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Hier berichten wir, wo und wie wir für Sie aktiv sind. Der letzte Besuch einer Verkehrsausschußsitzung gehört genauso dazu wie der Eindruck von der letzten Tour.



Zur Radwegethematik PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Dienstag, den 13. Januar 2015 um 23:48 Uhr

Da wir immer wieder darauf angesprochen werden, kommt hier noch einmal der Hinweis, daß es in Deutschland seit 1997 KEINE allgemeine Radwegebenutzungspflicht mehr gibt. Es gilt für alle Fahrzeuge eine Fahrbahnbenutzungspflicht (§ 2 StVO). Fahrräder sind gleichberechtigte Fahrzeuge. Hintergrund sind die Ergebnisse der Unfallforschung. Je schlechter ein Radweg ist, desto höher ist das Unfallrisiko auf ihm.
Für baulich vorhandene Radwege besteht ein Benutzungsrecht (§ 2 IV StVO). Nur ausnahmsweise, wenn sowohl der Radweg dem Stand der Technik entspricht als auch eine über das normale Maß hinausgehehende Gefahrenlage auf der Fahrbahn besteht (§ 45 StVO), darf die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht anordnen. Diese wird durch die blauen Gebotszeichen mit weißem Fahrradpiktogramm angezeigt.
Gebotszeichen für RWBP

Für Radwege ohne diese Verkehrszeichen besteht das Benutzungsrecht. Wenn der Radweg mit Z. 237, 240 oder 241 StVO versehen ist, besteht an fahrbahnbegleitenden Radwegen eine Benutzungspflicht. Diese muß allerdings nicht in allen Fällen befolgt werden. Insbesondere muß der Radweg objektiv die Mindeststandards für einen Radweg erfüllen, welche in der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung enthalten sind.

Radfahrende auf der Fahrbahn, sollen einen Sicherheitsabstand von 0,5 bis 1 m zum Fahrbahnrand halten. Wegen der Gefahr des "Dooring-Unfalles" sollen sie zu parkenden Autos 0,75 bis 1,5 m Seitenabstand halten. Motorisierte Verkehrsteilnehmer müssen mit mindestens 1,5 m Seitenabstand überholen. Die Spur gehört dem Radfahrenden. Das Nebeneinanderfahren ist eingeschränkt erlaubt.

Zusammenfassung: Es gibt Radverkehrsanlagen mit Benutzungsrecht im Regelfall und als Ausnahme mit Benutzungspflicht. Für die Benutzungspflcht gibt es wichtige Mindeststandards.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 29. September 2015 um 11:27 Uhr
 
Unfälle auf linken Radwegen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Samstag, den 29. November 2014 um 18:02 Uhr

(TF) Binnen weniger Wochen gab es im Bereich der Polizeidirektion Neumünster vier bekanntgewordene Unfälle mit Geisterradlern, zwei davon in Büdelsdorf und Fockbek. Geisterradler heißt analog zum Geisterfahrer auf der Autobahn der Benutzer des Radweges in Fahrtrichtung links der Fahrbahn. Geisterradeln ist wegen der hohen Unfallgefahr innerorts im Regelfall verboten. Ausnahmsweise kann Geisterradeln gestattet werden, dann stehen in Fahrtrichtung links entsprechend alleinstehend die Zusatzzeichen "[Fahrrad] frei". Der Verordnungsgeber rät in der Randnummer 33 der Verwaltungsvorschrift zu § 2 IV StVO ausdrücklich davon ab, linke Radwege freizugeben. Dennoch tun es die Straßenverkehrsbehörden.

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 Rn. 33)

Die Benutzung linker Radwege fördert auch nach Erkenntnissen der Unfallforschung der Versicherer (UdV) das Unfallrisiko. Ein abbiegender Autofahrender haftet jedoch auch mit, wenn er einen Unfall mit einem ordnungswidrigen Geisterradler hat (Bericht zum Urteil).
Das Rechtliche wurde im ZEIT Blog Velophil genauer beleuchtet. Aber auch der ADFC Rendsburg hat schon einen Beitrag zur Benutzung linksseitiger Radwege veröffentlicht.

