BLOG

Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Radverkehrsführung, separiert oder im Mischverkehr? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 04. Februar 2017 um 18:05 Uhr

Anläßlich der aktuellen Debatte über die Art der Radverkehrsführung zeigt in diesem Kommentar der Verkehrsrechtliche Sprecher der Ortsgruppe Rendsburg Torben Frank die unterschiedlichen Formen der Radverkehrsführung sowie deren Vor- und Nachteile auf.

(TF) Die Debatte über die Art der Radverkehrsführung wurde durch den Beschluß des ADFC ausgelöst, daß der ADFC protected bike lanes fordert. Protected bike lanes, geschützte Radstreifen sind Radverkehrsanlagen, die baulich vom Kf-Verkehr getrennt sind, z.B. Poller oder Blumenkübel. Diese Innovation kommt aus den USA, wo sie in einigen Städten umgesetzt wurde. Es wird Verkehrsfläche zugunsten des Radverkehrs umverteilt, so verliert der Kraftfahrzeugverkehr meist eine Spur. Diese Spur wird wie beschrieben von der übrigen Fahrbahn abgetrennt. Duerch die bauliche Trennung wird dem Wunsch der meisten Radfahrenden nach Separation entsprochen, auch wird das widerrechtliche Beparken mit Kfz auf diese Weise unterbunden. Trotz Separation bleibt der Radverkehr besser im Sichtfeld der Kfz-Führenden als auch dem klassischen Hochbordradweg.

Das vehicular cycling, so wird das Radfahren auf der "Straße"genannt, ist unpopulär, obwohl es nach § 2 StVO der Regelfall sein soll. Der vehicular cyclist ist ein Exot, meist männlich und gut eingelesen. Fakt ist, daß der Unfall im Längsverkehr innerorts sehr selten ist, während der radwegetypische Abbiegeunfall durch vehicuklar cycliing vermieden wird. Der für schlechte Hochbordradwege übliche Abbiegeunfall ereignet sich, weil der Radverkehr außerhalb des Sichtfeldes Autofahrender unterwegs ist, und weil nach Erkenntnis der Unfallforschung der Versicherer (UdV) rund 20 % der Kfz-Führenden vor dem Abbiegen den Schulterblick unterlassen.
Separation ist von den meisten Radfahrenden wegen des subjektiven Sicherheitsempfindens gewünscht. Die meisten Autofahrenden wissen nicht um die notwendigen Sicherheitsabstände. Sie erwarten, daß Radfahrende am äußersten rechten Rand fahren und trotz Gegenverkehr hauteng überholt werden können. Jedoch ist es notwendig, daß der Radfahrende die gesamte Spur für sich beansprucht, 0,5 bis 1 m zum Fahrbahnrand, 0,75 bis 1,5 zu längsparkenden Autos. Kfz-Führende müssen einen seitlichen Überholabstand von mindestens 1,5 zu Radfahrenden halten, also zum Überholen die Spur wechseln.Wegen des Fehlverhaltens der Kraftfahrzeugführenden fühlen sich Radfahrende "zwischen den Autos" unwohl und unsicher. Das führt zum Gehwegradeln, was zu Lasten auch der Sicherheit des Fußverkehrs geht.
Viele Kfz-Führende reagieren auch sehr aggressiv auf vehicular cycling. Übergriffe sind weltweit mit Helmkameras von vehicular cyclists dokumentiert worden. Die Bandbreite der Aggressionen fängt bei Gefährdung durch vorsätzlich enges Überholen an und endet bei körperlichen Attacken bis hin zum Mordversuch, bei dem das Kraftfahrzeug als Tatwaffe eingesetzt wird. Auch in der Region Rendsburg gibt es derartige Übergriffe Autofahrende, welche auf Video dokumentiert sind. Von den Staatsanwaltschaften und der Polizei werden vehicular cyclists im Regelfall im Stich gelassen, wenn Übergriffe angezeigt werden. Regelunkenntnis, abber in einigen Fällen auch die fehlende charakterliche Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen vieler Kraftfahrzeugführender vergiften das Verkehrsklima auf den Straßen.
In der Neuen Dorfstraße in Büdelsdorf fand in der Schulzeit des Autors selbstverständlich vehicular cycling statt. Das Unfallrisiko war auch objektiv niedriger als das jener, die m parallen Neuen Gartenweg mit seinen vielen Einmündungen fuhren. Dort hatte Büdelsdorf in den frühen 1980ern alle Fehler gemacht, welche bei der Radverkehrsführung gemacht werden können: schmaler gemischter Fuß- und Radwege, Zweirichtungsradweg, schlechte Sichtbeziehungen an Einmündungen durch Holzpfähle ... Heute fahren in der Neuen Dorfstraße sehr viele Radfahrende ordnungswidrig auf dem Gehweg, was sehr gefährlich ist, aber auch die Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr erheblich stört.

