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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Schlechtes Verkehrsklima in der Meynstraße PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 22. Februar 2021 um 21:17 Uhr
(TF) Die Baumaßnahmen in der westlichen Hollerstraße sowie die Sperrung der Unterführung am Schwarzen Stieg erschweren vielen Radfahrenden die Wegewahl. Jedoch kommt das schlechte #Verkehrsklima in der #Meynstraße hinzu. Im Bereich der Einmündung des Schwarzen Stiegs wird häufig verbotsqidrig geparkt. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen sowie in Kurvenbereichen ist schlichtweg verboten (§ 12 StVO). In der vergangenheit kam es sogar vor, dass eine Radtourtengruppe sich mit Sturzrisiko über die Grünfläche quälen mußte, weil ein Auto verbotswidrig auf dem eigenständig geführten gemeinsamen Fuß- und Radweg (Z. 240 StVO) parkte.
In der Meynstraße selbst ist das Verkehrsklima schlecht. Radfahrende werden regelrecht weggedrängt. Kfz-Führer aus Richtung Hollerstraße haben die Hindernisse auf ihrer Seite, parkende Kfz. Die Wartepflicht aus § 6 StVO wird regelmäßig mißachtet, entgegenkommende Radfahrende werden bedrängt, gefährdet und angepöbelt. Dem Autor wurde schon mehrmals mitgeteilt, dass "die Autos Vorfahrt" hätten.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 17. März 2021 um 21:09 Uhr
 
Umlaufsperren in Schacht-Audorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 17. Februar 2021 um 00:44 Uhr

Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe wieder, können Einzelmeinungen sein.

(TF) Schacht-Audorf hatte 2020 Geld für den Radverkehr ausgegeben. Für? Eigentlich gegen den Radverkehr.  Während europaweit Radverkehrsförderung betrieben wird, bundesweit Kommunen in Vorzeigeprojekte investieren, betreibt die Kanalgemeinde Schacht-Audorf Radverkehrsverhinderung. Sie setzt Umlaufsperren auf einen eigenständig geführten gemeinsamen Fuß- und Radweg. Eng, gegeneinander verschwenkt. Der Scheeißradfahrer kann auch mal absteigen. Besondere Brisanz bekommt es, weil die Strecke, eine alte Bahntrasse, in Kartenwerken als Abschnitt der Nord-Ostsee-Kanal-Route geführt wird. Ein Video des ADFC Flensburg bereitet das Thema Umlaufsperre satirisch auf.

Umlaufsperre in Schacht-Audorf
Auf einer der wenigen Radtouren der Ortsgruppe in der Saison 2020 führte Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor die Gruppe nach Südosten. Dafür wählte er diesen Abschnitt der NOK-Route. Die Tourteilnehmer und Aktiven staunten, als sie vor niegelnagenneuen Mahnmalen antiker Verkehrspolitik standen. An jeder Einmündung mußten sie sich unter Zeitverlust durch die Umlaufsperren quälen.

Positiv anzumerken bleibt nur die sichtbare Markierung Rot-Weiß. Das ist schon einmal besser als eine zwischen Pfosten gespannte graue Kette, wie sie auf der unbeleuchteten alten Bahntrasse zwischen Fockbek und Hohn verwendet wird. Der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Schaffung von Hindernissen durch eine Verwaltung kann auch durch diese Verwaltung verwirklicht werden. Das wäre eine Straftat. Im Falle eines Unfalles muß in Schleswig-Holstein bedauerlicherweise niemand Ermittlungen oder gar eine Anklage fürchten, wenn nur die Scheißradfahrer gefährdet werden.Verwaltungsrechtlich läßt sich eine Umlaufsperre durch Widerspruch oder Antrag beseitigen. Wenn es einen negativen Bescheid gibt, bleibt der Weg vor das Verwaltungsgericht offen. Für Neubauten auf Radverkehrsanlagen geben die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) den Stand der Technik wieder. Der lichte Raum eines Radwegs sollte frei von Hindernissen sein (Kapitel 11.1.10 ERA 2010). Der § 32 StVO verbietet die Einbrinung von Hindernissen. Der § 45 StVO beschränkt die Verwaltung in ihren Maßnahmen auf das objektiv Notwendige. Eine mögliche Gefahrenlage darf nicht durch Schaffung einer neuen Gefahr beseitigt werden. In seinem Fazit der Broschüre Unfallrisiken beim Radfahren schreibt das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU):

Alleinunfallrisiken wie z.B. an Pfosten auf dem Radweg und anderen Mängeln der Infrastruktur werden allgemein unterschätzt.

