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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



"Parkdruck" am Rendsburger Bahnhof PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 20. Juni 2023 um 10:03 Uhr

Beiträge im Blog der Ortsgruppe geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe oder des ADFC im Allgemeinen wieder. In diesem Beitrag kommentiert unser Aktiver Torben Frank seine Eindrücke vom Fahrradparken am Rendsburger Bahnhof.

Vor wenigen Tagen ein Werktag mittags, ein Termin in Kiel will erreicht werden. Ich fahre seit den 1990er Jahren, seit meinem Wehrdienst mehr oder weniger regelmäßig per Bahn nach Kiel, darf mich als Pendler betrachten, Das Stadtrad mit seinem Seiten- und Höhenschlag sowie noch den Winterreifen darauf, fährt sich schwer.Wer ein gutes Fahrrad für längere Strecken hat, unterhält ein altes Fahrrad als "Bahnhofsschlampe". Auf der Seite des alten Güterbahnhofs angekommen, sind die Anlehnbügel voll. Die Laternen und die Baumstämme sind auch schon belegt. Ah, da ist noch ein Schildermast frei. Während kaum Kfz auf dem P&R-Parkplatz auf dem alten Güterbahnhof stehen, sind die Anlehnbügel, welche schon ergänzt wurden, proppevoll.

Alternative Fahrradstation

Normalerweise würde ich ohnehin lieber mein Fahrzeug in der Fahrradstation abstellen. Das fällt aber aus persönlichen Gründen weg. Außerdem müsste ich dann um den Bahnhof herumfahren, mich schließlich noch über die fehlende Radverkehrsführung zur Fahrradstation ärgern. In Rendsburg gelten Fahrräder nicht als Fahrzeuge, sind einfach nur lästige Verkehrshindernisse, die sich gefälligst irgendwo so zzu bewegen haben, dass sie dem deutschen Kraftfahrer nicht ins Gehege kommen. Der ALG2-Empfänger im BMW genießt Vorrang vor dem Akademiker auf dem "Drahtesel", wie die teilweise hochwertigen Fahrzeuge in der Lokalpresse gerne diffamiert werden. Dass das Bundesrecht Fahrräder als Fahrzeuge betrachtet (vgl. § 1 III StVG; § 63a StVZO; § 2 StVO), dass es Richttlinien und Regelwerke bezüglich der Ausgestaltung der Führung des Radverkehrs gibt, hat sich im Raum Rendsburg noch nicht herumgesprochen. Dass das dann auch dem Schutz des Fussverkehrs dienen würde, Konflikte gerade vor demm Haupteingang des Bahnhofs vermeiden würde, wenn es eine klare Führung gäbe ... anderes Thema.Wir kämen vm eigenständig geführten Radweg, regelkonform fährt man übrigens auf die Fahrbahn ab, denn der ohnehin knapp bemessene Gehweg vor dem Bahnhof ist tabu (vgl. § 2 StVO). Vor der Fahrradstation am schlecht platzierten abgesenkten Bordstein dürfte aufgefahren werden. Aber dort ist der Taxistand, nicht selten stehen dort Taxis vor der Zufahrt zur Fahrradstation, vor dem schlecht platzierten abgesenkten Bordstein. Die Mehrheit der Radfahrenden macht aber, was die lokalen Fossilien erwarten, aber die StVO der Bundesrepublik verbietet: sie brettern über den Gehweg des Bahnhofsvorplatzes.

Qualität der Fahrradstation

Die Fahrradstation wurde nett gestaltet, wenn auch zu knapp kalkuliert. OK, der Käfig ist nicht ausgelastet, dafür sind die Fahrradboxen von Anfang an mit Warteliste versehen. Außen um den Käfig gibt - oder eher gab es relativ sichere Abstellmöglichkeiten. Teuer sind die "paar Fahrradständer" - so ein Ratsherr - geworden, weil die Kommunalpolitik Extra-Wünsche wie eine öffentliche WC-Anlage hatte. Das war eigentlich auch eine gute Idee. Und tagsüber gibt es einen personellen Service.
Warum ist der Käfig nicht ausgelastet? Blicken wir mal zum "Umsteiger" in Kiel. Dort kommen wir am Fahrradparkhaus an, wollen unser Fahrrad parken, haben eine Zeitkarte, die an der Schleuse geprüft wird, oder wir ziehen ein Einzelparkticket am Automaten, mit Bargeld möglich. Da ist simpel.
Eigentlich ist der Rendsburger Ansatz gut, das landesweite Buchungsmodell von nah.sh zu nutzen. Doch das ist komplex. Es bedarf eines Accounts, der Stellplatz muss online gebucht werden, es gibt einen Code. Für Dauerparker ist das weniger ein Problem, Gelegenheitsnutzer werden aber abgeschreckt. Ein spontanes Fahrradparken im Rendsburger Fahrradparkhaus ist schwer möglich.
Das Interieur, das Mobiliar ist gepflegt. Sogar das Umfeld kann als sicher gelten. Auch die soziale Sicherheit ist durch Nähe zum Taxistand gegeben. Wer im Dunkeln ankommt, findet per Bewegungsmelder aktivierte Beleuchtung vor.

Baustelle "Tropfsteinhöhle"

Die Rendsburger "Tropfsteinhöhle", so wurde der Zugang zu den Gleisen im Rendsburger Bahnhof vom damaligen Rendsburger Bürgermeister Breitner treffend genannt, muss saniert werden. 2022 wurde das mal wieder angegangen, dafür wurden die freien Stellplätze um die Fahrradstation geräumt. Vor der Fahrradstation stehen die Abstelanlagen wüst und quer nebeneinander geknallt. Darin sind zum Teil noch "Fahrradleichen" oder eher Fahrräder, die mangels Zugänglichkeit nicht abgeholt werden können.
Welcher Respekt Alltagsradfahrenden gezollt wird, zeigt sich darin, dass als Ersatz ein paar Felgenkiller vor dem Bahnhof hingestellt wurden. Bis auf die Schaffung einiger neuer Anlehnbügel auf dem P&R-Parkplatz hat sich nichts getan.Angesichts der Auslastung müsste geprüft werden, ob nicht weitere Abstellanlagen geschaffen werden können.

