale Umleitungswegweisung am Eiland gibt, sitzen Verantwortliche der Stadtverwaltung Rendsburg und Aktive des ADFC Rendsburg zusammen. Monatlich treffen sich nun Ordnungsverwaltung, Tiefbau, Christian und Torben, um die Liste der Rendsburger Straßen von A bis Z durchzugehen.Zwei Sitzungen gab es schon. Das Gesprächsklima ist konstruktiv.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. Oktober 2019 um 13:27 Uhr
 
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