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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Petition zur festen Kanalquerung für den Radverkehr PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF Torben Frank   
Samstag, den 21. September 2019 um 14:47 Uhr

Stellungnahme des Petitenten Torben Frank.

Ein Rendsburger Alltags- und Tourenradfahrener wandte sich vor einigen Wochen mit einer Petition an den Deutschen Bundestag (Petition 97717), er möge beschließen, das Bundesverkehrsministerium aufzufordern, eine feste Querung für den Radverkehr über den Nord-Ostsee-Kanal im Raum Rendsburg zu schaffen. Der Petitent bin ich, Torben Frank.
Am Freitag ist in der Landeszeitung ein Artikel zur Petition an den Bundestag erschienen. Vorweg, ich habe den Artikel noch nicht gelesen. Aber ich habe schon Rückmeldungen, positive Rückmeldungen zum Inhalt der Petition. Es ist mir wichtig zu sagen, daß ich diese Petition privat und persönlich vorgebracht hatte, nicht in irgendwelchen Funktionen im ADFC. Denn im ADFC gibt es keine Beschlußlage zum Thema. Deshalb hatte ich auch nicht meine ADFC-Email-Adresse, sondern eine neutrale Emailadresse verwendet. Auch sind weder in meinem Briefkopf noch in der Email irgendwelche Funktonen im ADFC verwendet worden, weder gegenüber dem Petitionsausschuß des Bundestages noch gegenüber der Presse. Insbesondere ist für jeden nachlesbar, Ihr wißt es sowieso, daß ich nicht der "Verkehrspolitische Sprecher" bin, sondern nur der "Verkehrsrechtliche Sprecher" der Ortsgruppe. Unser Verkehrspolitischer Sprecher Christian Scherpe hat mit der Petition nichts zu tun, außer daß sie ihm vielleicht inhaltlich gefällt.
Diese Petition sollte jeder mitzeichnen, der oder die für die Verkehrswende in Rendsburg eintritt. Dabei geht es nicht einmal darum, daß die neue Rader Hochbrücke nun unbedingt einen Radweg bekommen müsse. Es geht darum, daß die Verantwortlichen sehen, daß hier Handlungsbedarf besteht, daß die Wege verkürzt werden müssen. Eine neue Brücke, eine weitere Tunnelröhre, all das sind Optionen. Rein hypothetisch könnte eine Tunnelröhre der B 77 für Privat-Kfz gesperrt bleiben und zur Umweltröhre werden. Eine der beiden Spuren würde geschützter Zweirichtungsradweg, die zweite Spur würde Busspur mit "E-Auto frei". Da die Mehrzahl der Kfz-Fahrten im allgemeinen, so auch in Rendsburg Kurzstreckenfahrten sind, würde die eine Kfz-Tunnelröhre entlastet. Eine Radquerung auf Höhe der B 77 würde Westerrönfeld, Jevenstedt und Schülp mit Fockbek. Nübbel und Rendsburg enger zusammenrücken lassen. Ein Radweg neben der A 7 ließe Borgstedt und Büdelsdorf enger an Schacht-Audorf rücken. Was kommt, muß anhand des Bedarfs ermittelt werden.Es gibt derzeit kaum Daten über die Verkehrsströme im Raum Rendsburg. Es kann also niemand laut schreien, wir bräuchten keine feste Kanalquerung. Aber auf der anderen Seite sollte eine Forderung danach sich auch nicht auf einen Ort festlegen. Das hat der Petitent deshalb auch nicht getan.
Ich bitte Euch, die Petition mitzuzeichen und auch dafür zu werben.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. September 2019 um 15:22 Uhr
 
Damenfahrräder gesucht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF Torben Frank   
Montag, den 16. September 2019 um 12:13 Uhr

Es werden gebrauchte Damenfahrräder 26“ oder 28“ für einen Fahrradkurs für Frauen gesucht.
Wer ein Fahrrad abzugeben hat, bitte bei Lulu Porras und Rosana Trautrims melden (Telefonnummer oder Email über ADFC erhältlich) oder kann gerne bei UTS (Materialhofstraße 1b, Rendsburg) vorbeikommen.

 
Radverkehrsführung an Baustellen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF Torben Frank   
Dienstag, den 10. September 2019 um 12:36 Uhr

Beiträge im Blog geben die Meinung des Autors, aber nicht zwingend der Ortsgruppe wieder.