Intelligente Gestaltung als Vorschlag

Ein Teil der Alltagsradfahrenden ist nur saisonal per Fahrrad unterwegs. Anders als im etwa 250 km nordöstlich gelegenen Kopenhagen gibt es in Rendsburg angeblich eine Fahrradsaison. Dabei gibt es auch Menschen im Raum Rendsburg, welche bewusst nahezu autofrei leben, als auch im Winter ihre Altagswege per Fahrrad erledigen. Nur haben die hier fast keine Lobby.
eine intelligente Verwaltung würde auf demm P&R-Parkplatz mobile Abstellanlagen installieren. Diese würden im Winter, sagen wir mal von Mitte Oktober bis Anfang April eingemottet, um der höheren Bedürfnis nach Kfz-Parkplätzen gerecht zu werden. Dass auch im Winter kaum Autos dort stehen, ist ein anderes Thema. Dafür sind die Anlehnbügel an "Berufsschultagen" voll.
Es gibt Abstellanlagen - auch nach DIN auf Gestellen. Diese lassen sich extern verankern und bei Nichtgebrauch zusammenstellen.Die Flächen sind vorhanden.

Parkdruck wider Parkdruck

Radverkehrsförderung entlastet langfristig die kommunalen Kassen, schützt unsere natürliche Lebensgrundlage und das Klima und benötigt weniger Raum. Auf einen klassischen Parkplatz passen gerade einmal ein Auto oder 6 bis 8 Fahrräder. In eine Auto sitzen durchschnittlich 1,3 Personen, auf eine Fahrrad eine Person. Es geht auch um effiziente Raumnutzung und Versiegelung.
Die Auslastung des Bestandes zeigt, dass es potential nach Oben gibt. Fahrradparken ist eine der Voraussetzungen dafür, dass sich Menschen auf das Fahrrad setzen. Wir wollen gesellschaftlich die Mobilitätswende, mit dem Nationalen Radverkehrsplan der letzten Bundesregierungen gibt es klare Zielsetzungen.

Zuwegung

Ein Teil des Radverkehrs zum Bahnhof kommt aus Richtung Eiland/Obereider. Es muss sich endlich mal jemand Gedanken machen, wie der Radverkehr vernünftig zum Bahnhof und wieder weg geführt werden kann. Der Trampelpfad auf der Grünfläche dokumentiert Bedarf. Es gibt eine Idee einer Brückennutzung in der Schublade der Verwaltung, um den Friedrich-Rogge-Platz zu queren.
Die Zuwegung zur Fahrradstation muss dringend optimiert werden. Das dürfte einfacher sein, als die Zuwegung zum Bahnhof an moderne Erfordernisse mit Blick auf Verkehrssicherheit anzupassen. Der schmale Weg hinter der Unterführung hat schlechte Sichtbeziehungen, ist konfliktträchtig schmal bei Steigung bzw. Gefälle. Dazu kommt die Vermischung von Rad- und Fussverkehr. Im Prinzip wäre Separation notwendig. Aktuelle ist der Weg vielleicht 2 m schmal. Man bräuchte wohl mindestens 2,2 m für den Fuss- und 2,4 m für den Radverkehr, dazwischen einen Sicherheitstrennstreifen. Daher wäre es sinnig, den adverkehr gleich auf dem Alten Güterbahnhof zu belassen, also am Hintereingang des Bahnhofs. Das senkt Konfliktrisiken, spart Kosten für Baumaßnahmen. Eigentlich könnte auch darüber nachgedacht werden, einen einfachen Satelitten auf oder an dem PR-Parkplatz zu errichten.
Ansonsten bedüfte es einer sicheren Führung des Radverkehrs zur und von der Fahrbahn der Straße Am Bahnhof. Insbesondere müsste in dem Wendekreis eine Sicherungsmaßnahme erfolgen. Unter Umständen könnten Farbmarkierungen ausreichen. Wichtig ist jedoch auch die Schaffung einer freien Zu- und Abfahrt zur Fahrradstation. Bodenarkierungen und Baken können diese verdeutlichen. Generell muss mal die Frage gestellt werden, ob bezüglich Vorrang beim Ausfahren wirklich immer die Fahrbahn Vorrang behalten sollte. Durch die baulichen Gegebenheiten ist das aktuell der Fall.
Viele Pendler, die mit dem Fahrrad vom Bahnhof nach Süden fahren, pedalieren verbotswidrig auf dem linken Radweg der Herrenstraße. Das hat etwas mit mangelhaftem Alternativangebot zu tun. Da bleibt zu hoffen, dass sich mit den Velorouten (RadStark) etwas ändert.


 
RadStark, das nächste Desaster: Kanalallee, Westerrönfeld PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 10. Juni 2023 um 16:50 Uhr

Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung des ADFC oder der Ortsgruppe wieder. In diesem Beitrag widmet sich unser Verkehrsrechtlicher Sprecher und Tourleiter Torben Frank dem fertiggestellten Abschnitt der Veoroute vom NOK-Fussgängertunnel über die Kanalallee nach Waesterrönfeld.

Versprochen wurde uns ein Radweg. Erhalten haben wir in Richtung Westerrönfeld einen Gehweg. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Nachtrag 16. Juni 2023:
Aus einem Zeitungsartikel geht hervor, dass die Bürgermeisterin schlecht beraten wurde. Hintergrund ist, dass die Beteiligten nicht wissen, wie ein Angebotsradweg gekennzeichnet wird. In einer Mitteilung auf eine Anfrage in einer Einwohnerfragestunde wurde mit mitgeteilt, es bestünde kein Fort- oder Weiterbildungsbedarf in Sachen Radverkehr. In der Anfrage im August 2022 wurde auf Angebote wie jene des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) verwiesen, welches vom Bundesverkehrsministerium mitgetragen wird.

Kanalalle, Blick nach Westerrönfeld


Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Juni 2023 um 16:32 Uhr
 
Ampeln in der Hollerstraße in Büdelsdorf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 15. März 2023 um 10:40 Uhr

Beiträge im Blog geben die Meinung des Autors wieder, nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe oder des ADFC.Hier berichtet der Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe über seinen Blick auf eine Verkehrssituation in Büdelsdorf.

Knotenpunkt = Kreuzung,
Lichtsignalanlage (LSA) = Ampel,
Straße = Gesamtheit aller Straßenteile,
Fahbahn = für den allgemeinen Fahrverkehr bestimmter Straßenteil, im Volksmund "Straße" genannt.

