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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Zusammstoß mit legalem Geisterradler PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Sonntag, den 10. Februar 2019 um 22:48 Uhr

(TF) In der Schleswiger Chaussee kam es zu einem bemerkenswerten Unfall. Auf dem einseitigen Zweirichtungsradweg kollidierten zwei Radfahrende. Der verkehrsrechtliche Sprecher der Ortsgruppe erläutert, warum nach seiner Auffassung die ungeeignete Infrastruktur den Unfall begünstigt hat.

"Zwei Radfahrer zogen sich leichte Verletzungen zu, als sie in der Schleswiger Chaussee im Begegnungsverkehr mit den Lenkern aneinanderstießen und stürzten. Der Unfall ereignete sich Montag (04.02.19, gegen 18 Uhr) in Höhe der Anton-Schmid-Straße. Dort ist der Radweg für beide Richtungen eingerichtet. Rettungswagen waren nicht erforderlich. Beide Radfahrer (männlich, 47) gaben an, ihrerseits ausreichend weit rechts gefahren zu sein. Dennoch hatten sich die Lenker verhakt. Der Sachschaden an den Rädern blieb gering." Pressemitteilung der Polizei.

Die Freigabe von Radwegen innerorts als Zweirichtungsradwege ist hoch gefährlich. Geisterradler, so werden Radfahrende auf in Fahrtrichtungen linken Radwegen genannt, haben ein um vielfach höheres RUnfallrisiko. Der betreffende Radweg ist bestenfalls 1,8 m breit. Der Untergrund ist abschnittsweise mies, der Asphalt angeflickt. Die VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 verlangt, "die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;". Die VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 ist in Randnummer 33 sehr deutlich:
"Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden."

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 10. Februar 2019 um 22:58 Uhr
 
Verkehrshinweis für Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 31. Dezember 2018 um 14:41 Uhr

(TF) Die Unterführung zwischen Jungfernstieg und Stadtpark ist noch bis zum 28. Februar 2019 gesperrt. Der Untergrund wird erneuert.
Es empfiehlt sich die Fahrt auf der Fahrbahn des Jungfernstieges, da der gemeinsame Fuß- und Radweg ohnehin nicht fahrbahnbegleitend ist, also nicht zur Straße Jungfernstieg gehört.
Die vorgeschlagene Umleitung über die Weiße Brücke ist nur unsicheren, langsamen Radfahrenden zu empfehlen. Der schmale Weg von Am Gymnasium zur Weißen Brücke ist ein Gehweg, der mit Zusatzzeichen für nachrangigen, langsamen Radverkehr freigegeben ist. Fußverkehr hat Vorrang. Die Geschwindigkeit muß dem Fußverkehr angepaßt werden. Mehr als 15 km/h gelten als rücksichtsloses Rasen. Im Falle eines Unfalles mit einem zu Fuß Gehenden kommen diese Regeln zum Tragen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. März 2019 um 15:03 Uhr
 
Schutzstreifen haben für Radfahrende keine belastende Wirkung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 21. Dezember 2018 um 19:37 Uhr
Lancaster- und Johannes-Brahms-Straße in Rendsburg und Itzehoer Chaussee in Jevenstedt (Photo) bieten schon Schutzstreifen. Schutzstreifen sind die gestrichelten Linien mit Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn. Sie sind mindestens 1,25 m breit, das Regelmaß ist 1,5 m (ERA 2010). Dabei zählt die Linie dazu, die Goss darf nicht mitgerechnet werden. Die Rendsburger Schutzstreifen sind allesamt zu schmal, der Jevenstedt erfüllt das Mindestmaß. Zu Längsparkständen sind nnach Sand der Technik 0,25 bis 0,5 m Sicherheitsraum, zu Schräg- oder Längsparkständen 0,75 m nötig.

Schutzstreifen in Jevenstedt

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (12 LC 150/16 v. 25. Juli 2018) schafft Klarheit zur Bewertung von Schutzstreifen. Geklagt hatte ein Radfahrender, der sich daran stört, daß er bei Benutzung eines Schutzstreifens gefährlich eng überholt werde.
Für Radfahrende haben Schutzstreifen keine belastende Wirkung. Im Prinzip signalisieren sie nur, daß der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet und belasten mit besonderen Regeln andere Verkehrsteilnehmer, welche die Fläche nur überfahren oder nutzen dürfen, wenn der Radverkehr nicht dadurch behindert wird. Da keine Benutzungspflicht gegeben ist, andere Verkehrsteilnehmer auch gegenüber Radfahrenden auf Schutzstreifen mindestens 1,5 m Seitenabstand beim Überholen einhalten müssen, liegt keine Belastung für Radfahrende vor.Das  Rechtsfahrgebot ergebe schon, daß in dem betreffenden Bereich gefahren werden müsse. Hier ist allerdings anzumerken, daß Sicherheitsabstände zu wahren sind. Der Schutzstreifen darf also verlassen werden, um die 0,5 bis 1 m Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand zu halten, ebenso die 0,75 bis 1,5 m zu parkenden Autos. Zum Überholen anderer Radfahrender unter Beachtung aller Regeln des Einfädelns darf der Schutzstreifen ebenso verlassen werden.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 31. Dezember 2018 um 14:37 Uhr
 