(TF) Die Radverkehrsführung an Baustellen war auch im Fahrradklima-Test 2018 ein Thema. Büdelsdorf erhielt die Teilnote 4,4 (noch ausreichend) in diesem Punkt, Rendsburg 4,9 (mangelhaft). Dieses Ergebnis zeigt, daß sehr viele radfahrende mit den Zuständen unzufrieden sind.

Wer ist für die Raverkehrsführung an Baustellen zuständig?

Die jeweilige Straßenverkehrsbehörde ist zuständig. In Rendsburg ist es der Fachdienst Ordnung und Verkehr, in Büdelsdorf und den Umlandgemeinden die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Bei Bauvorhaben auf Verkehrsflächen müssen diese angemeldet werden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erstellt einen Beschilderungsplan. Dieser kann die temporären Verkehrszeichen wie die gelben temporären Markierungen umfassen. Das setzt allerdings voraus, daß in der anordnenden Behörde bekannt ist, daß ein Radweg zur Straße gehörig ist, daß ein eigenständig geführter Radweg eine Straße ist, daß Radverkehr gleichberechtigter Verkehr ist. Grundlage für die Anordnung sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),  die Richtlinien  für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen [RSA] sowie ggf. die Richtlinien für Umleitungsbeschilderung [RUB]. 
Das Aussperren einer Verkehrsart ist nicht so einfach und darf nicht diskriminierend erfolgen. Verkehrserbote bedürfen einer qualifizierenden Gefahrenlage (vgl. § 45 StVO). Es ist immer das mildeste Mittel zu wählen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei Vorrang vor der Leichtigkeit des Verkehrsflusses. Auch müssen die Belange des Radverkehrs genau wie jene des Fußverkehrs beachtet werden.

Gut Hoebek,

Höhe Gut Höbek forderte dieses alleinstehende, damit nicht rechtsverbindliche Zusatzzeichen die Radfahrenden auf, den Baustellenbereich als zu Fuß Gehende zu queren (Photo vom 7.9.2019). Vermutlich will sich jemand für Stürze auf der Behelfsbrücke zivilrechtlich absichern. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (Z. 240) dort ist eigentlich benutzungspflichtig. Die Frage ist, ob wegen fehlender Stetigkeit die BBenutzungspflicht aufgehoben ist. Radfahrende, welche dort auf der Fahrbahn fahren, können nicht belangt werden.

Was müssen Radfahrende beachten?

Ist der Radweg durch eine Baustelle unbenutzbar, muß auf die allgemeine Fahrbahn ausgewichen werden. Dabei drohen Einfädelunfälle. Das Ausweichen auf den Gehweg ist rücksichtslos, gefährlich und generell verboten. Beim Einfädeln auf die Fahrbahn ist zu beachten, daß der Verkehr dort nicht durch das Auffahren behindert werden darf, wie bei jedem anderen Spurwechsel auch. Bei einer angeordneten Benutzungspflicht des radweges ist es sinnreich, ein Photo der Baustelle zu machen, um die Unbenutzbarkeit zu dokumentieren.


Radfahrerin am Friedrich-Rogge-Platz

Seit Ende 2018 plagen Baustellen im Bereich des Friedrich-Rogge-Platzes die Radfahrenden auf dieser wichtigen Verbindung. Zeitweise wurde, wer vom Eiland kam, gar nicht vorgewarnt, daß am Ende der Abfahrt ein zeichen 239 "Gehweg" wartee. Das Weiterfahren wäre eigentlich verboten. Bei dieser streckensperrung wäre eigentlich eine Umleitungsführung notwendig gewesen. Viele Radfahrende fuhren und fahren verbotswidrig auf dem Gehweg. Diese Radfahrende auf dem Photo macht es raus Richtung Kieler Straße oder Konrad-Adenauer-Straße kommend richtig. Sie fährt auf der Fahrbahn weiter. Dabei beachtet sie, daß sie einen sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand, hier den Baken wahren muß. Damit verhindert sie auch ein gefährlich enges Überholen. In einer fahrradfreundlichen Stadt wäre hinter den Baken ein temporärer geschützter Radfahrstreifen eingerichtet worden.

Umleitung?