Es gab einst den Umbau von einigen Knotenpunkten in Büdelsdorf im Verlauf der Ortsdurchfahrt der B 203. Das ist schon einige Jahre her. Ein Büdelsdorfer Alltagsradfahrender musste feststellen, dass eine Sensorik einer Ampel nicht auf ihn reagierte. Das war die Induktionsschleife der LSA in der westlichen Hollerstraße. In der westlichen Hollerstraße gab es damals, vor der Sanierung noch alte Hochbordradwege als Angebotsradwege. Dass das die Unterschiede zwischen Angebotsradweg nach § 2 IV 3 StVO und nach § 2 IV 2 StVO benutzungspflichtigem Radweg sowie die Voraussetzungen zur Anordnung von Benutzungspflichten sich bis heute, ein Vierteljahrhundert nach der betreffenden StVO-Novelle nicht in den Amtsstuben im Raum Rendsburg herumgesprochen hat, ist ein anderes trauriges Thema, welches leider weiterhin Opfer radwegetypischer Unfälle fordert. Zum groben Einlesen ist dieser Artikel der Stiftung Warentest in ihrem Verbrauchermagazin test von 2013 empfehlenswert. Fakt ist, in der westlichen Hollerstraße gab es keine Blauen Lollies, also auch keine Benutzungspflicht, sondern Angebotsradwege. Die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn war folglich schon vor der Sanierung der Regelfall. Darann ändert auch nichts, dass bei einem Vororttermin ein älterer Mitarbeiter der Kreisverwaltung ernsthaft noch behauptete, die Radwege müssten benutzt werden, weil sie baulich vorhanden seien. Das galt 1934 bzw. 1972 bis 1998, aber schon seit 1. Oktober 1998 nicht mehr. Außerdem gib es das Recht zum Direkten Linksabbiegen nnach § 9 StVO. Angesichts der Tatsache, dass Direktes Linksabbiegen im Regelfall sicherer als das Indirekte Linksabbiegen ist, ist es auch empfehlenswert, sich "wie ein Auto" einzuordnen. Da die eine Ampel am Knotenpunkt eingespart worden war, wäre beim Ausbiegen aus der westlichen Hollerstraße beim Indirekten Linksabbiegen trotz T-Kreuzungssituation die Querung zweier Amppelphasen nötig. Zuerst müsste die Einmündung der westlichen Hollerstraße in die OD der B 203 gequert werden, dann die B 203. Das sind mehr Konfliktpunkte, das Unfallrisiko Indirekt Linksabbiegender wird also noch unnötig erhöht.
Der aufgeklärte Alltagsradfahrende wollte also aus der westlichen Hollerstraße kommend direkt linksabbiegen. Doch das grüne Lichtsignal kam nicht. Die Induktionsschleife der LSA war zu grob eingestellt. Auch in der Vorwerkallee und in der Ahlmannallee tat dieses Phänomen auf. Auch Motorroller-Nutzer beklagten das Problem. Die Ampel wa im Sinne der Rechtspechung defekt. Es muss mehrere Durchläufe gewartet werden, um sich dann vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineinzutasten.
Der betroffene Büdelsdorfer versuchte adie Verwaltungen auf das Problem hinzuweisen. Da es keine Reaktion gab, ging er in Widerspruch gegen die ihn belastende Allgemeinverfügung Dauerrot. Bei jedem Phasenwechsel einer Lichtsignalanlage wird die Anfechtungsfrist verlängert. Es handelt sich u Verkehrszeichen; nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes kommunizieren Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen. Daher können Verkehrszeichen wie Allgemeinverfügungen angefochten werden (Widerspruch), das Mittel der Verpflichtung zur Überprüfung (Anrag auf Neubescheidung) steht zur Verfügung, nach § 44 VwVfG nichtige Anordnungen oder Nichtakte können vorliegen.
Der Widerspruch wurde seitens des Kreises nicht binnen drei Monaten beschieden. Der betroffene Verkehrsteilnehmer bohrte nach, war geduldig. Dann nahm er sich einen Anwalt aus Kiel, der zu Lebzeiten als Spezialist für verkehrsrechtliche Anordnungen galt. Es kam zur Verhandlung mit Vororttermin. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises hatte inzwischen mit "Stummelradwegebenutzungspflicht" für neue Verhältnisse gesorgt. Das betrifft zwar das Direkte Linksabbiegen nicht. Aber es ging in die nächste Runde. Vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung erklärte der Vertreter des Kreises plötzlich, der Kläger habe Recht. Es gab in der Folge also einen Beschluß des Verwaltungsgerichtes. Das dürfte ungefähr 2018 gewesen sein.
Gefolgt ist dem bis heute nichts. 2021 hakte der geduldige Betroffene Verkehrsteilnehmer beim Kreis nach, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nicht umgesetzt werde. Es liege an der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV SH) wegen der LSA einer klassifizierten Straße, Bundesstraße. Eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises war hinausgegangen.

Erst neulich stand ich, der Autor dieses Beitrags, an dieser Ampel, um nach Büdelsdorf hineinzufahren. Nach mehreren Durchläufen der Ampel bat die Autofahrende hinter mir, vorfahren zu dürfen, da sah ich den Rückstau, den die diskriminierende Induktionsschleife verursacht hatte.  ich hatte nicht damit gerechnet, dass der rechtswidrige Zustand nach der Sanierung der westlichen Hollerstraße noch bestand. Bis dahin waren eigentlich auch immer Automobile vor mir auf der Induktionsschleife. Das war das erste mal seit der Sanierung, dass ich zuerst allein dort stand.
Dieses Ereignis war für mich Anlaß mal beim damaligen Kläger anzufragen, ob der rechtswidrige Zustand denn immer noch nicht beseitigt sei. Dieser wandte sich daraufhin an einen Ansprechpartner beim LBV SH. Die unwirsche Antwort einer anderen Stelle des LBV SH liegt mir in Kopie vor. Nach meinem Empfinden zeigte sie eine deutliche Unverschämtheit gegenüber dem geduldigen erfolgreichen Kläger. Dieser könnte eigentlich auch beim Verwaltungsgericht die Vollstreckung beantragen. Dann bekommt der LBV SH nur noch einen Kostenbescheid.
Für mich liest die Anwort aus der Niederlassung Lübeck des LBV SH sich so, als sei der Radverkehr nach Ansicht des Autors kein Verkehr. Die Leichtigkeit des Verkehrsflusses wird als Argument für Verzögerungen angeführt. Ob die anderen Verkehrsteilnehmer hinter mir ihr vor wenigen Tagen als Leichtigkeit des Verkehrsflusses empfanden?
Würden bei der Planung und Bau von Verkehrsinfrastruktur Richtlinien und Regelwerke beachtet werden, würde sich mal jemand von den Verantwortlichen ernsthaft mit Verkehrsrecht und Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigen, bräzuchten wir keine Diskussionen über solch einen Neumurks. Solange aber Entscheider nur Kfz-Verkehr für Verkehr halten, wird sich nichts ändern. Es gibt Richtlinien wie die RILSA für Lichtsignalanlagen, außerdem das Regelwerk ERA. Diese geben an, was zu tun ist. Wenn aber in der provinziellen Amtsstube die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrsflusses wie von 1934 bis 1997 oberstes Ziel ist, wird sich nichts ändern. Deswegen gibt es keine Infrastruktur nach Stand der Technik im Verkehrsraum im Raum Rendsburg. Und unktritische, unkundige Radfahrende verdrücken sich auf Gehwege, gefährden sich und Andere, damit der deutsche Kraftfahrer ungehindert von Radfahrern rasen kann. Das Beispiel dieser Ampel zeigt aber, dass dieses eindimensional moorfixierte Weltbild in den Amtsstuben zur Verkehrsbehinderung führt, zur Behinderung des Radverkehrs sowie des Kfz-Verkehrs.