Auch Radfahr- und Schutzstreifen werden seitens vieler Radfahrender schlecht angenommen. Diese werden allerdings von den den Kommunen meist leider auch unsachgemäß ausgestaltet. Sie werden durch die dooring zone parkender Autos geführt, werden nur nach Mindestmaß ausgeführt. Die Verbindung mit der Unwissenheit vieler motorisierter Verkehrsteilnehmer über notwendige Seitenabstände lassen ein Unwohlsein aufkommen. In Kiel in der Ohlshausenstraße kann ein solcher Schutzstreifen ausprobiert werden. Wegen des begrünten Mittelstreifens brausen Busse hauteng links am Radfahrenden auf dem Schutzstreifen vorbei, während rechts jeder Zeit auf dem Parkseitenstreifen eine Fahrertür unachtsam geöffnet werden könnte. Wegen des Gefälles ist das Tempo Radfahrender in Richtung Leibnizstraße hoch. An anderer Stelle werden Schutz- oder Radfahrstreifen gerne ordnungswidrig als Kfz-Parkfläche beansprucht, was zur Notwendigkeit des Einfädelns Radfahrender in den Mischverkehr führt. Die eingangs benannten protected bike lanes sind Radverkehrsanlagen, welche genau diese Schwächen der Schutz- und  Radfahrstreifen nicht haben, weil sie gestalterisch abgetrennt werden.

Dervorhandene  Hochbordradweg, also der klassische Radweg auf dem Bürgersteig neben dem Gehweg mag als Nutzungsangebot für unsichere Radfahrende gerne erhalten bleiben. Aber für Benutzungspflichten ist er wegen seiner Unzumutbarkeit, insbesondere wegen des hohen Unfallrisikos ungeeignet. Da aber bei sehr vielen, insbesndere älteren Autofahrenden eine Regelunkenntnis über den Wegfall der Allgemeinen Radwegebenutzungspflicht besteht, erhöhen baulich vorhandene Radwege das Aggressionspotential gegen vehicular cyclists. Die Walmöglichkeit, welche der Geograph Heiner Monheim lobt, überfordert deutsche Verkehrsteilnehmer. Nach Erkenntnis der Bundesanstalt für Straßenwesen nutzen auch nach Aufhebung einer Benutzungspflicht über 90 % der Radfahrenden weiterhin den Radweg. Dazu kommt die Aggression regelunkundiger Autofahrender, welche sich am Radfahrenden auf der Fahrbahn stören. Auch der  Diskurs zwischen Separationsbefürwortern und vehicular cyclists zeifgt auf, daß die Möglichkeiten der Optionsangebote nicht erfaßt werden. Straßenverkehrsordnung sagt dem Radfahrenden § 2 StVO: Du führst ein Fahrzeug und mußt auf der Straße fahren. Wenn rechts ein Radweg baulich vorhanden ist, darfst Du ihn aber benutzen, wenn Du es willst.
Die Modalverben "dürfen", "müssen", "können", sollen" scheinen ohnehin kaum noch verstanden zu werden, was wohl an der fehlenden humanistischen Bildung liegen könnte. Auch die freie Wahl zwischen indirektem und direktem Linksabbigern ist vielen Menschen fremd. Das direkte Linksabbiegen mit entsprechendem Einordnen ist die sicherere und zügigere Methode des Linksabbiegens für Radfahrende. Die Straßenverkehrsordnung erwähnt es jedoch nicht, sondern erwähnt in § 9 StVO nur das indirekte Abbbiegen. Das Modalverb "können", welches dort verwendet wird, um das indirekte Linksabbiegen als Option zu erlauben, wird zum Teil von sprachlich unbedarften Verwaltungsmitarbeitern als Gebot interpretiert. Die Wahlmöglichkeit scheint dem deutschen Gemüt, welches durch totalitäre Regime geschädigt ist, fremd.