App zum Eintragen von Beinahe-Unfällen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Sonntag, den 30. September 2018 um 12:04 Uhr

(TF) Radfahren ist nicht gefährlich, sondern das individuelle Verletzungsrisiko auf dem Fahrrad ist sogar niedriger als im Auto. Es kommt darauf an, wie radgefahren wird, wie die Radverkehrsinfrastruktur gestaltet ist und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten.
Wer, wie der Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe Torben Frank schlechte Radwege meidet und innerorts auf der Fahrbahn fährt, hat seltener Nah-Tod-Erlebnisse. Denn diese gibt es häufig an Einmündungen, wo radwegetypische Abbiegeunfälle drohen. Torben berichtet, daß er auf der Fahrbahn nur etwa zwei Mal im Jahr gefährlich eng, meist von älteren Fahrern überholt wird. Bei einer Frau habe das Smartphone noch mit leuchtendem Bildschirm auf dem Beifahrersitz gelegen, als er sie ansprach, nahdem sie wegen des Knalls an das Seitenfenster in eine Bushaltestelle gefahren war. Mindestens einmal wöchentlich fährt Torben die Hollerstraße (B 203) hinunter, auf dem mit Zeichen 241 versehenen Hochbordradweg. Bei der Radwegbenutzung der B 203 habe er regelmäßig an Einmündungen die Erfahrung, daß Kfz-Führer rücksichtslos blind abbiegen. Da war die Blondine, die Links zu REWE/Penny einbog, während er bei Grün ihr auf dem rechten Radweg entgegenfuhr. An der Einmündung Am Friedrichsbrunnen sind es vor allem die Rechtsabbieger, die einfach ohne Schulterblick die vorrangberechtigte Radfurt kreuzen. Geisterradler, die ihm auf dem 1,6 m schmalen Hochbordradweg entgegenkommen, seien ein weiteres Problem, ohne Unrechtsbewußtsein würden sie erwarten, daß er ordnungswidrig auf den Gehweg ausweiche. Beinahekollisionen sind häufig. Das Mindestmaß für Einrichtungsradwege mit geringem Radverkehrsaufkommen beträgt nach Stand der Technik 1,6 m plus Sicherheitsräume zur Fahrbahn und zum Gehweg (ERA 2010). Hier liege die Hauptursache für das Geisterradler-Aufkommen, aber nach Ansicht von Torben Frank aber im Versagen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde, welche die B 203 ermessensfehlerhaft auch in Fahrtrichtung links mit Zeichen 237 und 240 bestückt habe. Torben verweist auf die Randnummer 33 der rechtsverbindlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO sowie auf ein Schreiben aus dem Bundesverkehrsministeriums zu einem ähnlichen Fall.
"Wer sich den Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes ansieht, erkennt, daß die Punkte von Unfällen mit Fahrradbeteiligung auch im Raum Rendsburg auf Höhe von Einmündungen und Ausfahrten liegen. Es darf angenommen werden, daß dort Radwegbenutzer oder Gehwegradler angefahren wurden", führt Torben Frank aus. Es seien die unzumutbaren Radverkehrsanlagen sowie die Rücksichtslosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, die zu den Unfällen oder Beinahe-Unfällen führen. Diese Unfälle werden häufig durch die vorausschauende Fahrweise der Fahrradfahrenden verhindert. Eine App, die Punkte sammelt, wo Konflikte entstehen, könne dazu beitragen, daß diese entschärft werden, bevor es wirklich zum Unfall komme. Derzeit werde von der Verwaltung nur an Unfallschwerpunkten ein Handlungsbedarf hineininterpretiert.


Tagesspigel online: App sammelt Nah-Tod-Erlebnisse von Radfahrern

 
Vorankündigung Fahrradklima-Test 2018 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 05. April 2018 um 11:00 Uhr
(TF) Der ADFC-Fahrradklima-Test 2018 geht wieder an den Start: 
Vom 1. September bis 30. November 2018 findet die Befragung zum ADFC-Fahrradklima-Test statt.
Zum achten Mal können Radfahrerinnen und Radfahrer bewerten, wie fahrradfreundlich ihre Städte
oder Gemeinden sind. Vom 1. September bis zum 30. November 2018 können sie den Fragebogen
online ausfüllen auf www.fahrradklima-test.de.
 
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