Aktuell hoffe ich, dass der LBV SH die Maßnahmen soweit hinauszögert, bis die neuen Richtlinien und Regelwerke der FGSV erscheinen. Dann werden wir einfordern, dass diese erfüllt werden. Denn diese bilden dann den Stand der Technik ab. Dann kann er auf diese festgenagelt werden.
Alle 2 Jahre sind "allumfassende Verkehrsschauen" vorgeschrieben, auf verkehrsbedeutenden Straßen sogar jährlich. Dabei sollen nicht nur Sicherheitsfragen erörtert werden, sondern auch Anpassungserfordernisse an aktuelles Verkehrsrecht erkannt werden. Es gibt also keinen Bestandsschutz für veraltete Regelungen. Das würde allerdings Kenntnisse und Befähingungen bei allen Beteiligten voraussetzen, etwa sich auch mal in Menschen mit Behinderung hineinzudenken oder mit dem Fahrrad die Strecke abzufahren, oder auch Kenntnisse im Verkehrsrecht wären erforderlich. Dann würden Inkonsitenzen bei Beschilderungen, unlogische Wegeführungen, abrupte Enden und fehlende Stetigkeiten erkannt werden. Leider dominiert im Raum Rendsburg die automobil-zentrische Weltsicht.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. März 2023 um 12:48 Uhr
 
Schwebefähre - oder doch nicht? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Sonntag, den 12. März 2023 um 14:14 Uhr
Beiträge im Blog geben nicht zwingend die Meinung der Ortsgrupppeoder des ADFC wieder. Sie bilden Einzelmeinungen des jeweiligen Autors ab.

Auszug ELWIS-Newsletter

(TF)  Die Freude war groß, als vor einem Jahr die Schwebefähre unter der Eisenbahnhochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg wieder den Betrieb aufnahm. Das Vorgängernmodell war einige Jahre zuvor durch spektakuläre Kollision mit einem Schiff zerstört worden. Die Schwebefähre wurde nicht nur von Nostalgikern, sondern auch von Alltagsradfahrenden schmerzlich vermisst. Die arkierungen, welche im Winter 2021/22 auftauchten, ließen Freude aufkommen. Die Fahrradweichen an beiden Ufern des Kanals machten deutlich, dass das WSA die Schwebefähre als Radverkehrsinfrastruktur ernstnimmt.

Aufstellfläche, Fahrradweiche Nordufer vor Inbetriebnahme der Schwebefähre

Im März 2022 wurde die neue Schwebefähre dann eingeweiht. Vorranig in der Freizeit, manchmal auch im Alltag wurde die Schwebefähre zur Kanalquerung genutzt. Das folgende Bild entstand spontan auf der Rückkehr von einer Feierabendradtour des ADFC Rendsburg im Frühjahr 2022.

Blick von der Schwebefaehre auf Feierabendradtour im Frühjahr 2022

Eisenbahnhochbrücke über den NOK in Rendsburg mit neuer Schwebefähre Sommer 2022

Für den Gesamteindruck gibt es hier ein Bild vom Sommer 2022. Das zeigt die Schwebefähre im Betrieb, stellt die Gesamtkonstruktion für Alle dar, welche die Schwebefähre nicht kennen. Von dieser Technik gibt es nur noch Wenige auf der Welt, unter anderem gibt es über die Oste in Niedersachsen, in Osten-Hemmoor noch eine Schwebefähre (Beitrag des NDR), welche wie die Rendsburger Schwebefähre zur touristischen Radroute Deutsche Fährstraße gehört.

Bestand der Kanalquerungsmöglichkeiten

Der Nord-Ostsee-Kanal zerschneidet den Wirtschaftsraum Rendsburg. Wohngebiete, aber auch Gewerbe und Industrie liegen nördlich oder südlich des Kanals. Es gibt nur sehr wenige Kanalquerungsmöglichkeiten im Raum Rendsburg. Der klimaschädliche Kfz-Verkehr darf die Fähren nutzen und hat einen eigenen Tunnel (B 77) sowie die Rader Autobahnhochbrücke der A7, welche nach Erkenntnis der DEGES wie eine "Gemeindeverbindungsstraße" genutzt werde. Trotz erheblicher Wegeverkürzungen und wider die Klimaschutzdebatte wird es dennoch keinen Radweg auf dem Ersatzneubau der Rader Hochbrücke geben, obwohl das Bundesrecht gerade für solche Fälle einen Radwegebau vorsieht. Der Fussverkehr hat einen Tunnel, in dem auch Radverkehr geduldet wird. Seit 2021 hat sich im Hinblick auf den Radverkehr im NOK-Fussgängertunnel ein wenig geändert, es scheint, der Fussgängertunnel solle zu Tunnel für zu Fuss Gehende und Radfahrende umdefiniert werden, lässt die neue Beschriftung an den Gebäuden erahnen. Der Tunnel wird mit einem Fahrstuhl oder über Rolltreppen auf jedem Kanalufer genutzt. Die Fähren Nobiskrug bzw. Audorf und die Schwebefähre sind ebenerdig nutzbar. Es gibt also im gesamten Raum Rendsburg drei Kanalquerungsmöglichkichkeiten für den Radverkehr. Der Tunnel der B 77 ist an den meisten Zufahrten mit Zeichen 254 StVO für den Rafdverkehr gesperrt, wohlgemerkt ohne Umleitungswegweisung. Ob es erstrebenswert ist, im stop-and-go durch den stiockigen Tunnel zu fahren, ist ein anderes Thema. Für den Einen oder Anderen Fahrradpendler würde es den Weg verkürzen.
Die nächste Fährstelle zwischen Nübbel und Jevenstedt wurde in den 1970er Jahren, auf dem Höhepunkt des autogerechten Zeitalters eingestellt. Es handelte sich um eine Kettenfähre. Sehestedt und Breiholz sind für Pendler im Wirtschaftsraum Rendsburg unzumutbare Umwege.