Eigenständig geführte Radwege sind autofreie Wege. Alternativ gäbe es die Fahrradstraßen, in denen ausnahmsweise Kfz-Verkehr zugelassen werden kann. Sie bilden Abküzungen, z.B. von einer durchlässigen Sackgasse in eine andere Straße oder gar Parallelrouten zu Hauptverkehrsachsen. Leider wird auf solchen Routen der Radverkehr häufig mit Fußverkehr vermischt. In den Niederlanden oder in Kiel führen Velorouten über eigenständige Radwege oder ein Fahrradstraßennetz. Wer in Kiel den Lärm und den Gestank des Westrings meiden will, nimmt die Route, die z.B. durch die Hansastraße führt.
Kiel hat einen eigenen Fahrradplan herausgegeben, welcher das Veloroutennetz vorstellt. Das Rendsburger Pendant ist leider eher mißglückt, auch wenn der Gedanke ansich gut war. Die Rendsburger Radwegenetzkarte zeichnet einfach Straßen mit (unzumutbaren) Radwegen farblich nach. So führt eine Veloroute nach Fockbek durch die Fockbeker Chaussee mit ihren unfallträchtigen Hochbordradwegen, während die Alternative Rotenhöfer Weg unbeachtet bleibt. Die Stadtverwaltung hat inzwischen Wegweiser aufgestellt, welche die Alternativroute Rotenhöfer Weg aufzeigen. Die Nobiskrüger Allee böte sich als Alternative zur Kieler sowie zur Alten Kieler Landstraße an, ist jedoch mit schlechter Anbindung sowie 50 km/h Höchstgeschwindigkeit derzeit unattraktiv. Mit den Fahrradstraßen Wehrautal und Moltkestraße hat Rendsburg ein Teilstück einer guten Veloroute vom Fußgängertunnel in die Innenstadt geschaffen. Mangels Repression gegen gefährdende Autofahrende, ist das Verkehrsklima in jenem Straßenzug leider so schlecht, daß einige Radfahrende ordnungswidrig auf den Gehwegen der Fahrradstraßen fahren!

Die Frontlinien der verkehrspolitischen Kämpfe sind asymmetrisch. Über 90 % der Alltagsradfahrenden haben eine Fahrerlaubnis für PKW. Dn meisten von ihnen steht auch ein eigener PKW zur Verfügung. Der Autoverkehr ist insbesondere in Ballungsräumen mit hoher Armut und geringem Bildungsstand starkt. Akademiker nutzen eher andere Verkehrsmittel, z.B. das Fahrrad. Es ist ein sozialer Konflikt auf den Straßen. Das Auto wird in bestimmten Schichten als Statussymbol betrachtet. Wer den ÖPNV nutzt oder Fahrrad fährt, wird als Verlierer betrachtet, der entweder Alkoholiker oder zu arm ist, um ein Auto zu fahren. Für die Anderen ist es eine betrieswirtschaftliche oder pragmatische Lösung, mit dem Fahrrad zu fahren, sie sehen die Parkplatzsituation und den Bewegungsmangel. Aber es gibt auch den Typus, der in seiner _Freizeit wegen der schlechten Radverkehrsinfrastruktur mit seinem Rennrad selbstverständlich als vehicular cyclist unterwegs ist, aber im Alltag mit dem Stadtrad auf Radwegen unterwegs ist, oder im allgemeinen vehicular cycling nur schnellen Radfahrenden zugestehen will.