Wenn eine Sperrung erforderlich wird, ist eine Umleitungswegweisung notwendig. Diese ist keine nette Dienstleistung, sondern zwingend erforderlich auszuweisen. Radfahrende müssen ihr nicht zwingend folgen, wenn sie alternative Wege kennen.

Vollsperrung der Unterführung Holsteiner Straße unter An der Bleiche

Das Bild zeigt von der Untereider blickend die gesperrte Unterführung unter An der Bleiche zur Holsteiner Straße, als diese 2018 saniert wurde, um das Rendsburger Stonehenge zu errichten. Eine Umleitungswegweisung fehlte. Diese hätte z.B. zu An der Untereider und in die Schleuskuhle weisen können.
Daß es auch anders geht, zeigt die Umleitungswegweisung im Klinter Weg während der Vollsperrung der Brücke über die Mühlenau. Dort war an der Zufahrt ein deutlicher Hinweis.

Was bringen diese Baustellen dem Radverkehr?

Auffällig bei diesen Baustellen auf Radverkehrsanlagen ist, daß sich dort nicht viel tut, daß sie lange bestehen und daß sie anschließend selten eine Verbesserung für den Radverkehr bringen.  Gelegentlich folgen sehr gute Pflaster wie in der Hollesenstraße in Rendsburg einem holprigen alten Asphalt. Die Unterschreitung der Mindestbreite bleibt aber bestehen. An einigen Stellen haben die Baustellen sogar gefährliche Verschlechterungen zur Folge, so etwa an der Abfahrt aus dem Eiland, wo nur eine wasserbindende Decke aufgebracht wurde.

Was tun?

Mäkeln, beschweren, notfalls verwaltungsrechtlich gegen die Benachteiligung vorgehen. Nach Heinrich Stößenreuther gehen auch Verwaltungsmitarbeiter den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich kein Widerstand gegen schlechte Radverkehrsführungen zeigt, verändert sich auch nichts. Wird der Widerstand sehr groß, werden die Belange des Radverkehrs ernstgenommen und berücksichtigt. Daher ist es sehr wichtig, daß auch die schweigende Mehrheit ihren Unmut kundtut. Da die schlechte Radverkehrsführung an Baustellen systematisch erfolgt, kann es nicht korrekt sein, daß, wie die Straßenverkehrsbehörden behaupten, die Baufirmen sich nicht an die Pläne gehalten hätten. Für gute Ergebnisse loben wir dann die Straßenverkehrsbehörden auch gerne.


Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 10. September 2019 um 13:28 Uhr
 
Fahrradstation am Bahnhof PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF Torben Frank   
Dienstag, den 03. September 2019 um 22:44 Uhr

Beiträge im Blog geben die Meinung des Autors, aber nicht zwingend der Ortsgruppe wieder.

Titelbild Fahrradstation #mehrPlatzfürsRad


(TF) Vor wenigen Tagen erfolgte die Grundsteinlegung der Fahrradstation am Rendsburger Bahnhof, wie die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung berichtete. Nicht klar war uns, wie das Schließsystem funktionieren würde. Wir befürchteten, dass nur die 12 Boxen 24 Stunden an 7 Tagen für deren Mieter zugänglich sein würden, der Rest der Anlage nur während der Öffnungszeiten. Die Befürchtung kam aus der Erfahrung mit der Radverkehrspolitik vor Ort. Beharrliches Nachbohren durch unseren Ortsgruppensprecher Bodo Schnoor erbringt nun Klarheit. Außerhalb der Geschäftszeiten ermöglicht ein elektronisches Zutrittssystem den Zugang für Kunden.

Aus einem Schreiben der Architekten vom November 2015: "In dem Areal unterhalb der Überdachung entstehen 75 Fahrradabstellplätze in Reihenparkständern gem. den maßlichen Vorgaben der Richtlinie TR 6102 des ADFC. Der Bereich wird mit einer 2,00 - 2,20 m hohen Zaunanlage abgrenzt und über eine Zugangstür erschlossen, die unmittelbar neben dem Servicegebäude liegt, so dass während der Arbeitszeiten der Servicestation eine direkte Kontrolle und Überwachung stattfindet. Außerhalb der Arbeitszeiten wird der Zugang über ein elektronisches Schließsystem gewährleistet." - Wir danken der Stadtverwaltung für die kooperative Bereitstellung dieser Information!