Alltagsradverkehr

Nicht nur für Nostalgiker und Radtouristen hat die Schwebefähre in Rendsburg Bedeutung. Da der Wirtschaftsraum Rendsburg durch die künstliche Wasserstraße zerschnitten ist, finden viele Alltagswege zwischen Nord und Süd über den Kanal statt. Auf der Schwebefähre sind neben Schülerinnen und Schülern aus Osterrönfeld auch sehr viele andere Alltagsradfahrende auf der Schwebefähre unterwegs. Alltagsradverkehr ist der Verkehr zwischen Quelle und Ziel mit Alltagsbedeutung, also etwa zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Wohnung und Einkaufsmöglichkeit, aber auch der Weg zum Arzt oder zum Familienbesuch fällt darunter.
Alttagsradverkehr ersetzt Automobilität. 75 % der privaten Autofahrten erfolgen auf Strecken unter 10 km. Der Bund möchte einen Großteil des Kfz-Verkehrs bis 15 km zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen. Unter anderem mit der Radverkehrsförderung will der Bund im Verkehrssektor Klimaschutzziele erreichen.
Das Wasserschiffahrtsamt als Bundesbehörde hat mit seiner Fahrradweichen mit Aufstellflächenan den Anleghern der Schwebefähre deutlich gemacht, dass es den Radverkehr ernstnimt.

Problem Unzuverlässigkeit von Infrastruktur

Alltagsradverkehr findet vorrangig auf "Kurzsttrecke" statt. Erscheinen Strecken als lang, dabei fließen häufig auch subjektive Eindrücke ein, wird das Fahrrad seltener genommen. Alltagsradverkehr hat Terminvorgaben. Das bedeutet, dass Alltagsradfahrende kurze, zuverlässig nutzbare Wege bevorzugen. Fällt einer der wenigen Kanalquerungsmöglichkeiten aus, verlängern sich Wege, es ergeben sich durch die Unzuverlässigkeit der Schwewbefähre Unwegbarkeiten. Für die Schülerin ist es nicht egal, ob sie sich am Fahrplan der Schwebefähre orientieren kann oder 20 Minuiten mehr einplanen muss, falls sie über Fussverkehrstunnel oder Audorfer Fähre ausweichen muss. Es ist Lebenszeit, die verloren geht. Und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir nicht gerade jener Generation, auf deren Kosten wir gelebt haben, welche dann noch in der Pandemie den größten Verzicht üben mussten, nicht den Stinkefinger zeigen, indem wir der durch die frühen Schulzeiten in Deutschland gegen den inneren Chronorithmus der Kinder und Jugendlichen auch wirklich das noch zumuten?
Auch Erwerbstätige sind betroffen. Kann der Freiberufler vor seiner Honorartätigkeit auf der anderen Kanalseite noch nachsehen, welche Route er nutzt, so ist die abhängig Beschäftigte täglich der Wegewahl ausgesetzt. Es ist negativer Stress in der Arbeitsgesellschaft, wenn die Alltagsroute nicht zuverlässig genutzt werden kann."Schon wieder außer Betrieb." In der Facebook-Gruppe der Sylt-Pendler läßt sich nachverfolgen, welchen Rattenschwanz die Unzuverlässigkeit der Verbindung nach sich ziehen kann. Die Osterrönfelder haben nur das Glück, noch mit Zeitaufwand zwei Alternativen, oder bei frustriertem Umstieg auf das Auto auch noch B 77 oder A7 nutzen zu können.
Über 90 % der volljährigen Alltagsradfahrenden haben eine Fahrerlaubnis für PKW. Den Meisten steht sogar ein PKW zur Verfügung. Alltagsradfahrende sind nur so klug, ihre Alltagswege nicht mit diesem Auto zu erledigen, sondern Kurzstrecken entweder die Haushaltskasse entlastend, Ausgleich in Bewegung suchend oder ökologisch motiviert wird das Fahrrad genutzt. Es gibt sogar eine Abhängigkeit von Sozialisation und Bildungsstand. Während am Stamtisch proklamiert wird, nur Hippies, Ökostalinisten, Alkoholiker oder führerscheinlose Hausfrauen würden radfahren, sieht die Wirklichkeit ganz anders aus. Es sind Akademiker, die Fahrrad fahren. Während zuviele Haushalte mehrere Investitionen im fünfstelligen Bereich vor der Haustür oder am Ziel herumstehen lassen, haben wirtschaftlich denkende Menschen maximal ein Auto pro Haushalt. Wenn ein Automobil, ein Kleinwagen im Schnitt 450 € im Monat kostet, wenn neben Unterhaltskosten auch Anschaffung und Vorhaltung für Neuanschaffung berücksichtigt werden, der Autor bezieht sich hier auf ältere Berechnungen des ADAC, wird deutlich, wieviele Haushalte ihr Haushaltseinkommen in Blechsärgen verbrennen. Angesichts der Tatsache, dass 25 % aller privaten Autofahrten auf Strecken unter 2 km erfolgen, insgesamt 50 % auf Strecken unter 5 km (Umweltbundesamt), erkennen wir, dass viele dieser blechernen Investitionsgräber unnötig sind. Sie entziehen den Menschen Kaufkraft, weelcher ansonsten in Ernährung oder den lokalen Einzelhandel fließen könnte.
Und hier ist einer der Punkte, warum Alltagsradverkehr für Kommunen so attraktiv ist. neben der Emissionsvermeidung, der Raumeinsparung sowie den geringeren Unterhaltskosten für Verkehrsinfrastruktur bringt Alltagsradverkehr Kaufkraft zu den lokalen Einzelhändlern. Klug gelegte Velorouten haben Anschluss an Innenstädteoder andere Einkaufsmöglichkeiten. Während der Kfz-Führer eher wöchentlich auf die Grüne Wiese fährt, kaufen Alltagsradfahrende auf ihren Alltagwegen ein, mehrals pro Woche. Das durch die Mobilitättswahl eingesparte Geld wird häufig lokal ausgegeben, auch weil entschleunigter Verkehr das Einzelhandelsangebot eher wahrnimmt. Autommobilität brettert blind vorbei. Es weiß kaum noch jemand, welche Geschäfte es vor Ort gibt.
Wenn Alltagsradverkehr keine zuverlässige Infrastruktur vorfindet, geschieht das Gegenteil von de3, was die Klimaschutzziele sind. Anstatt weitere Menschen zur individuellen Verkehrswende zu bringen, das Auto stehen zu lassen, werden frustrierte Alltagsradfahrende auf ihr Auto umsteigen. Im Rattenschwanz werden lokaler Einzelhandel, Anlieger betroffener Straßen durch Emissionen und andere Autofahrende durch dichteren Kfz-Verkehr leiden. Der "Parkdruck" erhöht sich. Es ist also im Interesse Aller, dass es möglichst viele zuverlässige Kanalquerungsmöglichkeiten für den Radverkehr gibt.