Um den Radfahrenden, welche von den "gut ausgebauten Radwegen", die in Wirklichkeit unzumutbar und unfallträchtig sind, in ihrer Kommune schwärmen, zu zeigen, daß es bessere Radverkehrsanlagen gibt, sind Leuchtturmprojekte wie der Radschnellweg RS 1 Ruhr sehr wichtig.Für Rensburger bieten sich Ausflüge nach Kiel mit dem Fahrrad an, um bessere Radverkehrsinfratruktur kennenzulernen. Es geht fabei nicht nur um Komfort, sondern vorrangig um Sicherheit.der fertiggestellte Abschnitt der Kieler Veloroute 10 ist ein Beispiel für einen hervorragend ausgeführten eigenständigen Radweg mit komfortablen Untergrund.
Es gibt Aktionen, welche Radfahrende mit dem besseren Untergrund Asphalt vertraut machen. Wer im sich im Alltag auf gepflasterten Hochbordradwegen zur Arbeit kämpft, merkt schnell, wie gering der Rollwiderstand des Asphalts eines für eine Fahrradsternfahrt gesperrten Autobahnabschnittes  ist. Aber auch ohne Organisation läßt sich vehicular cycling im Rudel monatlich erfahren, in einigen Städten gibt es critical mass, so z.B. in Rendsburg am letzten Freitag eines Monats um 19 Uhr ab Lornsen-Denkmal am Paradeplatz.

Es gibt keine pauschale Lösung . Fakt ist jedoch, daß ein Verkehrsverbot für eine Verkehrsart nicht das mildeste Mittel, sondern schlichtweg unzulässig ist. Solch ein Verkkehrsverbot für den Radverkehr gibt es in Rendsburg An der Bleiche, obwohl es keine alternative Routenführung gibt. Die Umverteilung des Verkehrsraumes wäre der richtige Weg. Aber dafür bedarf es den politischen Willen. Sogar das Verkehrsverbot für den Radverkehr auf der B 77 im Kanaltunnel istrechtlich unzulässig, solange es keine alternative, zumutbare Streckenführung gibt.
Da, wo es keine Fläche zum Verteilung zwischen den Verkehrsarten gibt, ist vehicuar cycling erste Wahl. In ruhigen Wohnstraßen funktioniert das tadellos. Bei höherem Kfz-Aufkommen jedoch, ist für den Einzelfall abzuwägen.  Ein Blick in die Neue Dorfstraße in Büdelsdorf zeigt, daß es dann aber ein alternatives Angebbot geben muß. Da böte sich nach einigen Umgestaltungen der Neue Gartenweg als parallele Achse an, um eine Veloroute als Angebot zu schaffen.
Da, wo der Verkehrsraum breit ist, wie in der Kieler Straße oder in der Fockbeker Chaussee in Rendsburg, muß der Verkehrsraum neu verteilt werden. Das sind Straßenzüge, in denen protected bike lanes realisiert werden können.

Dank des Unwillens oder Unvermögens der Kommunalverwaltungen und der Regelunkenntnis vieler Verkehrsteilnehmer ist sicheres und zügiges Radfahren leider derzeit nur mit vehicular cycling zu realisieren. Wer sich ideologiefrei wie der Autor bewegen will, greift die Erkenntnisse der Wissenschaft und die Angebote der Straßenverkehrsordnung auf. Ein wichtiger Grundsatz ist dabei, daß gute Radwege keine Benutzungspflicht brauchen. So wird in der Brückenstraße auf dem Hochbordradweg gefahren. Dagegen werden de unzumutbaren, unfallträchtigen Radwege gemieden. Da, wo es möglich, der Umweg nicht zu lang und zeitlich umsetzbar ist, werden Alternativrouten genutzt.
Es ist nun Aufgabe der Kommunen, endlich die Novellen der Straßenbverkehrsordnung seit 1997 umzusetzen und den Radverkehr bei Planungen zu berücksichtigen.Der Blick in die VwV-StVO sowie die ERA 2010 ist zwingend.  Die Zeit, in der zuerst der Verkehrsraum für Automobilität gestaltet und die restliche Verkehrsfläche auf Rad- und Fußverkehr verteilt wurde, ist vorbei. Neue Konzepte blicken zuerst auf den Fuß-, dann auf den Radverkehr, wobe der ÖPNV nicht unbeachtet bleibt, der Rest der Verkehrsfläche wird dem motorisierten Individualverkehr zugestanden. Dafür bedarf es mutiger, zuerst unpopulärer Entscheidungen vor Ort, wenn es etwa um den Wegfall öffentlicher Verkehrsfläche geht, welche als Parkraum genutzt wurde.Statt Verkehrsverboten ist das mildeste Mittel zu wählen, das kann die Geschwindigkeitsbeschränkung für Alle sein. Wer den Radverkehr ernsthaft fördern will, muß sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur schaffen.
Die Ausgangsfrage, ob Separation oder Mischverkehr die Wahl wären, muß mit einem Sowohl-als-auch beantwortet werden. Eine pauschale Lösung für alle Umstände gibt es nicht. Jedoch sind Angebote für Radfahrende, die separiert werden wollen, notwendig, wenn eine Radverkehrsförderung mit Steigerung des Anteils des ökologisch und volkswirtschaftlich wünschenswerten Radverkehrs am Gesamtverkehr gewünscht wird.


Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. Februar 2017 um 18:32 Uhr
 
Critical Mass auch in Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 27. Dezember 2016 um 17:07 Uhr

(TF) Der 30. Dezember ist der letzte Freitag diesen Dezembers. Wie international üblich gibt es am letzten Freitag eines Monats auch in Rendsburg ein Critical Mass.

Critical Mass ist eine internationale Protestform, mit welcher der Radverkehr auf seine Situation aufmerksam macht. Fährt ansonsten jeder allein für sich zur Arbeit, zur Schule, zur Universität, zum Einkauf oder zu Terminen, so fahren am letzten Freitag eines Monats mal alle gemeinsam durch die Stadt.
Angesichts der Mißachtung oder Geringschätzung durch die Verwaltung, welche uns miese, schmale Radwege mit Wurzelaufbrüchen aufzwingt, bei Streckensperrungen keine Umleitungen anbietet, an Baustellen demn Radfahrenden im Regen stehen läßt und keine Einfädelungshilfe auf der Fahrbahn anbietet, ist die Teilnahme an dem libertär organisierten Protest nahezu Pflicht. Deshalb fahren auch einige Aktive des ADFC Rendsburg mit.


Termine: Immer am letzten Freitag eines Monats um 19 Uhr.
Treffpunkt: Lornsen-Denkmal am Paradeplatz, Rendsburg.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 05. Januar 2017 um 13:10 Uhr
 
Querfeldein in Büdelsdorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Freitag, den 18. November 2016 um 14:52 Uhr

Am 20. November 2016 wird in Büdelsdorf am Eiderstadion Radsport geboten. De Radsparte der SG Athletico Büdelsdorf richtet ein Cyclocross-Rennen aus.

http://www.athletico-buedelsdorf.de/presse-vor-bericht-cyclocross-in-buedelsdorf-sonntag-20-11-2016/

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2016 um 14:54 Uhr
 
Radverkehrsverhinderung in der Rendsburger Innenstadt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 04. Oktober 2016 um 15:31 Uhr
Im Mai 2016 berichtete der Alltagsradfahrende, das alktive Mitglied des ADFC Rendsburg Torben Frank, über seine Probleme, durch die Rendsburger Innenstadt zu kommen.