In Büdelsdorf wurde am 16.10. eine Radfahrerin angefahren, die erlaubt auf dem linken Radweg der Hollerstraße fuhr.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2857067/pol-nms-buedelsdorf-kreis-rd-eck-radfahrerin-verletzt

Auf dem viel zu schmalen Gehweg der Großen Reihe in Fockbek ist mit Zeichen 240 eine Benutzungspflicht auf einem "gemischten Fuß- und Radweg" als einseitiger Zweirichtungsradweg angeordnet. Dort erwischte es am 13. November einen "erzwungenen Geisterradler".
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2882570/pol-nms-fockbek-kreis-rd-eck-unfallbeteiligter-gesucht

Am 5. November erwischte es in Neumünster einen Geisterradler.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2872638/pol-nms-neumunster-radfahrer-verletzt 

Am 26. November kollidierten zwei Radfahrende in Eckernförde auf einem Zweirichtungsradweg.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2892204/pol-nms-141127-3-pdnms-zwei-radfahrer-bei-unfall-verletzt 


Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 29. November 2014 um 18:08 Uhr
 
Radwegetypischer Unfall in der Hollerstraße PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 20. Oktober 2014 um 09:38 Uhr

(TF) In Büdelsdorf gab es vor der JET-Tankstelle einen radwegetypischen Unfall. Dabei fuhr die 67-jährige Verursacherin noch über das Opfer hinüber. Das Unfallopfer hatte einen Schutzengel und kam mit Prellungen und einem gebrochenen Arm davon. Die Unfallverursacherin kam mit ihrem Automobil vom Grundstück und "übersah" das Opfer und ihr vorausfahrendes Kind. Dem Kind ist zum Glück nichts passiert.
Der Radweg in der Hollerstraße entspricht nicht dem Stand der Technik. An vielen Einmündungen oder Ausfahrten sind die Sichtbeziehungen aufgrund der Bebauung oder Bepflanzung sehr schlecht. Der Gehweg erreicht nicht das Mindestmaß nach EFA, was eine der Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht an einem Radweg ist. Der Radweg selbst ist baulich nicht vom Gehweg getrennt, sondern die nur das Pflaster hat mit Rot eine andere Farbe als der graue Gehweg. Es ist aber eine klare bauliche Trennung vorgeschrieben, diese dient auch Sehbinderten zum Schutz. Ältere Menschen und Sehbehinderte können nicht nur bei Nässe das Grau und das Rot kaum unterscheiden, so daß es immer wieder zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden auf dem Radweg der Hollerstraße kommt.Der Hochbordradweg der Hollerstraße ist mit 1,4 bis 1,8 m Breite streckenweise unnötig schmal. Die Mindestbreite für einen Hochbordradweg bei geringem Radverkehrsaufkommen ist nach ERA 2010 1,60 m. Das hohe Radverkehrsaufkommen in der Hollerstraße verlangt aber nach mehr Breite. Eine Radverkehrszählung hat vermutlich noch nie stattgefunden. Hinzu zur Mindestbreite kommen Sicherheitsräume zur Fahrbahn und zum Gehweg, welche hier auf weiten Strecken fehlen. 
Mit Zeichen 241 ist derzeit eine Benutzungspflicht auf diesem Radweg angeordnet. Über 27.000 Kfz nutzen die Ortsdurchfahrt der B 203 durch Büdelsdorf täglich. Da das Zeichen 241 auf beiden Seiten der Fahrbahn steht, hebt es sich gegenseitig auf, wie ein Mitarbeiter des Bundesverkehrministeriums erklärte. Die Freigabe linker Radwege innerorts ist ohnehin verboten. Der Hochbordradweg der Hollerstraße erreicht nicht einmal das Mindestmaß für einen Einrichtungsradweg.
Die Mindeststandards, welche die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen als Stand der Technik setzen, kommen aus den Erkenntnissen der Unfallforschung. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie etliche internationale Untersuchungen hatten gezeigt, daß das Unfallrisiko auf einem Radweg mit dessen Zustand zusammenhängt. Je breiter der Radweg, je besser er beschaffen ist, desto niedriger ist das Unfallrisiko auf ihm. Am sichersten sind Radfahrende jedoch im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn unterwegs, welche im Volksmund fälschlich als "Straße" bezeichnet wird.