Die Umlaufsperre ist das Mittel der Wahl jener, welche nie Fahrrad fahren, aber dem Kfz-Verkehr Vorrang sichern wollen. Dass die Umlaufsperre selbst häufig zu Alleinunfällen oder nur Schäden an Taschen oder Fahrzeug führen, ist den Verantwortlichen egal. Mehrspurige Fahrräder, Gespanne mit Lastenanhänger, Lastenräder oder mehrspurige Spezialfahrräder haben die Verantwortlichen häufig nicht vor Augen. Doch gerade Spezialfahrräder werden immer mehr.
Dabei gibt es mildere Mittel. Der Weg kann optisch verengt werden.  Schon leichte Bodenwellen wie auf der Veloroute 10 in Kiel sorgen für ein Abbremmsen vor einer Einmündung. Gerade bei hohem Radverkehraufkommen und Querung einer Nebenstraße sollte über den Vorrang für die nachhaltige Verkehrsart nachgedacht werden.

Da wir die Strecke häufiger nutzen, einige aktiv Radfahrende der Ortsgruppe auch für Alltagsfahrten, liegt Betroffenheit vor. Ein Akltiver der Ortsgruppe Rendsburg hat einen Antrag auf Beseitigung der Anachronismen gestellt.

Zum Abschluß ein Zitat aus dem Positionspapier des Bundesverbandes zu Umlaufsperren:

Der ADFC fordert, auf die Installation von Pollern, Umlaufsperren und ähnlichen Verkehrseinrichtungen generell zu verzichten.


Literatur:
- §§ 32 und 45 StVO,
- § 315b StGB,
- ADFC-Positionspapier zu Pollern und Umllaufsperren.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. August 2021 um 22:58 Uhr
 
Aufklärung in Fockbek PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 01. Februar 2021 um 17:52 Uhr
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung aller Mitglieder der Ortsgruppe, sondern die von Einzelpersonen wieder. Die Beiträge sind namentlich gekennzeichnet. In diesem Beitrag bespricht und ergänzt unser Aktiver Torben Frank einen Artikel zur Radwegebenutzungspflicht in den Fockbeker Nachrichten.

