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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Piktogramme sollen zur Fahrbahnbenutzung animieren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 20. April 2015 um 09:23 Uhr

(TF) In Gütersloh passiert das, was sich in Rendsburg und Umgebung leider die wenigsten Verkehrsteilnehmer vorstellen können. Die Radfahrenden sollen trotz vorhandenem Radweg auf der Fahrbahn fahren. Gütersloh zeichnet Pikogramme auf die Fahrbahn, um Rafahrende zum sicheren Fahren auf der Fahrbahn zu animieren. Vielleicht würden solche Piktogramme die Akzeptanz von Fahrbahnradfahrenden bei uns erhöhen. Es wurde die Radwegebenutzungspflicht an einigen Stellen auch bei uns schon vollständig aufgehoben, einige Beispiele:
- westl. Hollerstraße, Büdelsdorf,
- Schleswiger Chaussee zwischen Hollesen- und Flensburger Straße, Rendsburg.

In Straßen, die in 30-Zonen liegen, darf es nach § 45 Ic StVO generell keine Radwegebenutzungspflicht geben, z.B. im Rotenhöfer Weg.

Generell gilt, daß es nach § 2 StVO eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrzeuge gibt. Fahrräder sind weitestgehend gleichberechtigte Fahrzeuge.Für in Fahrtrichtung rechte Radwege besteht ein Benutzungsrecht nach § 2 IV StVO. Mit dem alleinstehenden Zusatzteichen "[Fahrradpiktogramm] frei" kann ein linker Radweg freigegeben werden.
Eine Radwegebenutzungspflicht soll wegen der Unfallrisiken auf Radwegen seit 1997 nur noch eine Ausnahme darstellen. Nach § 2 IV 2 StVO müssen Radwege benutzt werden, die mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 StVO versehen sind. Diese dürfen von der Straßenverkehrsbehörde nur an Radwegen angeordnet werden, die dem Stand der Technik entsprechen (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4; ERA 2010). Eine weitere Voraussetzung ist, daß eine über das normale Maß hinausgehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn besteht (§ 45 StVO), Radfahrende ausnahmsweise auf dem Radweg sicherer als auf der Fahrbahn unterwegs sind. Diese Radwegebenutzungspflicht muß nur befolgt werden, wenn der Radweg stetig im Verlauf, fahrbahnbegleitend, benutzbar und zumutbar ist.
Fahrbahn ist der Straßenteil, der im Volksmund fälschlich "Straße" heißt. Gehwege oder auch Radwege sind Sonderwege und gehören auch zur Straße, wenn sie fahrbahnbegleitend sind.

Eine Anmerkung sei noch erlaubt:
Die Dame auf dem Photo fährt zu weit rechts. Deswegen wird sie eng überholt werden. 0,5 bis 1 m vom Lenkerende bzw. vom Ellenbogen zum Fahrbahnrand stehen ihr als Sicherheitsraum zu. Dann wird sie auch besser wahrgenommen. Fahrbahnrand ist nicht etwa der Kantstein des Hochbords, sondern das Ende des befahrbaren Asphaltierten. Zu parkenden Automobilen soll sie 0,75 bis 1,5 m Seitenabstand wahren, "eine Türlänge". Das verhindert "Dooring", also das Hineinfahren in eine unachtsam geöffnete Tür.

Der Artikel: http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/20433783_Stadt-lockt-Radfahrer-mit-Verkehrsversuch-auf-die-Strasse.html

 
Flensburg hebt Radwegebenutzungspflichten auf PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Mittwoch, den 01. April 2015 um 19:59 Uhr

(TF) In der Nachbarschaft wird gerade die Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1997 (sic!) umgesetzt.
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/flensburg-laesst-radfahrer-auf-die-strasse-id9360076.html

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. April 2015 um 09:34 Uhr
 
Sicherheit und Unfallrisiken PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torben Frank   
Samstag, den 21. Februar 2015 um 11:22 Uhr

(TF) Eigentlich ist Radfahren eine sehr sichere Fortbewegungsart. Aber Infrastruktur, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und auch das eigene Verhalten haben großen Einfluß auf das Unfallrisiko. Was eigentlich die Sicherheitsprobleme des Radverkehrs sind, faßt dieser Artikel des Nationalen Radverkehrsplanes gut zusammen.

http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/transferstelle/downloads/for-a-06.pdf

 
Haftung bei Pollern auf Radwegen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 21. Februar 2015 um 10:57 Uhr

(TF) In Hamburg wird eine Sturz durch einen Poller am Radweg ein juristisches Nachspiel haben. Im Raume steht, daß die Verwaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.
Wer käme auf die Idee, einen gusseisernen Poller auf die Fahrbahn der Hollerstraße zu stellen? Keiner? Auf Radwegen werden diese gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr häufig vorgenommen. Da werden Poller, Umlaufsperren und andere Unfallherde hingestellt, ohne rechtliche Vorschriften zu beachten.
Der ADFC Rendsburg hatte 2013 die Umlaufsperren in Büdelsdorf dokumentiert, 2014 in Rendsburg. Auffällig war, daß die Standards nach ERA 2010 nicht erfüllt sind. Die Umlaufsperren sind entgegen dem Stand der Technik gegeneinander versetzt und bieten nicht die Mindestdurchfahrtbreite von 1,5 m.

http://mobil.abendblatt.de/ab/hamburg/harburg/article137674990/Fataler-Fahrradsturz-nach-Kollision-mit-einem-Poller.html?config=mobile

 
Grüner Pfeil als Unfallrisiko? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Donnerstag, den 22. Januar 2015 um 10:19 Uhr

(TF) Anscheinend kann der Grüne Pfeil an einer Ampel das Unfallrisiko für zu Fuß Gehende und bei vorhandener Radverkehrsanlage auch Radfahrende, die auf dieser unterwegs sind, gefährden. Die Gefahr liegt dabei nicht im Grünen Pfeil selbst, sondern im regelwidrigen Verhalten der Abbiegenden.

Beim typischen Radwegeunfall wird der vorrangberechtigte Radfahrende auf dem Radweg vom abbigenden Kfz-Führer "übersehen", weil dieser den Schulterblick unterläßt. Dieser Abbiegeunfall ist der Klassiker. Die Unfallforschung der Versicherer hat sich nun auch mit dem Grünpfeil an Ampeln auseinandergesetzt. Wenn nun ein Grüner Pfeil an einer Ampel hängt, scheinen viele Leute zu meinen, sie dürften gefahrlos einfach rechts abbiegen. Regelunkenntnis scheint hier Hauptunfallursache bei Unfällen mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu sein.
Der Grüne Pfeil ist für Rechtsabbieger zuerst einmal ein Stop-Schild. Anschließend kann trotz roter Ampel vorsichtig rechts abgebogen werden. Daß der Verkehr auf der Fahrbahn aber Rot hat, bedeutet bei einigen Ampelschaltungen nicht zwingend, daß auch der Verkehr auf den Sonderwegen Rot hat.

http://udv.de/de/strasse/stadtstrassen/sicherheit-ampeln-gruenpfeil

 
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