(TF) Wie lassen sich Radfahrende aus der Innenstadt fernhalten? Ganz einfach: Indem sie schlecht oder gar nicht hinein-, hindurch- oder herausfahren können. Am Sonntag wollte ich zur Untereider. Ich fuhr von Am Gerhardsdamm kommend durch die Unterführung unter dem Thormannplatz. Dort werden Radfahrende von einer viel zu engen Umlaufsperre gefährdet. Diese Umlaufsperre soll nicht nach Stand der Technik entfernt oder auch nur umgestaltet werden (ERA 2010???), weil es ein Politicum wäre. Da werden lieber Aussperrungen von Lastenrädern und Kinderanhängern, beschädigte Fahrräder oder bei Alleinunfällen verletzte Radfahrende inkaufgenommen. "An der Schleuse" wurde vorbildlich an dem viel zu schmalen Radweg der Einbahnstraße das Geisterradeln verboten, nachdem dort jahrelang Z. 240 hing. Dort sind Ladenlokale mit Tür direkt am Gehweg sowie eine unübersichtliche Ausfahrt. Durch die Torstraße geht es zur Schleuskuhle .... oh, die ist im Mai 2016 wegen ihrer Sanierung mit Barken und Verkehrszeichen. 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ab zum Schiffbrückenplatz! Dort sperrt aber ein Zeichen 254 vor der Ampel An der Bleiche für den Radverkehr, so daß ein Rechtsabbiegen auf den linksseitigen Radweg vor der Altstadtschule verboten ist.
Nun blieben zwei Optionen: Umweg über das Stadtseegelände oder zurück und die Hollesenstraße auf Höhe der Untereider an der Bedarfsampel zu queren. Letztere Option hätte ich gleich haben können, wenn mich ein Umeitungswegweiser vor der Unterführung darüber informiert hätte ...
Das ist alles symptomatisch für Radverkehrsbehinderung in Rendsburg. Immer wieder wird über Radfahrende in der Fußgängerzone Hohe Straße und Stegen - zurecht! - gemotzt. Doch es fehlt an alternativen Verbindungen. Wer die Wallstraße als Alternative nutzt, scheitert bei der weiteren Wegwahl an der Einbahnstraßenregelung Am Holstentor, Querverbindungen gibt es kaum. Die Alternative Route Neue Straße und Schleifmühlenstraße sind Einbahnstraßen. Nach § 45 StVO sind Einbahnstraßenregelungen aufzuheben, wie Kettler und Dietze es für den ADFC Hamburg beschrieben. Das geschah außerhalb der Innenstadt schon, z.B. in der Adolf- oder in der Baustraße. Warum nicht in der Innenstadt? Das Unfallrisiko in geöffneten Einbahnstraßen gibt es nicht, deshalb hatte der Verordnungsgeber die Vorschriften noch einmal liberalisiert. Wem die Einmündung der Schleifmühlenstraße in Am Holstentor zu unübersichtlich scheint, kann den Beeich der Schleifmühlenstraße zwischen Nienstadtstraße und Am Holstentor mit Hinweis auf § 45 StVO geschlossen lassen. Dann ermöglicht die Nienstadtstraße Radfahrenden eine Verbindung zwischen Stegen und Schleifmühlenstraße. Das würde auch die Nienstadstraße beleben. Warum ist eigentlich noch der tote Stegen Fußgängerzone? Wäre es nicht sinnreicher, wie in der Holsteiner Straße mit Zeichen 240 vom Altstädter Markt bis Am Holstentor ganztägig für den Radverkehr zu öffnen und ihn dadurch zu beleben? Fahrradtouristen vom Kanal könnten so auch leichter während der Öffnungszeiten zur Tourismus-Information gelangen.
In der autogerechten Stadt Rendsburg wird für Automobile alles gemacht, für Radfahrende nichts. es wird mit einem Gesamtverkehrsplan von Vorgestern gearbeitet, es gibt einen Veloroutenplan, aber die Velorouten werden durch neuere Maßnahmen konterkariert. Dabei werden Chancen vertan, vor allem für die Geschäfte in der Innenstadt. Denn Radfahrende lassen mehr Geld in den Geschäften der Innenstädte als Autofahrende.
 
Verkehrsklima in der Region Rendsburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 04. Oktober 2016 um 15:23 Uhr
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung aller Mitglieder des ADFC wieder.