Verklärung des Alten

Bezüglich der SchwebefäAlte Schwebefähre, abgewrackt, hinter Zaunhre sind wir verwöhnt gewesen. Das bewährte Ding hing rund 100 Jahre unter der Brücke, verkehrte außerhalb der Wartungszeiten in den Ferien eigentlich immer zuverlässig. Dann kam die Kollision, alle sehnten sich nach Ersatz. Die alte Schwebefähre wurde als zuverlässig verklärt.
In Aufarbeitung des Unfalls und mit Blick auf die Nachrangigkeit des Fährverkehrs gegenüber Schiffahrt, folgten aber Schlüsse, welche Sicherheitsmechanismen erforderlich machten. Die Schwebefähre ist kein alltägliches Produkt vom Fließband. Deshalb war auch mit Kinderkrankheiten zu rechnen. Daher gab es auch mehr als 100 Tage Schonzeit. Nach Einem Jahr ist das Fazit aber, dass sie häufig ausfällt. Abonnenten des ELWIS-Newsletters sehen es regelmäßig. Unbd vielleicht ist es auch das, was unsere Wahrnehmung bestimmt. Hätten wir 1991 nebenbei erfahren, wenn die alte Schwebefähre mal eine halbe Stunde ausfiel? Objektiv müsste untersucht werden, ob Realität der Vergangenheit und heutige Wahrnehmung wirklich soweit auseinander liegen. Die Lokalpresse hätte 1973 vermutlich nur durch Tipp oder Betroffenheit von einem Ausfall erfahren, aber hatte definitiv kein Abo des ELWIS-Newsletters.


Alte Schwebefähre, abgewrackt

Fazit

In Bezug auf die Radverkehrsförderung im Raum Rendsburg ist schon die gefühlte Unzuverlässigkeit der Schwebefähre schädlich. Berichterstattung und subjektiv gefärbte Diskussion schaden der Mobilitätswende im Raum Rendsburg im erhelichen Maße, weil der Eindruck erweckt wird, das klimaschädliche Auto wäre die bessere Wahl für die Alltagsmobilität. Die Kommunal- und Landespolitik sind gefragt, um die Wege im Wirtschaftsraum Rendsburg zu verkürzen. Für den östlichen Wirtschaftsraum wurde schon eine Chance vertan, als Jamaika nicht die Bundesmittel annahm, um auf dem Ersatzneubau der Rader Autobahnhochbrücke auch einen Radweg zu bauen. Wege müssen attraktiv und kurz gehalten werden, wenn Mobilitätswende im Raum Rendsburg Erfolg haben sollen. Der Wirtschaftsraum Rendsburg ist zerschnitten, Wege werden durch gewässer verlängert. Dem kann leicht begegnet werden. Eine Fahrradröhre neben dem B 77-Tunnel oder Wiederbelebung oder Neuschaffung von Fährverbindungen, neue Brücken oder Tunnel dürfen keine Tabu-Themen sein.

Führerstand der abgewrackten alten Schwebefähre

Photos/Bildrechte: Torben Frank (TF).

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 12. März 2023 um 14:44 Uhr
 
Ampeln und Fahrrad PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 23. Februar 2023 um 14:06 Uhr

Beiträge im Blog geben Einzelmeinungen, nicht zwingend die Meinung der Ortsgruppe oder des ADFC wieder. Leser solten allerding berücksichtigen, dass benannte Fakten und zitierte Belegstellen Allgemeingültigkeit haben. In diesem Beitrag kommentiert der Verkehrsrechtliche Sprecher unserer Ortsgruppe die Thematik der Lichtsignalanlagen (LSA) im Raum Rendsburg.

Ampeln heißen amtsdeutsch Lichtsignalanlagen (LSA). In diesem Beitrag geht es vorrangig um LSA an Knotenpunkten, d.h. Kreuzungen. Das Lichtsignal ist Grün, Rot oder Gelb. Lichtsignale sind verkehrsrechtliche Anordnungen wie Verkehrszeichen. Gegen Verkehrszeichen kann vom Betroffenen verwaltungsrechtlich vorgegangen werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer belastet wird. Es ist davon auszugehen, dass mit jedem Zyklus ein neues Zeichen angeordnet ist, deswegen beginnt die Widerspruchsfrist immer wieder neu. Das kann etwa bei LSA mit schlecht eingestellter Induktionsschleife der Fall sein. Aber auch der Antrag auf Neubescheidung ist natürlich möglich. Das sei vorweg zur Einordnung erklärt.
Welches Lichtsignal für den Radverkehr gilt, ist in § 37 StVO geregelt.

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. (§ 37 II 6 StVO)

Das bedeutet, dass generell die fälschlich gerne als "Auto-Ampel" bezeichnete Lichtsignalanlage für den Radverkehr gilt. Wenn ein Radfahrender auf einer Radverkehrsanlage oder einer speziellen Abbiegespur für Radfahrende unterwegs ist, gilt abweichend davon, sofern vorhanden, die Fahrradampel. Somit können auch Fahrbahnnutzer von einer Fahrradampel betroffen sein, wenn sie auf eine Radverkehrsführung vor dem Knotenpunkt gelenkt werden. Fahrradampeln sind spezielle Lichtzeichen mit Fahrradpiktogramm.In Ausnahmefällen sind auch gemeinsame Streuscheiben für Fuss- und Radverkehr möglich. An benutzungspflichtigen Radwegen ist die Kombinationsstreuschreibe aber weitestgehend ausgeschlossen, nur bei gemeinsamen Fuss- und Radwegen zulässig (Z. 240 StVO). Das bedeutet, dass bei angeordneter Radwegebenutzungspflicht im Regelfall eine eigene Fahrradampel vorhanden sein müsste. Damit trägt der Verordnungsgeber den unterschiedlichen Räiumzeiten Rechnung. Radfahrende haben auf den ersten Metern sogar eine bessere Räumzeit als Verbrenner-Automobile. Dem wird in den Richtlinien und Regelwerken Rechnung getragen. Die Richtlinien für Lichtsigmalanlagen (RiLSA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV geben den Stand der Technik wieder und sollten bei Planung und Gestaltung von Lichtsignalanlagen sowie Radverkehrsführungen berücksichtigt werden. Das ist im Raum Rendsburg leider noch nicht selbstverständlich. Dabei trifft die Schuld selten die Planungsbureaus, sondern mehr die Kommunalverwaltungen und -politik, welche das Fahrrad nicht als gleichberechtigtes Fahrzeug anerkennen, sich über Bundesrecht hinwegsetzen. Die Straßenverkehrsbehörden beteiligen auch die Polizei, welche ein automobilzentriertes Weltbild vertritt. Bei klassifizierten Straßen darf dann noch der LBV SH mitreden, der ganz seltsame Auffassungen bezüglich Straßenverkehr vertritt, welche nicht mit Bundesrecht in Einklang zu bringen sind.
Radverkehr ist gleichberechtigter Fahrzeugverkehr. Eine Benachteiligung wegen der Wahl des Mobilitätsmittels ist unzulässig. Gerade in Hinblick auf den Klimaschutz sollte der Radverkehr gefördert werden.