(TF) Ich habe mir jetzt mal den gesamten Artikel zum Radwege-Komplex in den Fockbeker Nachrichten zu Gemüte geführt (FN 621, Januar 2021, S. 5). Zuerst einmal ist erfreulich, dass der Kreis endlich, nach fast einem Vierteljahrhundert angefangen hat, geltendes Recht umzusetzen. Das haben wir insbesondere den Neubesetzungen Hingst und Habermann(?) zu verdanken.
Was im Artikel zur Radwegebenutzungspflicht steht, wäre im Idealfall richtig. Der Idealfall wäre, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Fahrradnovelle von 1997 umgesetzt hätte, womit sie jetzt begonnen hatte. Im gesamten Raum Rendsburg, in gesamt Schleswig-Holstein wurde das nicht gemacht. Und das macht die Situation komplizierter. Es gibt bundesweit, aber auch in Schleswig-Holstein Gerichtsurteile, welche die Mängel aufzeigen und Benutzungspflichten kassierten. Das Bundesverwaltungsgericht setzte zwei Mal sehr hohe Hürden für die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten. Einmal ging es um den Nachweis der "über das normale Maß hinausgehenden Gefahrenlage" (BVerwG 3 C 42.09). Die Straßenverkehrsbehörde muß nach § 45 IX StVO in einem Gutachten nachweisen, dass die Separation notwendig, es ausnahmsweise sicherer ist, den Radverkehr auf dem Radweg zu führen. Sehr hohe Hürden für die Abweichung von den Mindeststandards der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 setzte das Bundesverwaltungsgericht dann 2012 (BVerwG 3 B 62.11). Da geht es darum, dass bei einer nachgewiesenen Gefahrenlage abgewichen werden kann, wenn die Gefahren auf dem unzumutbaren Radweg geringer sind als die allgemeinen Gefahren. Die Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer müssen dabei gewertet werden.
Und da liegt das Problem. Innerorts in Fockbek wie in den übrigen Gemeinden des Raums Rendsburg gibt es keine Radverkehrsanlage, welche den Erfordernissen entspricht. Besonders schwerwiegend ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in den Ortsdurchfahrten der klassifizierten Straßen auf gemeinsame Fuß- und Radwege setzte. Theoretisch ist schon außerorts bei hohem Fußverkehrsaufkommen zu separieren. Das Kapitel der ERA 2010 zum Thema las ich erst neulich. Nun gibt es aber innerorts ein erhöhtes Fußverkehrsaufkommen. Für einen Abschnitt der Rendsburger Straße führte das jüngst sogar temporär zur Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für die zu Fuß Gehenden. Es wurde offensichtlich kein Ermessen bei Anordnung der Radwegebenutzungspflicht in der Rendsburger Straße vorgenommen, wie auch die Unterschreitung der Mindestbreite zeigt. Für Radfahrende bedeutet dieser schwere Rechtsfehler, dass die mit den Zeichen 240 StVO kommunizierte Allgemeinverfügung Benutzungspflicht auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg nach § 44 VwVfG nichtig ist. Radfahrende dürfen demnach auf der Fahrbahn fahren. Der Mobilitätsrechtler Dr. Dietmar Kettler, der zu Lebzeiten als der Spezialist für Verkehrsrechtliche Anordnungen galt, hatte das in Aufsätzen und in seinem Buch "Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater" mehrmals durchdekliniert. Ein weiteres Indiz für die Nichtigkeit der Anordnung ist die grob rechtswidrige Beschilderuung sowohl links als auch recht in Fahrtrichtung. "Grob rechtswidrig" ist die Wortwahl von Verwaltungsrichtern zu vergleichbaren Fällen. Nun wissen ein paar Eingeweihte aber, dass es überhaupt keine ordentliche Anordnung gibt. Deshalb handelt es sich sogar um Nichtakte. Da anscheinend jetzt eine Verkehrsschau stattfand, sind aber eventuell Anordnungen in Arbeit. Aber die können und Berücksichtigung der Erfordernisse nicht rechtlich einwandfrei erfolgen, es läge wieder Nichtigkeit wegen schwerer Ermessensfehlern vor. Da es sich um eine Neuanordnung handeln würde, begönne die Ein-Jahres-Frist für Widersprüche wieder zu laufen.
Am neuen Abschnitt der Umgehungsstraße steht auch ein Zeichen 240 StVO. Zwar habe ich den Radweg nicht vermessen, aber der könnte rechtskorm sein. Außerorts fällt ohnehin das schwerwiegende radwegetypische Unfallrisiko weg. Innerorts sind die Abbiegeunfälle durch blind abbiegende Kfz-Führer ("übersehen") das Hauptunfallrisiko. Unfälle im Längsverkehr treten innerorts kaum auf, wenn wir von Stürzen nach engem Überholen absehen. Für den innerörtlichen Bereich ist der Forschungsstand eindeutig. Sehr häufig ist der Radverkehr sicherer im Mischverkehr auf der Fahrbahn unterwegs, wenn keine vernünftige Radverkehrsanlage vorhanden ist. Außerorts sind die Geschwindigkeitsunterschiede höher, außerdem gibt es noch keine Forschungsarbeit zum Thema außerörtlicher radweg, soweit ich weiß. Wer sich mal ansehen will, wie die Gefahrenlage auf Radwegen ist, wer Hinweise auf Literaur braucht, kann sich unter dem Lemma "Radverkehrsanlage" auf Wikipedia einen guten Artikel ansehen. Der enthält auch eine Graphik, welche nach den Erkenntnissen an der Universität Lund zum Unfallrisiko auf radwegen erstellt wurde.
 