(TF) In derAusgabe der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 6. August 2016 (S. 8) beklagt sich der Radsportspartenleiter der SG Athletico Büdelsdorf Manfred Bartsch zu recht über die Aggression von Automobilisten gegenüber auf der Fahrbahn Radfahrenden. Viele der Aggressionen, die Radfahrende erleiden, resultieren aus der Regelunkenntnis anderer Verkehrsteilnehmer. Fahrräder sind auf dem Papier gleichberechtigte Fahrzeuge. Doch in den Köpfen vieler Verkehrsteilnehmer, aber auch von Planern und Mitgliedern der Rennleitung herrscht noch die Verkehrsmittelapartheid. Automobilität hat nach dieser überkmmenen Denkart Vorrang, alle anderen Mobilitätsformen sind zweitrangig. Die Regelunkenntnis ist weit verbreitet. Vor allem der Hintergrund der Aufhebung der Allgemeinen Radwegebenutzungspflicht ist unbekannt, nämlich das erhöhte Unfallrisiko auf den üblichen ach so "gut ausgebauten Radwegen". Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Radfahrenden wiegt höher als der vermeintliche Anspruch auf freie Fahrt für Automobilität. Als weiterer Faktor kommt die Mär vom sicheren Radweg hinzu. Wer jahrelang eingeimpft bekommen hatte, daß der handtuchbreite Radweg der sicherste Straßenteil für Radfahrende ist, glaubt auch daran. Über 90 % der Radfahrenden Radwege auch nach weggefallener Benutzungspflicht, weil sie ihrem subjektivem Sicherheitsempfinden folgen. Wer auf der Fahrbahn mit seinem nichtmotorisierten Fahrzeug unterwegs ist, ist daher ein Exot, obwohl sein Verhalten regel- und sicherheitsbewußt ist. Dieser Exot stört nach dem Verkehrsmittelapartheitsgedanken den Verkehrsfluß und erzeugt Aggression bei regelunkundigen Autofahrenden. Das Unverständnis für die Nichtbenutzung des vermeintlich sicheren, ach so “gut ausgebauten Radweg” führt in einigen Fällen vermutlich zu dem Gedanken, daß der Radfahrende nur auf der “Straße” fährt, um “den Verkehr zu behindern”. Das dürfte die Aggression eröhen. Wenn die Verwaltung, voran das Bundesverkehrsministerium, also nichts für die Aufklärung über die Verkehrsregeln tut, wenn dazu noch Boulevardblätter, aber auch seriöse Medien Falsches verbreiten, bleibt die Regelunkenntnis bestehen. Der Krieg auf den Straßen wird durch die fehlende Aufklärung befeuert. Radfahrende auf der "Straße" sind nach der StVO der Regelfall, weil Fahrzeuge auf der Fahrbahn der Straße geführt werden müssen (§ 2 StVO). Für baulich vorhandene rechte Radwege besteht ein Benutzungsrecht, welches häufig als Wahlrecht interpretiert wird. Beispiele für Radwege mit Benutzungsrecht finden sich in westlichen Hollerstraße in Büdelsdorf, im Röhlingsweg, im Rotenhöfer Weg sowie abschnittsweise in der Nobiskrüger Allee, der Schleswiger Chaussee und in der Eckernförder Straße. Benutzungspflichtige Radwege sind die Ausnahme. Die Radwegebenutzungspflicht wird durch die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO angezeigt. Sie dürfen nur dort stehen, wo sowohl der fahrbahnbegleitende Radweg die Mindestkriterien der VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 S. 2 (Bestand) oder der ERA 2010 (Neubauten) erfüllt. Anders als im Imfokasten neben dem Artikel angegeben, muß nicht jede Radwegebenutzungspflicht befolgt werden. Zuerst einmal muß der benutzungspflichtige Radweg ohnhin fahrbahnbegleitend sein. Dazu gehören übrigens auch die gleichen Vorrangrechte wie Fahrzeuge auf de Fahrbahn. Aus der VwV-StVO zu § 9 kann hergeleitet werden, daß ein Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend ist wenn er mehr als 5 m abgesetzt ist. Dann gehört er schlichtweg nicht mehr zur Straße. Benutzbarkeit ist ein weiteres Kriterium. Stehen Mülltonnen auf dem benutzungspflichtigen Radweg, wird er unbenutzbar. Beliebt ist auch das ordnungswidrige Beparken mit Autos. Schnee, Eis, nasses Laub ... Wenn die Fahrbahn im Gegensatz zum Radweg geräumt ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden (z.B. OLG Naumburg 1 U 74/11).