Merksatz: Es gilt die gleiche Ampel wie für die Autos, es sei denn, eine Fahrradampel ist vorhanden und der Radfahrende ist auf einer Radverkehrsführung unterwegs.

"Fahrradfahrer fahren immer bei Rot"

An den Stammtischen lamentieren gerne jene, welche bei Fahrten über "Dunkelorange" erwischt gegen "Abzocke" wettern, beständifg über die Radfahrenden, welche angeblich immer bei Rot führen und sich und Andere in Gefahr brächten. Dabei ist dann häufig nicht bekannt, welches Lichtsignal denn für den Radverkehr gilt. Dass das Lichtsignal für den Fussverkehr seit 2017 nicht mehr für den Radverkehr gilt, hat sich längst nicht herumgesprochen.
Nicht selten haben ältere Fahrradampeln keine Orangephase. Es gibt also keine Vorwarnung. Das ist insbesondere bei Kombi-Streuscheiben mit Fussverkehr der Fall.
Radfahrende, die verunfallen, hatten im Regelfall Vorrang, also Grün, wurden von blind abbiegenden Kfz-Führern umgefahren. Die Unfälle geschehen übrigens vorrangig bei Tageslicht. Wer bei Rot fährt, macht das mehrheilich umsichtig, verschafft sich einen Überblick. Das entschuldigt keine Rotfahrten, zeigt aber, dass diese für das Unfallgeschehen weniger relevant sind, als populär unterstellt wird.

Konfliktschaltung

Konflikte sind Beinaheunfälle und Unfälle. Mit vision zero, mit dem Ziel der Reduktion der Unfallopferzalen im Hinterkopf sollen bei der Verkehrsraumgestaltung eigentlich Konfliktpotentiale reduziert werden (VwV-StVO zu § 1). Ein Hauptunfallrisiko sind Ampelschaltungen, bei denen Rechtsabiegende links der Radverkehrsanlage gleichzeitig Grün mit den vorrangberechtigten Radfahrenden haben. Insbesondere an T-Kreuzungen wie Hollerstraße-Am Friedrichsbrunnen liesse sich dieses Unfallrisiko sehr leicht ausschalten, wenn denn der Wille in den Verwaltungen bestünde. Der Kfz-Verkehr aus Richtung Rendsburg hat dort eine eigene Abbiegespur. Er müsste nur ein Lichtsignal Grün erst dann erhalten, wenn aubiegender Verkehr aus Am Friedrichsbrunnen Grün hat. Dann hätten die vorrangberechtigten Radfahrenden, aber auch der Fussverkehr Rot. Dann wäre das Konfliktpotential für die Radwegbenutzer gemindert. Rechtlich umsetzbar wäre das leicht, begründbar ohhnehin. Allerdings fehlt es den Verantwortlichen an Problembewusstsein sowie Kenntnissen; in Begleitlung mit einer Beratungsresistenz führt das dazu, dass sich nichts ändert. An anderen Kreuzungen wären andere Lösungen zu prüfen.

Systemische Benachteiligung des Radverkehrs im Raum Rendsburg

Bis 2016 galt eine immer wieder verlängerte Übergangsregelung, nach der Radfahrende übergangsweise unter bestimmten Umständen die Fussverkehrsampel zu beachten hatten. Die Übergangsregelung sollte den Straßenbaulastträger und -verkehrsbehörden Gelegenheit geben, Fahrradampeln nachzurüsten und Schaltungen anzupassen. Als der LBV SH in Büdelsdorf im Verlauf der Hollerstraße vor etwa 10 Jahren die Lichtsignalanlagen erneuerte, war dieses schon längst bekannt. Bei der Erneuerung wurde das aber nicht berücksichtigt. Zumindest konnte Bodo Schnoor vom ADFC Rendsburg damals erreichen, dass die Masten nicht überall im Lichtraum der Radwege aufgestellt wurden. Die Lichträume sind übrigens nach Stand der Technik von Hindernissen freizuhalten. Das galt auch schon vor rund einem Jahrzehnt. 
Im Verlauf von Brücken sowie Hollerstraße (B 203), Hollesenstraße und vielen anderen Straßen in Rendsburg wurden einfach kombinierte Streuscheiben eingebracht. Fuss- und Radverkehr dürfen sich dort das Lichtsignal teilen, owohl die Kombination eigentlich nur für Ausnahmefälle vorgesehen ist. Der Regelfall wären eigene Lichtsignale für den Radverkehr, sofern das Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrwerkehr nicht auch für Radfahrende gelten soll. Hintergrund ist, dass Radverkehr Fahrzeugverkehr ist, eine deutlich andere Räumzeit als Fussverkehr hat.
Beispiele für erlaubte Kombi-Streuscheiben:
- Gehweg mit Freigabe für Radverkehr (Z. 239 + Zz. 1022-10 StVO), hier wird Radverkehr sowieso nur nachrangig mit Schrittgeschwindigkeit geduldet.
- Gemeinsamer Fuss- und Radweg, egal ob mit Benutzungsrecht (Sinnzeichen nach VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 38a) oder -pflicht (Z. 240 StVO). Solche Lösungen sind ohnehin nur auf Strecken mit geringem Fuss- und Radverkehrsaufkommen zulässig, gar nicht auf Strecken mit Netzbedeutung. Außerorts gibt es selten LSA.
- Nicht benutzungspflichtige Hochbordradwege, also Angebotsradwege im Sinn des § 2 IV 3 StVO können eine kombinierte Streuscheibe erhalten, abhängig von der Gestaltung der Furt.