Pressemitteilung der Polizei: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/47769/2857067/pol-nms-buedelsdorf-kreis-rd-eck-radfahrerin-verletzt 

 
Bau Am Grünen Kranz in Rendsburg beginnt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Montag, den 20. Oktober 2014 um 09:31 Uhr

(TF) Der ADFC Rendsburg hatte in der Planungsphase angeregt, Änderungen der Radverkehrsführung im Einmündungsbereich Am Grünen Kranz vorzunehmen. In Ihrer Stellungnahme führten die Aktiven die Erkenntnisse der Unfallforschung an. Der wichtigste Wunsch war die Führung der Radverkehrsanlage im Einmündungsbereich näher an die Hollesenstraße zu legen, wie es z.B. die Unfallforschung der Versicherer fordert. Auch der Standort der Ampelmasten sowie das leidige Thema der fehlenden Aufstellflächen für Wartende an den Ampeln waren ein Thema.
Während der Bauarbeiten könnte es zu Sperrungen des Radweges stadteinwärts im Bereich der Einmündung kommen. Ein Ausweichen auf den Gehweg oder den Radweg links der Fahrbahn ist gefährlich und verboten. Es empfiehlt sich in solchen Fällen die Fahrt auf der Fahrbahn, welche im Volksmund fälschlich "Straße" genannt wird. Beim Einfädeln in den Verkehr auf der Fahrbahn gelten natürlich die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung wie für jedes andere Fahrzeug auch.

http://www.shz.de/lokales/landeszeitung/hollesenstrasse-bald-ein-nadeloehr-id7936916.html 

 
Fahrradklima-Test 2014 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: TF   
Mittwoch, den 24. September 2014 um 13:40 Uhr

Fahrradklimatest

Mitmachen! Noch bis Ende November läuft der Fahrradklima-Test 2014. Es ist möglich, den Fragebogen auch für mehrere Kommunen auszufüllen. Die Teilnahme erfolgt anonym und nimmt keine 10 Minuten in Anspruch. Es werden Fragen zur Infrastruktur, zu Abstellmöglichkeiten und zur gefühlten Sicherheit gestellt. Am Ende gibt es ein Feld für optionale Anmerkungen.
Nur 50 ausgefüllte Fragebögen genügen, um die Kommune in die Gesamtwertung zu bringen. Natürlich ist es statistisch besser, wenn es mehr ausgefüllte Fragebögen gibt.

Zum Onlinefragebogen:
www.fahrradklima-test.de

Hintergrundinformationen:
http://www.adfc.de/news/fahrradklimatest-2014-startet

Postleitzahlen in unserer Region

24768 Rendsburg,
24782 Büdelsdorf,Rickert
24783 Osterrönfeld
24784 Westerrönfeld
24787 Fockbek
24790 Haßmoor, Ostenfeld (Rendsburg), Rade bei Rendsburg, Schacht-Audorf, Schülldorf
24791 Alt Duvenstedt
24794 Borgstedt bei Rendsburg, Bünsdorf, Neu Duvenstedt
24800 Elsdorf-Westermühlen
24806 Bargstall, Hohn bei Rendsburg, Lohe-Föhrden, Sophienhamm
24808 Jevenstedt
24809 Nübbel
24813 Schülp

Nachtrag v. 24.11.2014
Rendsburg scheint es mit über 70 ausgefüllten Online-Fragebögen und einer unbekannten Zahl ausgefüllter Fragebögen  in Papierform in das Ranking 2014 geschafft zu haben. Büdelsdorf hat noch gute Chancen, es ebenso über die 50 notwendigen ausgefüllten Fragebögen hinaus zu schaffen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 10. Dezember 2014 um 17:15 Uhr
 
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