Die Zumutbarkeit eines Radweges ist in der rechtsverbindlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO definiert. Da dort genaue Maße angegeben sind, läßt sich für einen Laien leicht erkennen, wann ein Radweg unzumutbar ist. Ein Radweg mit 1,2 m Breite, der ohne Sicherheitsräume direkt an Gehweg und Parkseitenstreifen angrenzt, erfüllt nicht einmal die lichte Mindestbreite von 1,5 m für Radwege bei geringem Radverkehrsaufkommen. Die ERA 2010, die den Stand der Technik wiedergeben, sehen eine Mindestbreite von 1,6 m vor. In unserer Region fehlt es den Radwegen fast durchgehend an den Sicherheitsräumen. Einzig die Radwege der Brückenstraße in Büdelsdorf kommen den Anforderungen sehr nahe. Für mehrspurige Lastenräder und Gespanne sieht die VwV-StVO die Ausnahme von der Benutzungspflicht bei schmalen Radwegen vor.
Die Straßenverkehrsbehörde allein darf Radwegebenutzungspflichten anordnen. Von Dorfbürgermeistern oder Bauarbeitern willkürlich aufgestellte Verkehrszeichen sind Nichtakte und dürfen bei Kenntnis ignoriert werden.Verkehrszeichen, die in Fahrtrichtung nicht gesehen werden können, sind rechtsunwirksam.
Die Allgemeinverfügung im Verkehrszeichen ist nach § 44 VwVfG nichtig, wenn schwere Rechtsfehler vorliegen. Die Nichtbeachtung rechtsverbindlicher Vorschriften durch die anordnende Behörde ist ein solcher schwerer Rechtsfehler, wenn sie für den Laien leicht erkennbar ist. Die deutliche Unterschreitung der Mindestbreite ist ein entsprechender schwerer Rechtsfehler (vgl. Kettler 98 ff.) Diese Mindeststandards resultieren aus den Erkenntnissen der Unfallforschung. Dem, der einen neuen Radweg unterhalb der Anforderungen der ERA 2010 plant und baut, klebt das Blut des Opfer der radwegetypischen Unfälle an den Händen. Das mag gut gehen, kann aber auch tödlich enden. Deswegen sollten Unfallopfer bei radwegetypischen Unfällen auf Radwegen auch immer prüfen, inwieweit die Verwaltung verantwortlich ist. Es wird nicht mehr lange dauern, bis die erste Kfz-Versicherung sich nach einem durch ihren Versicherten verschuldeten radwegetypischen Abbiegeunfall juristisch gegen die Straßenverkehrsbehörde vorgeht.
Regel- und sicherheitsbewußte Radfahrende fahren also auf der "Straße", wie der Straßenteil Fahrbahn im Volksmund genannt wird. Radsportler machen das aufgrund der Anforderungen ihres Sports und des Materials häufiger als z.B. Tourenradfahrende. Das wiederum stört regelumnkundige Autofahrende. Diese hupen, pöbeln, drängeln, überholen eng oder schneiden und bremsen aus (Nötigung!)
Unabhängig davon, ob der Radfahrende nun zurecht oder ordnungswidrig auf der Fahrbahn fährt, muß der Autofahrende mit ausreichendem Seitenabstand überholen (§ 5 IV 2 StVO). Der Verordnungsgeber gibt keinen Wert vor. Die bundesrepublikanische Rechtsprechung sieht mindestens 1,5 m Seitenabstand vor, bei höherer Geschwindigkeitsdifferenz oder gegenüber Kindern sogar mehr. Da der Radfahrende nicht am äußersten rechten Rand fahren muß, sondern ihm Sicherheitsräume zustehen, ist meist ein Spurwechsel notwendig. Auf normalbreiten Fahrbahnen gilt: die Spur gehört dem Radfahrenden. Eine Normalbreite Fahrbahn ist ca. 6 m breit, Dem Radfahrenden stehen 0,5 bis 1 m Sicherheitsraum nach Rechts bzw. 0,75 bis 1,5 m zu parkenden Autos zu, er ist selbst ca 0,7 m breit. Ein Überholen mit einem 2, 2 m breiten Kfz ist also innerhalb einer 3 m breiten Spur schlichtweg verboten. Das enge Überholen ist beängstigend und dazu gefährlich. Eigentlich müßte den selbsternannten Verkehrserziehern die Fahrerlaubnis entzogen werden, weil sie aufgrund charakterlicher Ungeeignetheit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Literatur:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010)
- Kettler, Dietmar: Recht für Radfahrer. Ein Rechtsberater, 3. Aufl., Berlin 2013
- Ausschnitt einer Sendung des MDR
 
«StartZurück12345678910WeiterEnde»

Seite 9 von 20

© ADFC 2010