Statt Infostand: Fahrradanhänger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 24. November 2020 um 18:57 Uhr

(TF) Die ehrenamtlich Aktiven der Ortsgruppe Rendsburg dürfen und wollen während der Pandemie keine Infostände organisieren. Deshalb werden neue Wege der Werbung für den ADFC Fahrradklima-Test 2020 gegangen.
Lastenanhänger mit AufstellerVor allem angesichts der niedrigen Teilnehmerzahl für Büdelsdorf bestand Handlungsbedarf. Ein Fahrradlastenanhänger, welche die von vielen Radfahrenden verwendete Weber-Kupplung trägtt, wurde mit einem Kundenstopper aus dem Fundus der Ortsgruppe Rendsburg versehen. Das Plakat des Bundesverbandes wirbt auf dem Aufsteller für den Fahrradklima-Test 2020 und ruft zur Teilnahme auf.

Die Befragung des ADFC mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums läuft noch bis zum 30. November 2020. Jeder kann für jede Kommune, in welcher er fahrradfährt einen Fragebogen ausfüllen.


Zwischenstand 24. November 2020:
24768 Rendsburg 119 ausgefüllte Fragebögen (2018: 222),
24782 Büdelsdorf 52 (117).

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 30. November 2020 um 16:54 Uhr
 
Tangenten in Rendsburg erhalten geschützte Radfahrstreifen oder Umweltspuren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 01. April 2020 um 13:05 Uhr

(TF) Wie der Verkehrsrechtliche Sprecher der Ortsgruppe Torben Frank gerade aus einer zuverlässigen Quelle erfuhr, wolle die Stadt Rendsburg sich nicht nur als "fahrradfreundlich" etikettieren, sondern auch entsprechend handeln. Viele Städte haben angesichts der pandemischen Krise schon gehandelt und dem Radverkehr mehr Raum zugestanden. Denn Epidemiologen fordern die Menschen auch in der krise mehr Fahrrad zu fahren, weil das das Immunsystem stärke, den ÖPNV entlaste und Bewegungsdefizite ausgleiche.
Die Stadt Rendsburg will nun auf den Fahrbahnen von An der Bleiche und Materialhofstraße geschützte Radfahrstreifen installieren. Diese sollen das komfortable, zügige und sichere Erreichen von Alltagszielen wie dem Arbeitsplatz oder Wochenmarkt mit dem Fahrrad sowie das sichere Überholen Radfahrender untereinander ermöglichen. Ebenso für die Herrenstraße ist jeweils ein geschützterer Radfahrstreifen für jede Richtung vorgesehen. Für die Eisenbahn- und die denkerstraßen sind Umweltspuren vorgesehen, die von Linienbussen und Taxen mitbenutzt werden dürfen. Damit soll auch der ÖPNV gefördert werden.
Desweiteren berichtete die Quelle, daß die Stadtverwaltung das Baustellenmanegement auf Radverkehrswegen optimieren wolle. Monatelange ersatzlose Sperrungen wie im Eiland solle es zukünftig nicht mehr geben. Ein Konzept für die rechtlich notwendigen Umleitungswegweisungen würde erarbeitet. Baustellenbeschilderungen sollten zukünftig auf Befolgung der Pläne zeitnah vor Ort geprüft werden,
Aus dem Umfeld des Landrates kommen auch gute Nachrichten. Der Kreis ist als Straßenverkehrsbehörde für die Umlandgemeinden zuständig. So sollen, um die notwendigen Abstände zu gewährleisten, Rad- und Fußverkehr nicht mehr auf den schmalen Gehwegen der Dörfer gemeinsam verkehren, sondern nach Umsetzung von seit 1998 geltenden Rechtsvorschriften des Bundes, Radfahrende zukünftig getrennt vom Fußverkehr auf der Fahrbahn fahren. Die schmalen Gehwege, welche durchgehend die Mindeststandards für gemeinsame Fuß- und Radwege unterschreiten, gewährleisten derzeit nicht, daß der Mindestabstand von 1,5 m bei Begegnung eingehalten werden kann, ergänzt der Verkehrsrechtliche Sprecher des ADFC Rendsburg.
Die Quellen werde er nun erst einmal dem Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor sowie den übrigen Aktiven des ADFC Rendsburg eröffnen. Dann solle über eine Pressemitteilung nachgedacht werden, welche diese Maßnahmen begrüßt und lobt.

Die Quellen von torben Frank hießen Traum und Kalenderblatt. April, April!

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. April 2020 um 14:03 Uhr
 
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