Wenn die Anlage nun entsprechend für alle Pendler zu jeder Zeit nutzbar sein wird, dann ist das begrüßenswert. Auch die Berücksichtigung der hohen Standards des ADFC ist eine erfreuliche Nachricht. Es werden also vom ADFC Bundesverband geprüfte Abstellanlagen verwandt. Die in der Ortsgruppe aktiven Bahnfahrer freuen sich schon auf die sichere Abstellmöglichkeit.



Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 12. November 2019 um 15:26 Uhr
 
Unfallopferzahlen 2018 veröffentlicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 09. Juli 2019 um 14:02 Uhr
(TF) Das Statistische Bundesamt hat die Unfallstatistik 2018 veröffentlicht. Während die Zahl der Unfalltoten bei anderen Verkehrsarten gesunken ist, ist die Zahl der getöteten Unfallopfer unter den Radfahrenden um 16,8 % gestiegen. Das kommentiert der Aktive und Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe Torben Frank wie folgt.

Ist Radfahren wirklich gefährlicher geworden? Ist das individuelle Unfallverletzungsrisiko gestiegen? Ich meine nein.
Der Radverkehrsanteil wächst, die individuelle Kilometerleistung dank Ebike-Boom ebenso. Der Zahl der Opfer ist zwar traurig hoch, aber sagt nichts darüber aus, ob Radfahren nun gefährlicher geworden sei. Die Betrachtung der Gesamtkilometer und der Zahl der Fahrradfahrer im Vergleich zu den Vorhjahren könnte mehr Aufschluß geben. Desweiteren sindd statistische Ausreißer immer möglich.
Was trotz Fahrradboom gleich geblieben ist, ist die enge, unzumutbare und unfallträchtige Radverkehrsinfrastruktur, an die sich die Kommunen entgegen allen Erkenntnissen der Unfallforschung noch klammern. Was ebenso geblieben ist, ist die Haßrede, welcher Radfahrende vor allem seitens von Kampfautomibilisten und ihrer Lobby ausgesetzt sind. Diese Haßrede führt zu gefährlichen Übergriffen motorisierter Gewalt. Manch ein Radfahrender, der tot aufgefunden wird, ist mit großer Sicherheit ein Opfer zu engen Überholens. Dazu kommt das rücksichtslose blind Abbiegen unter Mißachtung des Vorrangs Radfahrender. Die Transportlobby redet sich mit einem "Toten Winkel" heraus, den es so schon längst nicht mehr geben dürfte, wenn die vorgeschriebenen Spiegel korrekt eingestellt wären.
Objektiv, hat kaum ein Radfahrender schuld, wenn er getötet wird. Die tötlichen Unfälle können Alleinunfälle sein, nicht selten verursacht durch marode Radverkehrsinfrastruktur. Tödlich sind vor allem Begegnungen mit Kfz-Führern. Bei Fahrradunfällen mit Kfz-Beteiligung ist in 80 % der Fälle das Fehlverhalten des Kfz-Führers unfallursächlich. Unfallursache sind blindes Abbiegen unter Mißachtung des Vorranges oder Smartphone-Nutzung während der Fahrt. Dazu kommt, daß bei Selber-Schuld-Unfällen Radfahrender die schlechte Infrastruktur das Verhalten beeinflußte, oder ein ordnungswidrig auf einem Radweg geparktes Kfz ist mitschuldig am Einfädelunfall eines Radfahrenden.
Wen trifft es eigentlich? Der "Kampfradler", welcher die Frechheit besitzt, "mitten auf der Straße" zu fahren, fährt eigentlich regel- und sicherheitsbewußt. Deshalb ist er auch selten Opfer von Unfällen. Helmnutzung sagt auch nicht viel über das Unfallrisiko aus. Auffällig ist nur, daß die Unfallopfer überproportional häufig Helmträger sind. Die Unfallopfer sind mehrheitlich weiblich oder Senioren. Die klassische Unfallopfergruppe trägt fahrradhelm, warnweste und verdrückt sich wegen des subjektiven Sicherheitsempfindens auf den Radweg oder gar verbotswidrig auf den Gehweg. Der ADFC Berlin, aber auch die Unfallforschung der Versicherer (UdV) hatten mal untersucht, wer Unfallopfer wird. Senioren und Frauen war das Ergebnis.
 
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