Auf zur Straße gehörigen Radverkehrsanlagen, für welche eine Benutzungspflicht für notwendig erachtet wurde, gilt, dass dort der Radverkehr nicht unnötig benachteiligt werden darf. Entweder gilt das Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrverkehr oder ene spezielle eigene Fahrradampel.
In der Realität des Raums Rendsburg wird der Radverkehr im Regelfall mit kombinierten Streuscheiben drangsaliert, egal wie der Radverkehr geführt wird. Zum Teil haben wir sogar Anforderungsampeln mit Drücker für den Radverkehr.

No Go Bettelampel

Bei einer Bedarfsampel, die optional als Querungshilfe dient, mag eine Anforderungsampel mit Drücker noch zeitgemäß sein. Für einen zur Straße gehörigen Radweg ist sie jedoch ungehörig. Bei für als benutzungspflichtig erachteten Radwegen ist sie schlichtweg unzulässig, weil der Radverkehr nicht unnötig benachteiligt werden darf. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Auslösung nicht möglich ist, weil es an Aufstellfläche fehlt.

Interessant ist etwa, wann eine LSA mit Drücker angeordnet werden kann. Das ist etwa der Fall, wenn ein Radweg nicht zur Straße gehört. Den fahrbahnbegleitenden Charakter verliert ein Radweg schon, wenn er mehr als 5 m abgesetzt ist (vgl. VwV-StVO zu § 9 Abs. 3 Rn. 9). Dann gehört der Radweg nicht mehr zur Straße, kann nicht benutzungspflichtig sein und darf im gewissen Rahmen beim Vorrang benachteiligt werden.

Beispiele für Radwege, die auf den ersten Blick von Unwissenden als straßenbegleitend betrachtet werden, aber Anforderungsampeln mit Drücker installiert sind:

Thormannplatz, Rendsburg
: Wer von An der Schleuse kommend in die Brückenstraße weiter will, den Fehler macht, auf dem Hochbordradweg zu fahren, stößt auf eine Bettelampel. Zwar sind die Anforderungszeiten kurz, aber dennoch muss ein Fahrrad erst auf der Verkehrsinsel Raum finden, dann der Taster betätigt werden. Mit Gespann oder Spezialfahrrrad kann es schwierig werden.

Fockbeker Chaussee, Rendsburg: Aus Fockbek kommend wird der unzumutbare* gemeinsame Fuss- und Radweg im Bereich der Zufahrt der B 77 erst einmal verschwenkt. In Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist das schon bei der Planung nicht Stand der Technik gewesen. Infolge der Verschwenkung hat der Radweg aber keinen fahrbahnbegleitenden Charakter, gehört also nicht zur Straße, darf wie ein eigenständig geführter Radweg behandelt werden (vgl. VwV-StVO zu § 9 Abs. 3 Rn. 9). Dass damit die ohnehin unstet angeordnete Benutzungspflicht des unzumutbaren gemeinsamen Fuss- und Radweges nicht besteht, ist ein anderes Thema.

Manchmal gibt es auch LSA mit Anforderung mittels Induktionsschleife, welche schlecht kalibriert sind. Da genügt dann noch nicht einmal ein Stahlrahmen, um die Induktion auszulösen. Selbst Motorroller scheitern an solchen LSA und müssen vom Defekt ausgehen. Dann gilt es, mehrere Ampeldurchläufe abzuwarten, bis vorsichtig auch bei Rot gefahren werden darf.

Fehlende Aufstellfläche

An der Roten Ampel eines Knotenpunkts stehen Radfahrende häufig dem fließenden Radverkehr im Weg. Es fehlt an Aufstellfläche, so dass gelegentlich Wartende quer über dem Radweg stehen. Aufstellflächen sind aber erforderlich.
Verkehrsinseln sind häufig zu klein, um darauf stehen zu bleiben. Wer bremst, weil die zweite Ampel auf Rot springt, hat nicht genügend Raum, um stehen zu bleiben. Strenggenommen wäre es ein Rotlichtverstoß, aber wiederum muss der Kreuzungsbereich geräumt werden.
Welche Flächen notwendig wären, kann den Regelwerken entnomme werden. In einem Eingangskapitel der ERA der FGSV wird der Raumbedarf Radfahrender erläutert.

Die Fahrradampel

Im Raum Rendsburg gibt es nur wenige Fahrradampeln. Moltkestraße, Wehrautal, Schleswiger Chaussee in Rendsburg und in Büdelsdorf die Konrad-Adenauer-Straße fallen auf Anhieb ein. Wer nach Kiel oder sogar Eckernförde blickt, stellt fest, stellt fest, dass es sie an annähernd jedem Knotenpunkt mit LSA gibt. Wer bis hier hin aufmerksam mitgelesen hat, erkennt, dass es der Regelfall ist, dass es eine richtige Fahrradampel gibt. Hintergrund sind Räumzeiten und KonflikFahrradampeltvermeidung durch durchdachte Schaltung.

Haltelinie

Haltelinien quer zuFahrtrichtung müssen beachtet werden. Das gilt auch an T-Kreuzungen. Deswegen ist es gut, wenn auf der Seite ohne Einmündung keine Haltelinie vorhanden ist. Dann dürfen auf dem Radweg Radfahrende weiterfahren, müssen aber querendem Fussverkehr oder einquerendem Radverkehr Vorrang gewähren.
Kaltelinien längs zur Fahrtrichtung sind ohne Relevanz. Das sei hier erwähnt, weil eine der Rechtsauffassungen bezüglich der zusätzlich in der Hollerstraße installierte Fahrradampel an der Einmündung der Konrad-Adenauer-Straße ist, dass diese für über die Kombi-Ampel querenden Radverkehr unnütz ist.
Dort war nach der Furt quer eine weitere Haltelinie mit kleiner Fahrradampel nachgerüstet worden. Die Situation ist, dass Radverkehr Grün hat und mit aus Büdelsdorf kommend in die Konrad-Adenauer-Straße einbiegendem allgemeinen Fahverkehr in Konflikt gerät. Die Führung des Radverkehs in dem Kreuzungsbereich war in der ursprünglichen Planung sehr viel besser, wurde dann durch Sonderwünsche Beteiligter verschlechtert.

Fazit

Wir stellen fest, dass viele Lichtsignalanlagen nicht optimal gestaltet sind. Und manch ein wahrgenommener Rotlichtverstoß ist gar kein Rotlichtverstoß nach StVO. Wer den Radverkehr fördern will, muss für gerechte und sichere Ampelschaltungen sorgen.


Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 26. Februar 2023 um 22:49 Uhr
 
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